Presseerklärung zu Till Lindemann
STRAFANZEIGE WEGEN URKUNDENFÄLSCHUNG UND VERSUCHTEN PROZESSBETRUGS GEGEN DIE VERANTWORTLICHEN DES SPIEGEL AUFGRUND DER VOM SPIEGEL IM VERFÜGUNGSVERFAHREN GEGEN TILL LINDEMANN EINGEREICHTEN EIDESSTATTLICHEN VERSICHERUNGEN
Für unseren Mandanten Till Lindemann geben wir folgende Presseerklärung ab:
Der SPIEGEL hatte in der Ausgabe vom 10.06.2023 (Print und Online) unter den Überschriften „Götterdämmerung“ bzw. „Sex, Macht, Alkohol – Was die jungen Frauen aus der Row Zero berichten“ über Vorwürfe verschiedener Frauen gegenüber Till Lindemann berichtet.
Mit dem am 19.07.2024 verkündeten Urteil hat das Hanseatische Oberlandesgericht im Berufungsverfahren die einstweilige Verfügung des Landgerichts Hamburg vom 14.07.2023 zu den Kernvorwürfen bestätigt. Danach ist es dem SPIEGEL weiterhin untersagt, den Verdacht zu erwecken, Till Lindemann habe Frauen bei Konzerten der Gruppe Rammstein mithilfe von K.O.-Tropfen bzw. Drogen betäubt oder betäuben lassen, um ihm zu ermöglichen, sexuelle Handlungen an den Frauen vornehmen zu können.
Im Verfügungsverfahren hatte der SPIEGEL schon mit seiner Antragserwiderung an das Landgericht vom 28.06.2023 zwei eidesstattliche Versicherungen von Frauen eingereicht, die im Artikel mit „Zoe“ und „Sophie W.“ benannt worden waren. Die eidesstattliche Versicherung von „Zoe“ wies die Besonderheit auf, dass sie auf der vorletzten Seite mit einem Satz begann, der auf der nächstfolgenden Seite nicht fortgesetzt wurde. Dort fand sich nur noch die Unterschrift der Zeugin, so dass davon ausgegangen werden musste, dass einzelne Seiten der eidesstattlichen Versicherung entfernt bzw. ausgetauscht wurden (siehe hierzu unsere Presseerklärung vom 15.05.2024).
Obwohl diese Ungereimtheit bereits anlässlich der mündlichen Verhandlung vor dem Landgericht am 25.08.2023 gerügt worden war, nahm der SPIEGEL hierzu erst eine Woche vor der Verhandlung im Berufungsverfahren Stellung und reichte zwei bislang unbekannte eidesstattliche Versicherungen ein. Dabei musste der SPIEGEL einräumen, dass die ursprünglich eingereichten eidesstattlichen Versicherungen nicht von „Zoe“ und „Sophie W.“ stammten. Aufgrund eines Versehens des eigenen Prozessbevollmächtigten und seines Sekretariats seien bei Einreichung der eidesstattlichen Versicherungen verschiedene Fassungen miteinander vertauscht worden, so der SPIEGEL.
Die unterschiedlichen Fassungen der eidesstattlichen Versicherung von „Zoe“ weichen nicht unerheblich voneinander ab, insbesondere im Hinblick auf das von ihr geschilderte Erinnerungsvermögen an die Begegnung mit unserem Mandanten. Hinzu kommt, dass der SPIEGEL im Verfahren wie auch verfahrensbegleitend seine Berichterstattung immer wieder mit dem Argument verteidigt hat, eidesstattlichen Versicherungen käme aufgrund der Strafbewehrung ein hohes Maß an Glaubwürdigkeit zu. In Aussage-gegen-Aussage-Fällen müssten sie ausreichen, um eine Verdachtsberichterstattung zu rechtfertigen.
Soweit nun feststeht, dass zwei eidesstattliche Versicherungen tatsächlich nicht so abgegeben wurden, wie eingereicht, ist dies ein Vorgang, der von den Strafverfolgungsbehörden aufgeklärt werden muss. Unser Mandant wird deshalb Strafanzeige bei der Staatsanwaltshaft Hamburg gegen die Verantwortlichen des SPIEGEL wegen Urkundenfälschung und versuchten Prozessbetrugs erstatten.
Berlin, den 01.08.2024
Simon Bergmann
Rechtsanwalt
Schertz Bergmann Rechtsanwälte PartG mbB
Kurfürstendamm 53, 10707 Berlin
E-Mail: sb@schertz-bergmann.de
Tel.: 030/88 00 15-0
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