Sitzung des NÖ Landtages
Abgeordnete Silke Dammerer (VP) berichtete zu einem Antrag betreffend AUSARBEITUNG EINES VORSCHLAGES ZUR VERFAHRENSBESCHLEUNIGUNG IM BEREICH ERNEUERBARER ENERGIE UNTER EINBEZIEHUNG DER BUNDESLÄNDER.
Abgeordnete Mag. Indra Collini (Neos) eröffnete die Debatte und sagte, der Antrag sei eine „nett getarnte Nebelgranate“. Es liege an den VP-Bundesländern, dass nichts weitergehe. Man brauche eine zentrale Anlaufstelle für Genehmigungen, eine überregionale Energieraumplanung, mehr Transparenz bei der Anschlussdauer ans Netz und verbindliche Ausbauziele.
Klubobfrau Dr. Helga Krismer–Huber (Grüne) betonte, der Zustand der Landesregierung sei für das Land lähmend, das zeige auch dieser „Scheinantrag“. Es sei höchst notwendig, dass die Netze rascher ausgebaut werden und die Landesregierung endlich in die Gänge komme. Solche Anträge hätten im Landtag nichts verloren.
Abgeordneter Franz Schnabl (SP) meinte, das EABG sei sehr wichtig. Die ambitionierten Ziele blieben unerreichbar, weil man sehr lasch unterwegs sei. Er könne das Wort Verfahrensbeschleunigung nicht mehr hören, zwischen der Ankündigung und der Antragseinbringung seien eineinhalb Jahre ins Land gezogen.
Abgeordneter Dieter Dorner (FP) replizierte, die Arbeitsleistung der Bundesregierung sei mehr als lähmend. Erneuerbare Energie sei unbestritten zu forcieren, aber im Rahmen der bestehenden Kompetenzaufteilung. Der Föderalismus sei die Grundlage der Bundesverfassung, an der man nicht rütteln wolle.
Abgeordneter Anton Kasser (VP) erklärte, Niederösterreich sei ein Beispiel dafür, dass der Ausbau der Erneuerbarem Energie gut funktioniere – auch deshalb, weil die Gemeinden als Vorbilder fungierten. Der Knackpunkt liege darin, den Strom auch zu verteilen. Die Rechte der Länder und Gemeinden müssten berücksichtigt werden.
Der Antrag wurde mit Stimmen von VP, und FP angenommen.
Abgeordnete Mag. Kerstin Suchan-Mayr (SP) berichtete zu einem Antrag betreffend FINANZIELLE UNTERSTÜTZUNG FÜR UNSERE GEMEINDEN.
Abgeordneter Mag. Helmut Hofer-Gruber (Neos) eröffnete die Debatte und erklärte, dass ein schlechter Antrag durch einen anderen schlechten ersetzt werde. Beide gingen an der Sache vorbei, der Bund habe nicht mehr Geld. Auch den Gemeinden gehe das Geld aus, die Umlagen an das Land seien nicht planbar und ein „schwarzes Loch“. Der Finanzausgleich müsse aufgabenorientiert gestaltet werden.
Abgeordnete Mag. Silvia Moser, MSc (Grüne) sagte, die Gemeinden erlebten finanziell sehr herausfordernde Jahre. Der Bund tue sehr wohl einiges für die Gemeinden, die Gelder seien immer an Ziele geknüpft. Sie verlange eine sinnvolle Verteilung der Mittel analog der Zuständigkeiten.
Abgeordneter Wolfgang Kocevar (SP) führte aus, in Wahrheit rede man über das „leise Sterben der Gemeinden“. Es sei in Wirklichkeit 5 nach 12 für die Gemeinden, das Land tue nichts dagegen. Die Kommunen wollten nicht länger Bittsteller für Geld sein, das ihnen zustehe. Abschließend brachte er den ursprünglichen SP-Antrag nochmals als ABÄNDERUNGSANTRAG ein.
Abgeordneter Dieter Dorner (FP) sprach davon, dass beide Anträge das Gleiche sagten: Die Gemeinden bräuchten mehr Geld. Nicht einer Meinung sei man bloß bei der Verwendung der Mittel aus dem Zukunftsfonds.
Abgeordneter Otto Auer (VP) unterstrich die Eigenverantwortung der Gemeinden. Durch den Finanzausgleich sei eine gute Regelung entstanden. Der Abgeordnete sprach von einem Projekt und Programm, das zufriedenstellend sein könne und man brauche es nicht schlechtreden. Man habe gut verhandelt. Damit gäbe es eine gute Möglichkeit zur Umsetzung von vielen Projekten. Nur funktionierende Haushalte und gut geführte Gemeindehaushalte würden langfristig eine gute Weiterentwicklung unserer Gemeinden und somit unserer Gesellschaft sichern.
