Nationalrat: Anpassungen bei Gehaltsbonus für Pflegekräfte
Änderungen auch im Heimopferrentengesetz
Der Nationalrat hat heute Anpassungen beim Gehaltsbonus für Pflegekräfte beschlossen. Durch die Novelle des Entgelterhöhungs-Zweckzuschussgesetzes stellt der Bund heuer 2.460 € pro Person bereit.
Mit einem weiteren Beschluss wird eine Lücke im Heimopferrentengesetz geschlossen. Künftig bekommen auch dauerhaft arbeitsunfähige Personen eine Heimopferrente, die nur deshalb keinen Anspruch auf Sozialhilfe haben, weil ihr Partner bzw. ihre Partnerin zu viel verdient.
Auf der Tagesordnung standen auch eine Reihe von Prüfberichten des Rechnungshofs, die einstimmig zur Kenntnis genommen wurden. Zwei im Zuge der Debatte eingebrachte Entschließungsanträge der FPÖ und der SPÖ, fanden keine Mehrheit im Plenum. Die FPÖ spricht sich darin für einen Verhandlungsstopp im Zusammenhang mit dem Mercosur-Abkommen aus, die SPÖ fordert Maßnahmen gegen die Verschwendung von Lebensmitteln, wie etwa ein Konzept für die verpflichtende Abgabe von nicht mehr benötigten oder verkaufbaren Lebensmitteln an soziale Einrichtungen.
Am Ende der Sitzung wurde zudem über vier von den NEOS und der FPÖ eingebrachte Fristsetzungen abgestimmt. Die Anträge blieben jedoch in der Minderheit. Die NEOS wollten einerseits dem Justizausschuss eine Frist bis 1. April 2023 setzen, um ihre Anträge betreffend eines unabhängigen Bundesstaatsanwalts sowie betreffend einer Gesetzeslücke in den Korruptionstatbeständen des Strafgesetzbuches zu behandeln. Dasselbe gilt für den NEOS-Antrag zur Einführung eines Informationsfreiheitsgesetzes im Verfassungsausschuss. Die FPÖ wollte dem Gesundheitsausschuss für ihren Antrag zum Aussetzen des Covid-19-Maßnahmengesetzes eine Frist bis 2. Februar 2023 setzen.
GEHALTSBONUS FÜR PFLEGEKRÄFTE WIRD ERHÖHT
Um die Gehälter von Pflegekräften zu erhöhen, stellt der Bund den Ländern 570 Mio. € für die Jahre 2022 und 2023 zur Verfügung. 2022 haben die Länder dieses Geld für einen einmaligen Gehaltsbonus für Pflegepersonal in der Höhe von 2.000 € verwendet. Für 2023 soll der Bonus nun 2.460 € pro Person – inklusive Dienstgeberbeiträge – betragen. Die entsprechende Novelle zum Entgelterhöhungs-Zweckzuschussgesetz wurde vom Nationalrat mehrheitlich beschlossen.
Darin ist auch eine administrative Vereinfachung der Zahlungsabwicklung verankert. Zudem wird klargestellt, dass auch Zahlungen an Leiharbeitnehmer:innen abgerechnet werden können und Teilzeitkräfte aliquot zu berücksichtigen sind.
Bundesminister Johannes Rauch wies darauf hin, dass in Pflegeangelegenheiten weitgehend die Länder zuständig seien. Man sei im Vorjahr übereingekommen, dass der Bund den Ländern einen Zweckzuschuss zur Verfügung stellt, um die Gehälter von Pflegekräften aufzustocken. Das Geld sei immer als Gehaltsbestandteil und nicht als einmalige Prämie geplant gewesen. In der Umsetzung habe sich gezeigt, dass das für das Jahr 2022 nicht möglich sei, weshalb eine Einmalzahlung im Dezember ausbezahlt wurde. Für 2023 hätten sich die Bundesländer aber geeinigt, die Auszahlungen zu vereinheitlichen und als Gehaltsbestandteil zu verankern, berichtete Rauch. In Zukunft sei geplant, den Bonus über den Finanzausgleich dauerhaft im System zu verankern. Man sei bestimmt noch nicht am Ende der Pflegereform, so der Bundesminister. Es handle sich aber um einen ersten Schritt.
