Zu niedrig eingestuft: AK erstritt höheres Pflegegeld für ein neunjähriges Kind

EINE FAMILIE AUS DEM BEZIRK BRAUNAU HATTE FÜR DIE BETREUUNG IHRES SOHNES PFLEGEGELD DER STUFE 2 BEZOGEN. WEIL DIESE EINSTUFUNG SEINEM GESUNDHEITSZUSTAND NICHT GERECHT WURDE, KLAGTE DIE AK GEGEN DEN BISHERIGEN BESCHEID UND BEKAM RECHT. DAMIT MUSS DIE PVA DER FAMILIE DAS RICHTIGE UND HÖHERE PFLEGEGELD AUSZAHLEN. „WENN BESCHEIDE DEM GESUNDHEITSZUSTAND UND DEM PFLEGEBEDARF DER BETROFFENEN NICHT GERECHT WERDEN, KÖNNEN UNSERE MITGLIEDER AUF DIE RECHTLICHE UNTERSTÜTZUNG DER AK ZÄHLEN“, SAGT AK-PRÄSIDENT ANDREAS STANGL. 

Arbeiterkammer Oberösterreich
Mag. Dominik Bittendorfer
Telefon: Tel. 050/6906-2191
E-Mail: dominik.bittendorfer@akooe.at
Website: https://ooe.arbeiterkammer.at/impressum

OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS. www.ots.at
© Copyright APA-OTS Originaltext-Service GmbH und der jeweilige Aussender

Kommentare sind geschlossen, aber trackbacks und Pingbacks sind offen.