VKI: Unzulässige Ausschlussklausel der Generali Versicherung AG

HG Wien erklärte Klausel, welche die Akte der Hoheitsverwaltung vom Versicherungsschutz ausnimmt, für unzulässig.

DER VEREIN FÜR KONSUMENTENINFORMATION (VKI) HATTE IM AUFTRAG DES SOZIALMINISTERIUMS DIE GENERALI VERSICHERUNG AG (GENERALI) WEGEN EINER KLAUSEL GEKLAGT, DIE DEN VERSICHERUNGSSCHUTZ FÜR DIE WAHRNEHMUNG RECHTLICHER INTERESSEN IM ZUSAMMENHANG MIT AKTEN DER HOHEITSVERWALTUNG AUSSCHLIESST. DAS HANDELSGERICHT (HG) WIEN GAB DEM VKI RECHT UND ERKLÄRTE DIE EINGEKLAGTE KLAUSEL FÜR UNZULÄSSIG. DAS URTEIL IST RECHTSKRÄFTIG.

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