Auch Ernst Gödl (ÖVP) sagte, man befinde sich im Jahr eins der größten Pflegereform der vergangenen 30 Jahre. Er führte einige der bisherigen „Meilensteine“ an, zu denen auch der Gehaltsbonus für Pflegekräfte zähle. Gödl betonte, dass man damit einen Bereich mitfinanziere, für den die Verantwortung eigentlich nicht im Bund liege. Bedrana Ribo (Grüne) führte an, dass es sich bei dieser Vorgangsweise um eine Art Pilotversuch gehandelt habe. Es sei von Anfang an klar gewesen, dass das Gesetz anzupassen sei, was nun geschehe. Sie verstehe nicht, warum die zahlreichen Maßnahmen im Rahmen der Pflegereform ständig schlechtgeredet werden, sagte sie in Richtung Opposition.
Diese sparte nicht mit Kritik. Josef Muchitsch (SPÖ) kritisierte die von der Regierung ausgearbeiteten Regelungen als unvollständig, nicht nachvollziehbar und ungerecht. Er bemängelte etwa, dass der Bonus im Jahr 2022 nicht Brutto für Netto und nicht in allen Bundesländern in gleicher Höhe ausbezahlt worden sei. Dabei hätten sich alle in der Pflege Tätigen vom Bodensee bis zum Neusiedlersee einen einheitlichen Bonus verdient, so Muchitsch. Auch mit der vorliegenden Gesetzesänderung gelinge es nicht, diese Ungleichbehandlung zu reparieren.
Fiona Fiedler (NEOS) führte an, dass der Gehaltsbonus laut den Betroffenen an der Lebensrealität in der Pflege vorbeigehe. Einzelne Berufsgruppen seien vergessen oder bewusst ausgelassen worden. Weil die Finanzierung nur für zwei Jahre gesichert sei, bezeichnete Fiedler den Bonus als „relativ teure Schönheitsaktion“, die dem Gesundheitssystem langfristig nichts bringe.
Er rechne dem Gesundheitsminister zwar hoch an, dass dieser zumindest versucht habe, eine Pflegereform anzugehen, meinte Gerhard Kaniak (FPÖ). Er hätte dabei jedoch die Expertise der anderen Parteien einbinden sollen. Denn Maßnahmen wie der Gehaltsbonus für Pflegekräfte seien mit Fehlern umgesetzt worden, die bis heute nicht behoben seien. Kaniak kritisierte, dass der Bonus nicht in allen Bundesländern in gleicher Höhe ausbezahlt worden sei. Er brachte in diesem Zusammenhang auch einen Entschließungsantrag ein, in dem er forderte, dass eine steuer- und abgabenfreie Auszahlung des Bonus rückwirkend für das Jahr 2022 erfolgt und für 2023 und die Folgejahre einheitlich in allen Bundesländern sichergestellt wird. Der Antrag blieb jedoch in der Minderheit.
LÜCKE IM HEIMOPFERRENTENGESETZ GESCHLOSSEN
Mit einem einstimmigen Beschluss hat der Nationalrat eine Lücke im Heimopferrentengesetz geschlossen. Mit der Novelle sollen auch dauerhaft arbeitsunfähige Personen, die nur deshalb keinen Anspruch auf Sozialhilfe haben, weil ihr Partner bzw. ihre Partnerin zu viel verdient, eine Heimopferrente bekommen, sofern sie die weiteren Voraussetzungen für diese staatliche Leistung erfüllen. Bisher mussten die betroffenen Personen bis zum Regelpensionsalter warten. Anspruch auf eine Heimopferrente haben insbesondere Personen, die als Kind in einem Heim, in einer Pflegefamilie oder in Einrichtungen wie Heilanstalten und Psychiatrien misshandelt bzw. missbraucht wurden.
Zudem erhalten in Reaktion auf ein OGH-Urteil auch jene Heimopfer einen Anspruch auf die Rentenleistung, die eine individuelle Entschädigungsleistung vereinbart haben bzw. denen eine solche gerichtlich zuerkannt wurde. Ein bereits zuvor eingebrachter Entschließungsantrag der SPÖ ist mit dem heutigen Beschluss miterledigt.
Sabine Schatz (SPÖ) führte aus, dass das Heimopferrentengesetz seit 2017 in Kraft sei und die jährlich valorisierte Rente derzeit an rund 2.000 Personen ausbezahlt werde. Dass im Jahr 2022 rund 500 Anträge bei der dafür zuständigen Volksanwaltschaft eingebracht wurden, zeige laut Schatz die Notwendigkeit, die in diesem Bereich noch immer gegeben sei. Mit der vorliegenden Novelle werde eine Lücke geschlossen. Auch wenn es sich nicht um eine große Anzahl von Betroffenen handle, sei es für die Einzelnen dennoch von großer Bedeutung und ein wichtiges Zeichen.