Der Abänderungsantrag des Abgeordneten Kocevar (SP) blieb mit Stimmen von SP in der Minderheit.
Der Antrag wurde mit Stimmen von VP, FP und Grünen angenommen.
Abgeordnete Mag. Silvia Moser, MSc (Grüne) berichtete zu einem Antrag betreffend „BODENKULTUR STATT PROFITGIER“ – ÄNDERUNG DES NÖ RAUMORDNUNGSGESETZES UND DER NÖ GEMEINDEORDNUNG. Der Ausschussantrag lautet auf Ablehnung.
Abgeordneter Mag. Helmut Hofer-Gruber (Neos) führte aus, dass man sich überlegen müsse, wie man übergeordnete Raumordnungsinteressen mit den kleinräumigen bzw. privaten Interessen unter einen Hut bringen könne. In vielen Gemeinden gebe es ein Kontrollproblem, führte der Abgeordnete zahnlose Prüfungsausschüsse, die fehlende Kompetenz des Rechnungshofs, eine gleichgeschaltete Gemeindeaufsicht und Resignation bei der Bevölkerung an. Man werde dem Antrag wegen mangelnder Zielführung nicht zustimmen.
Abgeordnete Dr. Helga Krismer-Huber (Grüne) sagte, gedacht zu haben, dass die Debatten um die Angelegenheiten in Grafenwörth und Pyhra dazu führten, dass der Landtag die Landesgesetze dahingehend evaluiere und durchforste, ob es Stellen gebe, damit diese Dinge nicht passierten. Zu ihrem eingebrachten Antrag sagte sie, dass mit an kleinen Rädchen zu drehen, oft Großes bewirkt werden könne. Sie führte Oberösterreich als Beispiel an und meinte, wenn etwas in einem anderen Bundesland funktioniere, dann könne es ja in Niederösterreich nicht funktionieren. In einer großen Gemeinde, wisse ein Bürgermeister nicht mehr, wo jeder aktiv sei, man müsse möglichst transparent damit umgehen.
Abgeordneter Mag. Christian Samwald (SP) sprach von einem nicht optimalen Bild auf so manchen Bürgermeister, man dürfe aber nicht vergessen, dass der große Teil eine sehr gute Arbeit leiste. Durch einige schwarze Schafe dürfe nicht der ganze Berufsstand runtergezogen werden. Es könne nie genug Transparenz geben, er meinte aber, dass der Antrag über das Ziel hinausschieße. Gerade, wenn es darum gehe, wo sich ein Politiker privat engagiere. Auch was die Familienmitglieder betreffe, gehe der Antrag sehr weit in den Privatbereich hinein. Der Abgeordnete stellte klar, dass ein örtliches Raumordnungskonzept sicher etwas Gutes sei. In einigen Punkten des Antrags könne man sich also durchaus wiederfinden, im Allgemeinen sei der Antrag aber zu weitreichend.
Abgeordneter Mag. Helmut Hofer-Gruber (Neos) hielt fest, man hätte den Antrag natürlich verbessern können und ein Ort dafür wäre der Ausschuss gewesen, aber nachdem man wisse, wie die Ausschussarbeit funktioniere und es ein negativer Antrag sei, über den man diskutiere, könne man diesen nicht abändern.
Abgeordneter Dieter Dorner (FP) meinte, dass man bei diesem Antrag sehe, wofür diese Partei wirklich stehe, nämlich für mehr Bürokratie, kompliziertere Verfahren, Einschränken der Gemeindeautonomie, kurz mehr Verwaltungsaufwand ohne Gewinn für den Bürger. Er betonte den § 50 NÖ Gemeindeordnung und meinte, dass die Regelung jetzt schon weitreichend sei, eine weitere Verschärfung sei nicht notwendig. Es sei aber notwendig, dass die geltenden Bestimmungen eingehalten werden. Man lehne den Antrag aufgrund der vermehrten Bürokratie ab.
Abgeordnete Mag. Marlene Zeidler-Beck, MBA (VP) führte aus, wie schwer es sei in der Praxis einen echten Interessensausgleich zu schaffen – trotz einer Vielzahl an bestehenden Regelungen und Einschränkungen. Sie führte auch aus, wie komplex Raumordnungsfragen heute seien und betonte, wie wichtig es sei, Gestaltungsspielraum in den Gemeinden zu haben. Zum Antrag der Grünen sagte sie, dass vergessen werde, dass es jetzt schon eine öffentliche Auflage brauche, um ein Umwidmungsverfahren einzuführen. Es werde umfassende Transparenz gefordert, die es mit dem Grundbuch als öffentliches Verzeichnis ja gäbe. Man tue gut daran, wenn man nicht aus dem Verhalten einzelner Bürgermeister Verhaltensmuster aller Gemeindeverantwortlichen ableite.
