Einladung zum Online-Pressegespräch der Lebenshilfe am 28.2.2024

Selbstbestimmung vs. Aufsichtspflicht bei Menschen mit Behinderungen, OGH fällt richtungsweisendes Grundsatzurteil

Ein Mann mit Behinderungen, der von der Lebenshilfe Tirol begleitet wurde, überquerte eine Straße ohne den Zebrastreifen zu benutzen. Er wird von einem Auto erfasst und schwer verletzt. 

Lebenshilfe Tirol gem. GmbH
Mag. Manfred Lechner
Redaktion
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