Fadenscheinige Gründe, Freiberufliche Physiotherapeut*innen beim Energiekostenzuschuss weiter zu ignorieren

Begründung für den Ausschluss eines systemrelevanten Gesundheitsberufs nicht nachvollziehbar

Der Standard berichtet am 17. April über den Energiekostenzuschuss.  Physio Austria, der Berufsverband der Physiotherapeut*innen Österreichs, erfuhr mit diesem Beitrag, welche Begründung das Bundesministerium für Wirtschaft vorschiebt, um Physiotherapeut*innen beim Zuschuss zu übergehen. Alle gewerblich tätigen Unternehmen sollen die Unterstützung erhalten. Freiberuflich tätige Personen nicht. Dies wird damit begründet, „dass viele Freiberufler keine Umsatzsteuer zahlen und nicht mittels Codes (ÖNACE) einer wirtschaftlichen Tätigkeit zugeordnet werden können“. (Print – Der Standard, 17.4.) 

PHYSIOTHERAPIE SEHR WOHL IM ÖNACE ERFASST

„Wir sind mehr als verwundert, denn ÖNACE – die Klassifikation der Wirtschaftstätigkeiten – enthält sehr wohl einen Code, der die Leistungen der freiberuflichen Physiotherapeut*innen anführt“, reklamiert CONSTANCE SCHLEGL, PRÄSIDENTIN VON PHYSIO AUSTRIA und erörtert weiter, „es ist der ÖNACE Code Q86.90-9 Gesundheitswesen, der u.a. auch die Physiotherapie enthält. Und wenn es um den Nachweis der wirtschaftlichen Tätigkeit geht, kann auf das Gesundheitsberuferegister (GBR) zurückgegriffen werden: Mit der GBR-Eintragungsnummer wird eine eindeutige Identifikation der freiberuflich tätigen Berufsangehörigen im Gesundheitsbereich ermöglicht. Sollte von Seiten des Wirtschaftsministeriums der freiberuflichen Physiotherapie die wirtschaftliche Tätigkeit generell abgesprochen werden, dann widerspricht das nach wie vor dem Gleichheitsgrundsatz.“

IGNORANZ IST INAKZEPTABEL

„Diese anhaltende und stets mit nicht haltbaren Gründen argumentierte Ignoranz gegenüber einem systemrelevanten Gesundheitsberuf, geht auch zu Lasten der Patient*innen und muss ein Ende haben“, fordert Präsidentin Schlegl. Bereits Ende des vergangenen Jahres hat Physio Austria darauf verwiesen, dass der Ausschluss der freiberuflichen Physiotherapeut*innen dem Gleichheitsgrundsatz widerspricht und den Versorgungsauftrag, den die Physiotherapie auch mit anderen Gesundheitsberufe hat, erschwert.

Physio Austria
Öffentlichkeitsarbeit – Alexander Tröbinger
Tel.: +43 (0)1 5879951-610
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