Rundfunkförderungen der RTR Medien berücksichtigen Bedeutung regionaler und lokaler Angebote im Vielfalts-Mix aus TV und Radio
Entscheidungen zum 2. Einreichtermin 2023 für Privatrundfunkfonds und Nichtkommerziellen Rundfunkfonds veröffentlicht
Mit den heute veröffentlichten FÖRDERENTSCHEIDUNGEN zum ZWEITEN EINREICHTERMIN 2023 des PRIVATRUNDFUNKFONDS und des NICHTKOMMERZIELLEN RUNDFUNKFONDS, hat der FACHBEREICH MEDIEN DER RUNDFUNK UND TELEKOM REGULIERUNGS-GMBH (RTR Medien) den zum ersten Einreichtermin geschärften Kurs mit dem Fokus auf Pluralität von Inhalten sowie Medien– und Meinungsvielfalt für den österreichischen Medienmarkt fortgesetzt. Dabei spielt die Stärkung von Hörfunkangeboten insgesamt sowie die Unterstützung von regionalen und lokalen Informationsprogrammen bei Radio und Fernsehen eine besondere Rolle.
„Regionale und lokale Informationsangebote aus dem direkten Lebensumfeld der Nutzer:innen leisten einen wichtigen Beitrag zum demokratischen Verständnis, zur politischen Bildung und für die Medienkompetenz des Publikums, stehen aber in einem besonders harten Wettbewerb um Wahrnehmung“, kommentiert WOLFGANG STRUBER, GESCHÄFTSFÜHRER DER RTR MEDIEN, die Förderentscheidungen. „Dementsprechend liegt der Fokus der Förderrichtlinien auf Nachrichten und Informationssendungen und auf dem Erhalt der lokalen und regionalen Meinungsvielfalt. Unter den Vorzeichen der Digitalisierung und des zunehmend global herrschenden Medienmarktes stehen dabei private Programmveranstalter insgesamt und Medienunternehmen mit kleineren Verbreitungsgebieten im Besonderen vor großen, wirtschaftlichen Herausforderungen“, so Struber weiter.
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