ÖÄK-Schlögel alarmiert: Dramatischer Mangel an ärztlichen Sachverständigen in Österreich
Die Österreichische Ärztekammer weist seit Jahren auf den Engpass hin. Ein aktueller Fall in der psychiatrischen Kriminalprognostik zeigt die Versäumnisse auf.
Wie dramatisch der Mangel an ärztlichen Sachverständigen in Österreich ist, insbesondere in der psychiatrischen Kriminalprognostik, zeigt ein aktueller Fall aus Salzburg. Die dortige Staatsanwaltschaft konnte niemanden finden, der in Salzburg als Sachverständiger in diesem Bereich eingetragen ist, was nun zu Verfahrensverzögerungen führt. „Das ist nur ein Fall von vielen, die Situation ist auch im restlichen Österreich nicht besser“, betont der Vizepräsident der Österreichischen Ärztekammer und Leiter des ÖÄK-Gutachter-Referates, Harald Schlögel. „Der Kreis der Sachverständigen wird immer kleiner, weil die bisherigen Anstrengungen nicht ausreichen, den Nachwuchs für die Sachverständigen zu gewinnen. Besonders im Bereich der neuropsychiatrischen Gutachten ist der Aufwand oft erheblich, das pauschalierte Honorar trägt dem leider keine Rechnung. Die Österreichische Ärztekammer weist seit Jahren auf diesen Missstand hin, passiert ist nichts.“
„Die Folge liegt auf der Hand: Wir haben einen akuten Nachwuchsmangel, der sich auf Sicht noch drastisch verschärfen wird. Ein Großteil der eingetragenen ärztlichen Sachverständigen ist schließlich bereits über 60 Jahre alt“, analysiert Schlögel. Die Pensionswelle könnte dem Gutachterwesen in Österreich den nächsten Tiefschlag versetzen.
Diese Negativspirale müsse daher umgehend gestoppt werden, so Schlögel: „Dazu ist ein Maßnahmenmix nötig: Leistung und Entlohnung müssen wieder zusammenpassen. Es ist nicht mehr einzusehen, warum bestimmte Berufsgruppen, darunter auch Ärzte, in fixe Tarife gezwungen werden – das ist eine systematische Benachteiligung.“ Zudem könnte man Erleichterungen bei den sehr langwierigen Zugangsvoraussetzungen zur Gutachtertätigkeit andenken – derzeit ist dazu eine fünf Jahre andauernde Tätigkeit in verantwortlicher Position in jenem Fachgebiet erforderlich, für das die Eintragung erfolgen soll. Die Tätigkeit als Turnusarzt wird dafür zum Beispiel nicht angerechnet. „Ich denke, auch darüber kann man diskutieren“, sagt Schlögel.
Österreichische Ärztekammer
Mag. Thorsten Medwedeff
Öffentlichkeitsarbeit
Telefon: +43 1 51406-3314
E-Mail: t.medwedeff@aerztekammer.at
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