Voglauer/Grüne: Volksgruppenrechte werden stiefmütterlich behandelt
Gerade das heurige Gedenkjahr muss Anlass sein, stetig an den Volksgruppenrechten weiterzuarbeiten
„Das Regierungsprogramm von ÖVP, SPÖ und NEOS hat in Volksgruppenfragen enttäuschend wenig Substanz und kommt über allgemeine Bekenntnisse nicht hinaus. Echte Visionen für die Stärkung der Volksgruppen? Fehlanzeige“, reagiert Olga Voglauer, Volksgruppensprecherin der Grünen, auf das Programm der neuen Bundesregierung in Bezug auf die Behandlung der österreichischen Volksgruppen.
Nur drei Punkte im gesamten Programm beziehen sich auf die Volksgruppen. Darin wird festgehalten, dass die sechs anerkannten Volksgruppen ein „unverzichtbarer Teil der österreichischen Identität“ sind, sie durch ihre verfassungsrechtliche Verankerung gestärkt und sichtbar gemacht werden sollen und dass Bildungsangebote in den Volksgruppensprachen weiterentwickelt werden müssen. „Der konkrete Handlungsbedarf wird überhaupt nicht näher definiert und bleibt im Dunkeln“, sagt Voglauer, die darauf hinweist, dass es bereits verfassungsrechtliche Verankerungen der Volksgruppenrechte gibt, beispielsweise im Rahmen der Minderheitenschulgesetze, des Volksgruppengesetzes als auch im Staatsvertrag von Wien.
„Was fehlt, ist der politische Wille, diese Rechte mit Leben zu füllen. Diesbezüglich braucht es ein Umdenken und die Umsetzung bestehender Rechte sowie die dringend notwendige Modernisierung von Gesetzen. Insbesondere in Bezug auf den Schutz über die autochthonen Siedlungsgebiete hinaus und die Gewährleistung eines hohen menschenrechtlichen Schutzstandards für alle in Österreich anerkannten autochthonen Minderheiten. Die Volksgruppen fordern seit Jahren Novellierungen ein, doch das Regierungsprogramm ignoriert diese Forderungen komplett“, erläutert Voglauer.
Im Bereich der Bildungsangebote bleibt das Programm ebenfalls schwammig: „Auch in diesem Punkt sucht man konkrete Maßnahmen vergebens. In Wahrheit existiert bereits ein umfassender Forderungskatalog der Volksgruppen, der die Baustellen klar benennt: Es geht um die rechtliche Verankerung der zweisprachigen Elementarpädagogik, die rechtliche Sicherstellung der zweisprachigen Nachmittagsbetreuung und um die rechtliche Regelung des Unterrichts in den Volksgruppensprachen sowohl in Wien als auch in Graz – all das fehlt im Programm“, hält Voglauer fest, und weiter: „70 Jahre nach der Unterzeichnung des Staatsvertrages wäre das höchst an der Zeit.“
Während die Sichtbarkeit der Volksgruppen in den letzten Jahren gestärkt und ihre positive Entwicklung wirksam gefördert wurden – etwa durch die Verdoppelung der Volksgruppenförderung, die Schaffung eines eigenen Förderansatzes für Volksgruppen-Printmedien, die 15a-Vereinbarung zur Förderung der zweisprachigen Elementarbildung, das Gedenken an den Porajmos, den Roma-Holocaust – lässt das neue Regierungsprogramm jeglichen Schritt in die Zukunft vermissen: „Dieses Programm umfasst nicht einmal die Umsetzung bestehenden Rechts, was ein Armutszeugnis für eine Republik wie Österreich ist“, kritisiert Voglauer scharf und betont: „Wir Grüne werden weiterhin an der Seite der Volksgruppen stehen, um für die dringend benötigte Weiterentwicklung eines modernen und wirksamen Volksgruppenschutzes zu kämpfen. Gerade das heurige Gedenkjahr muss uns ein Anlass sein, stetig an den Volksgruppenrechten weiterzuarbeiten. Das derzeitige Regierungsprogramm lässt die Volksgruppen im Stich – und das werden wir nicht akzeptieren.“
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