Es handle sich um Tatbestände wie Einsperren, „körperliche Züchtigung“, Erniedrigungen und viele weitere Grausamkeiten, die den betroffenen Personen zugefügt worden seien, legte Heike Grebien (Grüne) dar. Sie zeigte sich überzeugt, dass der Staat aus dieser Geschichte eine Verpflichtung habe und bezeichnete den Lückenschluss im Heimopferrentengesetz als wichtig. Grebien dankte der SPÖ-Abgeordneten Schatz, die dieses Thema aufgegriffen habe und auf die übrigen Fraktionen zugegangen sei. Auch Elisabeth Scheucher-Pichler (ÖVP) sprach ihren Dank für das Gelingen eines Fünf-Parteien-Antrags aus. Es sei ein positives Zeichen des Miteinanders im Hohen Haus, meinte sie. Die Heimopferrente bezeichnete sie als symbolische Wiedergutmachung, weil es nie ganz gelingen könne, die entstandenen Wunden zu heilen. Für Gerald Loacker (NEOS) ist die Gesetzesänderung ebenso ein Vorbild dafür, wie das Parlament über die Fraktionen hinweg zusammenarbeiten kann.
ZAHLREICHE RECHNUNGSHOFBERICHTE EINSTIMMIG ZUR KENNTNIS GENOMMEN
Am Ende der Sitzung nahm der Nationalrat mit Stimmeneinhelligkeit noch eine Reihe an Rechnungshofberichten zur Kenntnis. Obwohl die Bundesregierung im Jahr 2017 die Erarbeitung und Umsetzung einer österreichischen Wärmestrategie angekündigt habe, sei diese noch nicht vorgelegt worden, zeigte der Rechnungshof bei einer Prüfung zu den Förderungen für den Fernwärme- und den Fernkälteleitungsbau auf. Bei einer Prüfung energiewirtschaftlicher Maßnahmen gegen Energiearmut wurde vom Rechnungshof bemängelt, dass diese nicht ausreichend auf schutzbedürftige Personen fokussieren und keine Erkenntnisse über die Wirksamkeit vorliegen würden. Handlungsbedarf zeigte das Kontrollorgan bei der Österreichischen Energieagentur und ihrer Tochtergesellschaft auf. Die Empfehlungen reichen von einer Festschreibung des Sitzungsregimes für Vorstand und Präsidium über die jährliche Veröffentlichung der Jahresabschlüsse bis zur Erarbeitung strategischer Vorgaben durch das Energieministerium. Zur Debatte steht auch ein Rechnungshofbericht betreffend den Windpark Pretul.
Angesichts von fast 800.000 Tonnen an vermeidbaren Lebensmittelabfällen in Österreich kritisierte der Rechnungshof, dass dem Klimaschutzministerium systematisch erhobene Zahlen zur Verringerung der Lebensmittelverschwendung fehlen würden. Weitere Rechnungshofberichte aus dem Zuständigkeitsbereich von Infrastrukturministerin Leonore Gewessler betreffen die strategische Planung und Finanzierung der Verkehrsinfrastruktur des Bundes, die Errichtung der Mühlviertler Schnellstraße S 10, die AustriaTech, die Verkehrsauskunft Österreich, den Nationalpark Neusiedler See – Seewinkel, die zivile Flugsicherung, das Ticket-Vertriebssystem der ÖBB-Personenverkehr AG und die Zuschussverträge zur Finanzierung der Schieneninfrastruktur der ÖBB.
Was die Sprachförderung in Kindergärten betrifft, lautet die Kernempfehlung des Rechnungshofs an das Bildungsministerium, gemeinsam mit dem Beirat für Elementarpädagogik bundesweit einheitliche Qualitätskriterien zu erarbeiten und diese bei der Mittelausschüttung an die Länder zu berücksichtigen. Weitere auf der Tagesordnung gestandene Rechnungshofberichte betreffen das barrierefreie Arbeiten und Studieren an Universitäten,
das Bundesschullandheim Radstadt, die Besetzung von Pflichtschulleitungen in der Steiermark und das WasserCluster Lunz. Zudem hat der Rechnungshof eine Follow-up-Überprüfung der Nebenbeschäftigungen von Universitätsprofessor:innen durchgeführt. (Schluss Nationalrat) kar/med
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