Regelung der Reprografie- und Speichermedienvergütung in Österreich: faire Abgeltung für die österreichischen Kunstschaffenden

EIN IN JEDER HINSICHT HERVORRAGEND FUNKTIONIERENDES MODELL  

Die derzeit gültigen Regelungen über die Reprografie- und Speichermedienvergütung (URA) wurden in einem bemerkenswerten Zusammenschluss aller Kunstschaffenden Österreichs, der Verlage, Produzent/inn/en und sonstigen Rechteinhaber/inne/n abgeleiteter Rechte über mehr als zehn Jahre gefordert und mit vielen Zugeständnissen an die Zahlungspflichtigen bis zum Jahr 2015 weiterentwickelt. Es bestehen aufrechte Gesamtverträge über die Abgeltung mit der WKO, die weder den Handel noch die Konsument/inn/en beeinträchtigen. Die Einnahmen aus den genannten Bereichen sind eine wesentliche Existenzgrundlage für die österreichischen Autor/inn/en und Verlage und angemessene Abgeltung ihrer Leistungen. Das alles will die Gerätewirtschaft jetzt rückgängig machen. 

Gegen geringfügige Abgaben, die von Gesetzes wegen ohnedies nur einen geringen Anteil am Gerätepreis ausmachen dürfen und die auf den Gerätepreis aufgeschlagen werden, dürfen die Konsumentinnen und Konsumenten Texte, Bilder, Musik und Filme rechtssicher und unter Wahrung ihrer Privatsphäre auf alle möglichen Arten kopieren.  

Zahlreiche Studien belegen, dass nach wie vor Millionen von Inhalten jährlich kopiert werden. Belegt wird dies auch durch die weiterhin hohen Verkaufszahlen an Geräten und Speichermedien.  

KEIN ALTERNATIVES, RECHTMÄSSIGES VERGÜTUNGSSYSTEM IN SICHT 

„_Nicht nur der OGH hat uns, den Rechteinhaber/inne/n, Recht gegeben, es wurde auch vom Europäischen Gerichtshof mehrfach und in unterschiedlichem Zusammenhang bestätigt, dass nur ein treffsicheres System wie es derzeit in Österreich besteht, den europarechtlichen Anforderungen entspricht_“ betont Eva Spreitzhofer, Drehbuchautorin und Regisseurin. „_Auch die Europäische Kommission hat gegenwärtig kein alternatives Vergütungssystem im Blick_.“ In ganz Europa bestehen vergleichbare Systeme.  

Die Geräteindustrie in Spanien hatte sich ebenfalls für eine Budgetfinanzierung eingesetzt. Nach einer einschlägigen Entscheidung des EuGH musste sie wieder in ein gerätebezogenes System verändert werden.

„_Die derzeit bestehende Regelung der Speichermedienvergütung ist nicht nur zum richtigen Zeitpunkt gekommen, sie hat sich auch als denkbar beste Lösung herausgestellt, die zugleich denen, die sie entrichten, weitestgehend entgegengekommen ist_“, bilanziert die Autorin Marlene Streeruwitz ihre Erfahrungen mit der jetzigen Verrechnungspraxis.

KEINE FÖRDERUNGEN, SONDERN ANGEMESSENE ABGELTUNG VON LEISTUNGEN 

Die erhobene Forderung nach Aufbringen der Urheberrechtsentgelte über eine Budgetlösung ist nicht neu. Dies wurden im Zuge des viele Jahre dauernden Prozesses wiederholt gefordert, an dessen Ende sich die derzeit bestehenden Regelungen über die Abgeltung der Vervielfältigung zum eigenen und privaten Gebrauch als geeignetste Lösung herausgestellt hat. „_Es ist eine Schnapsidee, uns aus dem Markt in den öffentlich finanzierten Bereich abzudrängen. Es geht ja nicht um Förderungen, es geht darum, uns für die uns zustehenden Anteile aus Vermarktungen unserer Leistungen zu bezahlen_“, sagt Gerhard Ruiss von der IG Autorinnen Autoren.  

KEINE ENTLASTUNG DER GERÄTEINDUSTRIE AUF KOSTEN DER STEUERZAHLERINNEN UND STEUERZAHLER

Handel und Geräteindustrie wollen die Vergütungen für die Geräte loswerden, mit denen sie riesige Gewinne erzielen. Die Kosten sollen von rund 160 zahlungspflichtigen Unternehmen – darunter milliardenschwere Konzerne – auf das Budget und damit alle Österreicherinnen und Österreicher abgewälzt werden. „_Das ist keine faire Lösung, und über die Zulässigkeit macht sich die Geräteindustrie keine Gedanken“_, hält Dr. Alexander Potyka, Präsident des Österreichischen Verlegerverbandes fest. 

VERGÜTUNGEN SIND ENTSCHEIDEND FÜR DIE ÖSTERREICHISCHE KUNST UND KULTUR 

Die urheberrechtlichen Vergütungen werden nach Maßgabe fester Regeln an die Bezugsberechtigten der Verwertungsgesellschaften verteilt. 50% der Einnahmen fließen aufgrund gesetzlicher Bindung den sozialen und kulturellen Zwecken dienenden Einrichtungen zu. Aus diesen werden kulturelle Förderungen wie Nachwuchsförderung, kulturelle Veranstaltungen, Stipendien, aber auch Altersversorgung, Kranken- und Pensionsversicherung, Pflegezuschüsse und Hilfe in allen anderen sozialen Notfällen geleistet. „_Der Journalismus in Österreich steht ohnehin gewaltig unter Druck. Die nun neuerlich aufkommende Diskussion über die Privatkopiervergütung, die wir erst vor wenigen Jahren abgeschlossen haben, ist unerträglich“ _sagt Dr. Daniela Kraus, Geschäftsführerin des Presseclub Concordia,_ „Die Literar-Mechana sorgt nicht nur für eine effiziente, sparsame Einhebung der gesetzlichen Vergütungen, sondern auch dafür, dass die Tantiemen bei den Journalistinnen und Journalisten ankommen.“ _Im Zuge der Pandemie hat allein die Literar-Mechana rund drei Millionen Euro an Unterstützungsleistungen an ihre Bezugsberechtigten erbracht. „_Hätten wir in den Coronajahren die Mittel der SKE aus Vergütungen nicht gehabt_“, ergänzt Gerhard Ruiss von der IG Autorinnen Autoren, „_die meisten von uns wären nicht über die Runden gekommen_.“ _ _
Literar-Mechana, Dr. Sandra Csillag, Geschäftsführerin

Literar-Mechana
Dr. Sandra Csillag
E-Mail: csillag@literar.at
Tel.: 01/5872161-0

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