VKI-Greenwashing-Check: Auszeichnung für nachhaltige Aufklärungsarbeit
Raphael Fink, Barbara Bauer und Markus Stingl sind „Nachhaltige Gestalter:innen 2024“
RAPHAEL FINK, BARBARA BAUER UND MARKUS STINGL – DIE EXPERT:INNEN DES VEREINS FÜR KONSUMENTENINFORMATION (VKI), DIE MASSGEBLICH HINTER DEM VKI-GREENWASHING-CHECK STEHEN – WURDEN VOM MAGAZIN BUSINESSART AM 2. DEZEMBER 2024 FÜR IHRE LEISTUNGEN ALS „NACHHALTIGE GESTALTER:INNEN 2024“ IN DER KATEGORIE „WIE ÜBER NACHHALTIGKEIT INFORMIEREN“ AUSGEZEICHNET. SEIT DEM START DES GREENWASHING-CHECKS IM MÄRZ 2021 HABEN SIE SICH ZUM ZIEL GESETZT, BEI KONSUMENT:INNEN UND DER FACHÖFFENTLICHKEIT BEWUSSTSEINSBILDUNG ZU SCHAFFEN, „GRÜNE“ VERSPRECHEN UND WERBEAUSSAGEN VON UNTERNEHMEN ÖFFENTLICH KRITISCH ZU HINTERFRAGEN, SOWIE DEM KLIMASCHUTZMINISTERIUM IHR FACHLICHES KNOW-HOW BEI DER POSITIONIERUNG ZU REGULATORISCHEN ANFORDERUNGEN ZUR VERFÜGUNG ZU STELLEN.
Kernelement des Greenwashing-Checks ist die regelmäßige Veröffentlichung von Berichten über mögliche Fälle von Greenwashing. Konsument:innen haben die Möglichkeit, dem VKI Fälle zu melden, woraufhin eine sorgfältige Überprüfung durch die Expert:innen erfolgt. Um maximale Transparenz zu gewährleisten, werden ein Faktencheck durchgeführt und betroffene Unternehmen zu einer Stellungnahme aufgefordert, welche anschließend vollständig veröffentlicht wird. Das abschließende Fazit gibt Auskunft, ob der VKI den jeweiligen Sachverhalt als Greenwashing einstuft.
BILANZ DES GREENWASHING-CHECKS 2021-2024
Seit März 2021 hat der VKI auf Basis von 210 durch Konsument:innen eingereichten Meldungen über 30 Greenwashing-Checks und eine repräsentative Umfrage zu Greenwashing und Green Claims veröffentlicht. Auch an einer europaweiten Aktion zu Werbeaussagen rund um „100 % recycelt“ bzw. „100 % recycelbar“ im Bereich von Mineralwasserflaschen aus Plastik hat der VKI teilgenommen. Als verbandsklagsbefugte Organisation hat der VKI zudem mehrere Klagen nach dem Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb (UWG) bei Gericht eingereicht, um wegweisende Judikatur in Österreich zu erzielen. Zwei rechtskräftige Urteile konnten bereits erwirkt werden: einerseits gegen die Brau Union wegen der Bewerbung von Gösser-Bier als „CO2-neutral gebraut“, andererseits gegen Austrian Airlines aufgrund der Bewerbung ihrer Flüge als „CO2-neutral“. Insbesondere das letztere Urteil hat starkes internationales Echo in europäischen Leitmedien sowie aviatischen Fachmagazinen ausgelöst.
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