Der Antrag, der auf Ablehnung lautet, wurde mit Stimmen von VP, FP, SP und Neos angenommen.
Abgeordneter Dominic Hörlezeder (Grüne) berichtete zu einem Antrag betreffend ÄNDERUNG DES NÖ NATURSCHUTZGESETZES 2000 (NÖ NSCHG 2000). Der Ausschussantrag lautet auf Ablehnung.
Abgeordnete Dr. Helga Krismer-Huber (Grüne) führte aus, dass es in Niederösterreich die Situation gebe, dass erst auf Ersuchen der Behörde die Polizei zur Unterstützung komme. In Salzburg gebe es eine ganz klare Regelung, wann die Organe der Bundespolizeidirektion beizustehen hätten, ebenso sei im Tiroler Naturschutzgesetz die Mitwirkung der Bundespolizei klar geregelt. In Niederösterreich und Oberösterreich sei dies schwammig geregelt. Sie hoffe, auf Zustimmung, wenn sie das nächste Mal mit einem konkreten Gesetzesvorschlag komme.
Abgeordnete Mag. Kerstin Suchan-Mayr (SP) führte aus, dass man diesen Antrag unterstütze, denn in § 28 sei eine Mitwirkung „über Ersuchen“ formuliert. Außerhalb der Amtsstunden könne man die Behörden aber nicht zur Mitwirkung ersuchen und daher sei die Änderung notwendig. Es zeige sich wieder einmal, dass eine Harmonisierung der Gesetze über alle Länder notwendig sei.
Abgeordneter Alexander Schnabel (FP) betonte den § 28, der eine Mitwirkungspflicht von Organen des öffentlichen Sicherheitsdienstes bei der Vollziehung des Gesetzes Hilfe zu leisten normiere. Weiters hob er auch den Artikel 97 des Bundesverfassungsgesetzes hervor. Die momentan gesetzlichen Rahmenbedingungen seien vollkommen ausreichend.
Abgeordneter Ing. Franz Linsbauer (VP) meinte, dass man den Wunsch nicht ganz nachvollziehen könne, weil es schon eine Möglichkeit gebe, diese Eingriffe zu unterbinden. Es sei ganz klar geregelt, dass die Bezirkshauptmannschaften und Magistrate zuständig seien und das seien auch jene, die sich mit den jeweiligen Regionen und der Natur vor Ort auskennen. § 28 Abs. 2 Naturschutzgesetz normiere bereits jetzt eine Mitwirkungspflicht von Organen des öffentlichen Sicherheitsdienstes. Er sagte ein großes „Danke“ an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an die Bezirkshauptmannschaften für ihren Einsatz und auch an die Polizistinnen und Polizisten für die Unterstützung.
Abgeordnete Dr. Helga Krismer-Huber (Grüne) meinte, man könne politisch unterschiedlicher Meinung sein, eines gehe aber nicht und zwar Gesetze so zu interpretieren, wie das gemacht werde. Im Gesetz stehe „auf Ersuchen“ und es könne nicht sein, dass in Salzburg und Tirol auf die Bundespolizei zugegriffen werden könne und in Niederösterreich nur auf Ersuchen. Die Naturschätze in Niederösterreich seien gleich viel wert wie in Salzburg und Tirol. Es sei nicht in Ordnung, Gesetze derart auszulegen.
Der Antrag, der auf Ablehnung lautet, wurde mit Stimmen von VP und FP angenommen.
Die folgenden beiden Tagesordnungspunkte wurden bei getrennter Berichterstattung (jeweils Abgeordnete Doris Schmidl – VP) und Abstimmung gemeinsam behandelt:
* VEREINBARUNG GEMÄSS ARTIKEL 15A B-VG ÜBER DIE ORGANISATION UND FINANZIERUNG DES GESUNDHEITSWESENS.
* VEREINBARUNG GEMÄSS ARTIKEL 15A B-VG ZIELSTEUERUNG-GESUNDHEIT.
