Energiekostenzuschuss II: Genehmigungsprozess startet heute
Genehmigung durch die Europäische Kommission abgeschlossen und nationales Einvernehmen hergestellt
Die Bundesregierung hat sich im Oktober 2023 auf die Richtlinie zum Energiekostenzuschuss II geeinigt und diese an die Europäische Kommission zur Notifikation übermittelt. Bereits seit 09.11.2023 konnten Unternehmen Anträge für den Energiekostenzuschuss II einbringen. Eine Genehmigung durch die Europäische Kommission sowie das nationale Einvernehmen durch die inhaltlich zuständigen Ministerien waren jedoch für die finale Förderungsrichtlinie notwendig. Beide Prozesse sind nun abgeschossen, wodurch nun endgültig Rechtssicherheit für die Unternehmen bei der Antragsstellung gewährleistet ist. Unternehmen haben bis 07.12.2023 die Möglichkeit, Anträge für den Erhalt der Unterstützungsmaßnahme bei der aws, der Austria Wirtschaftsservice GmbH des Bundes, einzubringen. Der straffe Zeitplan ergibt sich aus dem Krisenrahmen der Europäischen Union, der bis Ende des Jahres befristet ist. Die aws ist mit der Prüfung und Abwicklung der eintreffenden Anträge betraut, wobei ein first-come-first-serve-Prinzip, je nach budgetärer Notwendigkeit, angewendet wird.
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