Anschober: Fünf Jahre Dieselskandal – Österreichische Konsumentinnen und Konsumenten müssen endlich entschädigt werden!

Wien (OTS/BMSGPK) – Am heutigen Tag jährt sich das Bekanntwerden des Dieselskandals zum fünften Mal. Die von VW manipulierten Abgaswerte bei Millionen Autos wurden am 18.09.2015 von den US-Umweltbehörden öffentlich gemacht. VW versprach damals, alles daran zu setzen, das Vertrauen seiner Kundinnen und Kunden vollständig wiederzugewinnen und alles Erforderliche zu tun, um Schaden abzuwenden. Anders als in den USA, wo VW die getäuschten KäuferInnen umgehend entschädigte, sowie inzwischen auch in Deutschland, wo VW letztlich ebenfalls einlenkte, warten jedoch die österreichischen Geschädigten auch fünf Jahre später auf Kompensationszahlungen.****

Da der Autohersteller in Österreich seit Anbeginn keine Bereitschaft für eine außergerichtliche Einigung zeigte, klagte der VKI im September 2018 im Auftrag des Sozialministeriums und der Bundesarbeitskammer 9.872 Fälle mit einem Streitwert von in Summe rund 60 Millionen ein. Die Verfahren verlaufen schleppend.

Im Unterschied dazu einigte sich VW im Frühjahr 2020 mit geschädigten VW-KäuferInnen, die sich an der deutschen Musterfeststellungsklage beteiligt hatten – allerdings nicht mit allen, sondern ausschließlich mit den deutschen teilnehmenden Geschädigten –, auf eine Entschädigung in der Höhe von rund 15% des eingeklagten Schadenersatzes. Darüber hinaus kündigte VW weitere 50.000 Einzelvergleiche für Anfang September 2020 an; dies jedoch wiederum unter Ausschluss österreichischer Geschädigter.

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat Anfang Juli 2020 die Zuständigkeit österreichischer Gerichte bestätigt und damit der Verzögerungstaktik von VW beendet. Die 16 VKI-Sammelklagen können nunmehr fortgesetzt werden. Bereits Anfang September 2020 fand die erste Verhandlung am Landesgericht St. Pölten statt.

Insbesondere vor dem Hintergrund, dass der deutsche Bundesgerichtshof VW inzwischen der vorsätzlichen sittenwidrigen Schädigung von VW-KäuferInnen für schuldig befunden und das deutsche Landgericht Braunschweig nunmehr die Betrugsanklage gegen Ex-Konzernchef Martin Winterkorn zugelassen hat, sei es „höchst an der Zeit, dass VW auch in Österreich endlich Vergleichsbereitschaft zeigt“, so KonsumentInnenschutz-Minister Rudi Anschober. „Eine Ungleichbehandlung deutscher und österreichischer Geschädigter bei der Schadenswiedergutmachung ist nicht einzusehen. Letztlich muss VW auch alle österreichischen Betroffenen angemessen entschädigen!“ (Schluss)

Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
Adrian Hinterreither, Bakk
Pressereferent
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