Abgeordnete Mag. Indra Collini (Neos) startete in die Debatte und meinte, die Gesundheitsversorgung sei wesentliche Aufgabe des Sozialstaates und werde von Beitrags- und Steuerzahlern finanziert. Für die Neos sei es wichtig und sinnvoll, einheitliche Kriterien und Ziele für die Gesundheitsversorgung festzulegen. Kritisch hinterfragen würde ihre Partei Punkte wie den Leitsatz „digital vor ambulant vor stationär“, hier sei der Fokus auf digital neu. Die Neos sehen das als große Chance, es sei aber noch ein weiter Weg zur Digitalisierung im Gesundheitsbereich, weil bisher alleine der Datenaustausch schon „katastrophal“ sei, aus Corona habe man nichts gelernt. Digital vor ambulant sei zu hinterfragen, so Collini, denn gerade der persönliche Umgang der Ärzteschaft mit den Patientinnen und Patienten sei ein wesentlicher Teil erfolgreicher Therapie, die digitale Komponente solle dabei nur eine Zusatzrolle haben. Digitalisierung sei aber ein großer Vorteil für Menschen beispielsweise mit eingeschränkter Mobilität. Die Neos würden auch die zusätzlichen Mittel für die Vorsorge begrüßen, hier sei aber in Österreich noch viel „Luft nach oben“. Grundsätzlich vermisse man in den Anträgen den Mut, das zentrale Thema der Finanzierung aus einer Hand anzugehen. Collini meinte abschließend, besonders die „Blackbox LGA“ sei in Niederösterreich ein Problem, weil dieses System intransparent sei. Die Konstruktion der Auslagerung ermögliche dem Landtag zudem nicht, seine Kontrollaufgabe wahrzunehmen.
Abgeordnete Mag. Silvia Moser, MSc (Grüne) meinte, es liegen zwei Vereinbarungen vor, die sehr weitreichend seien und sie hoffe für alle Patientinnen und Patienten, dass diese Gesundheitsreform erfolgreich umgesetzt werden könne. Zum Motto „digital vor ambulant vor stationär“ sagte sie, es solle laut Strategie 1450 ausgebaut werden, mehr Kassenstellen geben, bessere Öffnungszeiten, einen bundeseinheitlichen Vertrag für die Ärzteschaft, die Sicherstellung der Arzneimittelversorgung usw. Es gehe bei der Reform zudem v.a. um den Ausbau der Prävention. Wichtige Schwerpunkte seien weiters die integrative Versorgungsplanung. Standorte flächendeckend und regional gleichmäßig zu verteilen und dies mit öffentlichen Verkehrsmitteln gut erreichbar zu machen. Weiters sei ausreichend Gesundheitspersonal sicherzustellen.
Abgeordnete Mag. Karin Scheele (SP) schickte voraus, die SP werde dem vorliegenden Antrag zustimmen. Es gehe darum, die Qualität aufrechtzuerhalten, die man in der Vergangenheit gewohnt war und diese weiterzuentwickeln. Zum regionalen Strukturplan konstatierte sie, man sei als Bundesland säumig, doch ein Gesamtplan sei unerlässlich, um richtige Schritte im Gesundheitsbereich zu setzen. Scheele sprach außerdem zur Flächendeckung bei Großgeräten und meinte, ein Antrag zur flächendeckenden Versorgung in Niederösterreich mit MRT-Geräten sei nun genau ein Jahr her. Die SP habe damals eine dezidierte Konzentration auf Mistelbach-Horn gefordert, der Antrag sei damals abgelehnt worden.
Abgeordneter Richard Punz, BA (FP) meinte, das Gesundheitssystem werde immer mehr zum Spannungsfeld. Auch im Gesundheitsbereich sei der Migrationsdruck spürbar. Es sei eine Frage der Gerechtigkeit, wenn ins Sozialsystem einzahlende Landsleute um Therapien kämpfen müssen, während Wirtschaftsflüchtlinge beste Behandlungen bezahlt bekämen. Die FP habe bei der Gesundheitsreform bis zuletzt auf klare Entscheidungsstrukturen gehofft, um Probleme zu lösen. Nun habe man unter Beteiligung aller Parteien einen Prozess gestartet – den NÖ Gesundheitspakt – um im Rahmen der Bundesvorgaben die Versorgungsstrukturen zu verbessern. Ziel müsse die bestmögliche Versorgungsstruktur für die Landsleute sein.
Abgeordneter DI Franz Dinhobl (VP) sagte, die beiden 15a Vereinbarungen würden dazu dienen, das Gesundheitswesen künftig besser zu strukturieren. Vor allem die interdisziplinäre Zusammenarbeit von Ärzten und anderen medizinischen Bereichen in Form von Primärversorgungseinheiten müsse weiter ausgebaut werden. Der NÖ Gesundheitspakt sei die Chance, das Gesundheitssystem zu überarbeiten, Strukturen neu zu erstellen und Schwerpunkte zu setzen. Hier nannte er z.B. den intramuralen Bereich – dieser sei am teuersten und alles, was dabei in den Ambulanzbereich vorgelagert werden könne, helfe.
