23. Wiener Landtag (8)
Tätigkeitsbericht 2022 der Kinder- und Jugendanwaltschaft Wien
Kinder- und Jugendanwältin Dunja Gharwal, MA gab einen Überblick über den Bericht ihrer Anwaltschaft für das Jahr 2022: Auch im vergangenen Jahr hättenn die Auswirkungen der Pandemie auf Kinder und Jugendliche die Anwaltschaft beschäftigt, da gerade Freundschaft und Austausch in Zeiten der Pandemie nicht ersetzbar waren. Gharwal betonte, dass das Wohl des Kindes immer an erster Stelle stehe. Kritisch hinterfragte sie fehlende Prüfungen des Kindeswohltauglichkeitsprinzips bei Gesetzen und Novellierungen. Diese Prüfung werde auf Bundesebene oft nicht durchgesetzt. Auch auf Landesebene seien diese nicht verankert. Das Kindeswohltauglichkeitsprinzip sei ein starkes Element, womit sich auch Kinderschutzkonzepte für Betriebe und Organisationen ableiten lassen würden. „Kinderschutzkonzepte sind präventive Maßnahmen, die Kinder und Jugendliche schützen sollen“, erklärte Gharwal. Der Kinderschutz in Wien sei mit der Novellierung des Wiener Kindergartengesetztes weiter ausgebaut worden. Jetzt gehe es darum, auch den vorschulischen Bereich mit einzubeziehen. Armut hemme maßgeblich die Entwicklung von Kindern und erzeuge traumatische Erfahrungen, erklärte die Kinder- und Jugendanwältin. Obwohl Kinder aus armen und armutsgefährdeten Familien und Kinder mit Behinderung die dieselben Rechte wie alle hätten, seien sie benachteiligt. Ihnen fehle der Zugang zu adäquaten Betreuungsangebot und Sozialleistungen. Kinderrechte würden de facto verletzt werden; diese Kinder hätten auch später im Erwachsenenleben weniger Jobchancen und können nicht zur Gänze am gesellschaftlichen Bereich teilnehmen. Nur „echte Inklusion“ könne diesen Kreislauf durchbrechen. Gharwal betonte, dass alle Institutionen dazu aufgerufen seien, diese Aspekte in ihr Handeln einzubeziehen. „Behinderung darf nie ein Grund sein, um von der Gesellschaft ausgeschlossen zu sein“, hielt die Anwältin fest. Derzeit sei jedes 3. Kind in Wien von Armut betroffen. „Wir gestalten unser Land und verantworten wer inkludiert ist und wer nicht,“ so Gharwal. Es brauche adäquate Gesundheits- und Bildungsangebote. Abschließend hielt sie in Bezug auf die Kinderrechte fest, dass die Anwaltschaft seit 30 Jahren Forderungen zu Kinderrechte argumentiere. „Kinderrechte sind ein Grundrecht, aber diese Rechte werden oft nicht ausreichend beachtet. Wir sind dazu verpflichtet, Kindern eine nachhaltige Lebensweise zu garantieren. Es gehöre zu unser aller Aufgabe, Kinder vor Armut und Krankheit zu beschützen. Abschließend bedankte sie sich für die Arbeit der Kolleg*innen der Kinder- und Jugendanwaltschaft Wien.
Lhptm-Stv. Christoph Wiederkehr, MA (NEOS) betonte die Wichtigkeit der Tätigkeit der Kinder- und Jugendanwaltschaft. Der Bericht zeige auf, dass es aufgrund der Krisen auch viel zu tun gebe. Wiederkehr sehe dies auch als Handlungsanweisung. Er wies auf viele aktuelle Kindermissbrauchsfälle hin, die dank der Anwaltschaft aufgeklärt wurden und zu einem verstärkten Kinderschutz für die Stadt geführt haben.
Der Bericht der Kinder- und Jugendanwaltschaft Wien wurde mehrstimmig zur Kenntnis genommen..
POSTNUMMER 7: ENTWURF EINES GESETZES ÜBER DIE ÜBERTRAGUNG DER SOZIALEN WOHNUNGSVERGABE (WIENER WOHNUNGSVERGABEGESETZ – WRWVG)
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