IV-Wien zum Wiener Klimagesetz: Freiwillige Überverpflichtung potenzieller Standortnachteil
Die EU und alle ihre Mitgliedsstaaten haben sich bereits verpflichtet, bis 2050 klimaneutral zu sein – Standortnachteile müssen vermieden werden
Die Industriellenvereinigung (IV) Wien möchte mit Blick auf das Wiener Klimagesetz auf folgendes hinweisen: Wie in unserer Stellungnahme zum Gesetzesentwurf bereits festgehalten, steht die Wiener Industrie klar zum Klimaschutz. Unverständlich ist aus unserer Sicht aber, dass sich Wien mit diesem Gesetz freiwillig eine Überverpflichtung im Vergleich zum Europäischen Klimagesetz aufbürdet, und das Ziel, bereits 2040 klimaneutral sein zu wollen, gesetzlich festschreibt. Wir nehmen uns damit freiwillig Handlungsspielraum. Gerade in Zeiten einer hartnäckigen Rezession sollten wir potenzielle Standortnachteile unbedingt vermeiden.
Industriellenvereinigung Wien
Mag. Martin Amor
Telefon: +43 1 71135-2402
E-Mail: martin.amor@iv.at
Website: https://wien.iv.at
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