Vereinbarung gemäß Artikel 15a B-VG über die Organisation und Finanzierung des Gesundheitswesens wurde einstimmig angenommen.
Die Vereinbarung gemäß Artikel 15a B-VG Zielsteuerung-Gesundheit wurde einstimmig angenommen.
Abgeordneter Wolfgang Kocevar (SP) referierte zu einem Bericht betreffend INTELLIGENTE MESSGERÄTE (SMART METER) – EINFÜHRUNGSSTAND 2022 (REIHE NIEDERÖSTERREICH 2024/2).
Abgeordneter Mag. Helmut Hofer-Gruber (Neos) meinte zu Beginn, der Bericht sei kontrovers zu interpretieren. Er habe den Eindruck, beim Thema Smart Meter habe nichts funktioniert, in Österreich habe es eine Lösung in Form einer föderalistisch geprägten Umsetzung gegeben. Der vorliegende Rechnungshofbericht zeige eine erhebliche Kostenüberschreitung, eine zu späte Ausrollung, einen bescheidenen Nutzen für Netze und Verbraucher und hier habe der Bericht besonders Niederösterreich negativ hervorgehoben. Seit Ende 2022 sei nun einiges passiert: Ausrollungsgrad habe sich auf 99,2 Prozent erhöht, davon seien 98 Prozent kommunikativ. Tatsächlich verzeichne Niederösterreich die niedrigsten Investitionskosten pro Smart Meter. Der Nutzen der Smart Meter sei ambivalent und vor allem bei Nicht-Einspeisern überschaubar. PV-Einspeisungen und Energiegemeinschaften seien ohne Smart Meter hingegen nicht möglich. Der Nutzen der Netzbetreiber liege im rechtzeigen Erkennen von Problemen im Netz und würden die Planung erleichtern. Beim Datenschutz gebe es laut Bericht bisher keine Probleme. Abschließend sagte Hofer-Gruber, der Smart Meter sei Teil der Grünen Transformation, aber die Kosten des Netzausbaus dürften nicht an Niederösterreich hängenbleiben.
Abgeordneter Franz Schnabl (SP) meinte, der Smart Meter sei ein wichtiger Schritt zu effizienter und nachhaltiger Energieversorgung, wenn man die technischen Möglichkeiten richtig nutze und einsetze. Die SP werde dem Bericht zustimmen.
Abgeordneter Dieter Dorner (FP) betonte, Teile der Bevölkerung wolle den Einbau der Smart Meter nicht, weil man befürchte, dass u.a. der Stromverbrauch reguliert werden könne, Datensicherheit nicht immer gegeben und der Stromverbrauch höher als bei mechanischen Messgeräten sei. Diese Befürchtungen müsse man ernstnehmen. Laut dem Abgeordneten sollen Smart Meter flächendeckend installiert werden, weil der europäische Gesetzgeber wie auch die Bundesregierung für die Einführung von Smart Grids seien. Der Rechnungshof erwähne aber in seinem Bericht, nicht alle Mitgliedsstaaten würden am Ausbau teilnehmen. Smart Grids sollen u.a. zu besserer Verbrauchssteuerung und geringeren Personalkosten führen und finanzielle Vorteile in der Netzplanung bringen – all diese Effekte gehen aus dem Bericht des Rechnungshofes nicht hervor. Dorner sagte abschließend, Smart Meter war und sei immer noch teuer, greife in persönliche Rechte der Bürger ein und sei für Steuerung und Planung der Stromnetze nicht brauchbar.
Abgeordneter Hermann Hauer (VP) meinte zu Beginn seines Statements, der vorliegende Bericht des Rechnungshofes zeige eine klare Bewertung und gebe zielgerichtete Empfehlungen und Erkenntnisse zum Stand der Einführung, beleuchte die Kosten und weise auf wichtige Themenstellungen hin. Positive Erkenntnisse gebe es für den Energieversorger Niederösterreich, auf den man sich verlassen könne. Man müsse die Kräfte bündeln und informieren, statt Ängste zu schüren.
Der Bericht wurde einstimmig zur Kenntnis genommen.
Amt der Niederösterreichischen Landesregierung
Landesamtsdirektion/Öffentlichkeitsarbeit
Philipp Hebenstreit
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