Insolvente MF Interieur GmbH geschlossen: Geschädigte Konsument:innen können Forderungen im Konkurs anmelden
SCHON SEIT WOCHEN IST DIE MF INTERIEUR GMBH IN ANSFELDEN GESCHLOSSEN. VIELE KONSUMENT:INNEN HATTEN FÜR IHRE KÜCHEN BIS ZU 30.000 EURO IM VORAUS BEZAHLT. FÜR SIE IST ES NUN TRAURIGE GEWISSHEIT, DASS SIE IHR GELD VERLOREN HABEN. SIE KÖNNEN IHRE FORDERUNGEN IM KONKURSVERFAHREN ANMELDEN. AK-PRÄSIDENT ANDREAS STANGL FORDERT EINE GESETZLICHE REGELUNG: „Hohe Vorauszahlungen dürfen künftig nicht mehr oder nur gegen eine Absicherung möglich sein. Bei allen Verträgen, die unter das Konsumentenschutzgesetz fallen, sollen maximal 20 Prozent des Auftragswertes an Anzahlung verlangt werden dürfen, außer sie sind durch eine Bankgarantie, eine Versicherung oder ein Treuhandkonto abgesichert.“
WIE FUNKTIONIERT DIE FORDERUNGSANMELDUNG?
Arbeiterkammer Oberösterreich
Mag. Dominik Bittendorfer
Telefon: 050/6906-2191
E-Mail: dominik.bittendorfer@akooe.at
Website: https://ooe.arbeiterkammer.at/impressum
OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS. www.ots.at
© Copyright APA-OTS Originaltext-Service GmbH und der jeweilige Aussender
Kommentare sind geschlossen, aber trackbacks und Pingbacks sind offen.