Hanger: Reform im U-Ausschuss dringend notwendig
Seriöse parlamentarische Kontrolle nur mit Einhaltung der Verfassung möglich
„Von Seiten der Volkspartei gibt es ein ganz klares Bekenntnis zum parlamentarischen Kontrollinstrument des Untersuchungsausschusses. Aber: So, wie es zuletzt gehandhabt wurde, gibt es noch deutlich Luft nach oben und es braucht hier entsprechende Reformen der Geschäftsordnung“, betont Andreas Hanger, ÖVP-Fraktionsführer im Untersuchungsausschuss. Größte Schwäche sei der Untersuchungsgegenstand an sich gewesen, denn, so Hanger: „Artikel 53 des Bundes-Verfassungsgesetzes normiert, dass der Untersuchungsgegenstand ein klar abgegrenzter Vorgang der Vollziehung des Bundes zu sein hat. Diese Abgrenzung war aber nicht erkennbar.“ So seien alle möglichen Personalentscheidungen oder Beteiligungen des Bundes untersucht und auch der Zeitraum sei nur grob eingegrenzt worden. Insgesamt hatte man auf Grundlage des grundsätzlichen Beweisbeschlusses 26,5 Millionen Aktenseiten zu analysieren – „was seriös nicht möglich ist“.
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