Budgetausschuss bringt Aussetzen von Mieterhöhungen für den geregelten Wohnungsmarkt für 2025 auf den Weg
Einhellige Zustimmung zu neuem Kreditdienstleister- und Kreditkäufergesetz
Zur Inflationslinderung sollen für das Jahr 2025 die ansonsten mit Anfang April fälligen Erhöhungen für geregelte Mietverhältnisse – das betrifft Altbau-, Gemeinde- und Genossenschaftswohnungen – ausgesetzt werden. Dafür hat sich heute der Budgetausschuss mit den Stimmen von ÖVP, SPÖ, NEOS und Grünen mehrheitlich ausgesprochen. Nur die Freiheitlichen stimmten dagegen, behalten sich aber eine Zustimmung im morgigen Nationalratsplenum vor. Die nächste Valorisierung ist für 1. April 2026 geplant, wobei diese laut Antrag nicht die Inflationsrate des Jahres 2025 übersteigen darf. Die zu ihrem ursprünglichen Antrag (76/A) eingebrachten Änderungen der drei Regierungsparteien ÖVP, SPÖ und NEOS betreffen das Mietrechtsgesetz, das Richtwertgesetz sowie das Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz (4. Mietrechtliches Inflationslinderungsgesetz – 4. MILG).
Einhellige Zustimmung im Budgetausschuss gab es zudem für ein neues Kreditdienstleister- und Kreditkäufergesetz (KKG) mit dem eine entsprechende EU-Richtlinie ins nationale Recht umgesetzt und weitere Richtlinienänderungen etabliert werden. Die Richtlinie sieht den Abbau „notleidender Kredite“ in Europa vor. Mit einem von Andreas Ottenschläger (ÖVP), Barbara Teiber (SPÖ) und Christoph Pramhofer (NEOS) eingebrachten Abänderungsantrag wurde der Initiativantrag mit technischen Inhalten der EU-Richtlinie befüllt.
STAATSSEKRETÄRIN SCHMIDT: AN EINBEZIEHUNG DES FREIEN WOHNUNGSMARKTES WIRD GEARBEITET
Mit dem Aussetzen der Erhöhungen für geregelte Mietverhältnisse würden sich Mieterinnen und Mieter im Jahr 2025 insgesamt 138 Mio. Ꞓ ersparen, was sich auch um etwa 0,2 Prozentpunkte inflationsdämpfend auswirken werde, zeigte sich Staatssekretärin Michaela Schmidt über den Beschluss erfreut. Da es in den letzten beiden Jahren zu einem „enormen Anstieg“ von Mietpreisen von bis zu 25 % gekommen sei, habe man aufgrund der drohenden Mieterhöhungen ab 1. April 2025 zeitnah handeln müssen. Zudem kündigte Schmidt an, dass man bereits an einer Einbeziehung von Mietwohnungen am freien Markt arbeite. Eine entsprechende Regelung soll in den nächsten Monaten vorgelegt werden.
Für Julia Herr (SPÖ) handelt es sich um einen „ersten Schritt zur Entlastung von Mieter:innen“ sowie zur Senkung der Inflation. Man schiebe so einer drohenden Mietsteigerung von 3 bis 4 % ab 1. April 2025 „den Riegel vor“. Da man im Regierungsprogramm einen Deckel für alle Mietverhältnisse vereinbart habe, verwies auch Herr auf die noch zu treffende Regelung für den freien Wohnungsmarkt, von der etwa auch Geschäftsraummieten profitieren würden.
ÖVP-Mandatar Andreas Ottenschläger sprach von einer „kurzfristigen Maßnahme für 2025“ sowie von inflationsdämpfenden Akzenten bis 2027. Im Regierungsprogramm seien zudem weitere Maßnahmen geplant. So wolle man mit der Einführung eines gesetzlichen Index für alle Wohnmietverhältnisse künftig Rechtssicherheit sowohl für Mieter:innen als auch für Vermieter:innen schaffen.
Es sei wichtig, in diesem Bereich eine Regelung gefunden zu haben, meinte Markus Hofer (NEOS). Bei der Einbeziehung des freien Wohnungsmarktes brauche es aber eine Einschleifregelung sowie nachhaltige Regelungen zur Wertsicherung.
Nina Tomaselli (Grüne) signalisierte grünes Licht für den Antrag seitens ihrer Fraktion und sprach von Verbesserungen für leistbares Wohnen. Laut der Grünen-Abgeordneten fehlt jedoch in der nun getroffenen Regelung ein Ersatz für gemeinnützige Wohnbauträger, weshalb die Grünen in der morgigen Nationalratssitzung einen entsprechenden Antrag einbringen würden. Auch Tomaselli sprach sich für eine Einbeziehung des freien Wohnungsmarktes aus, da diese Mieter:innen die höchsten Steigerungen zu tragen hätten.
Vorerst keine Zustimmung gab es Seitens der FPÖ. Man behalte sich diese aber für das morgige Plenum vor, hielt Arnold Schiefer (FPÖ) fest. Davor brauche es aber noch die Abstimmung innerhalb der Freiheitlichen. Grundsätzlich seien die Eingriffe in die Marktpreisbildung sowie die Loslösung der Indexierung von der Inflation „durchaus verständlich“, wichtig sei jedoch auch der Schutz des Privateigentums, so Schiefer.
NEUES KREDITDIENSTLEISTER- UND KREDITKÄUFERGESETZ
Einstimmig bekannten sich die Mitglieder des Budgetausschusses zu einem neuen Kreditdienstleister- und Kreditkäufergesetz. Es soll ein effizienter Sekundärmarkt für notleidende Kredite in Österreich und in der Europäischen Union etabliert werden, indem ein einheitlicher Rechtsrahmen für Kreditdienstleister und -käufer geschaffen wird, erläuterte Andreas Ottenschläger (ÖVP). Kreditinstitute, die notleidende Kredite (Non-Performing Loans – NPLs) in großem Umfang haben und die nicht über das Personal oder die Sachkenntnis verfügen, um diese ordnungsgemäß zu verwalten, sollen diese einfacher an einen Kreditkäufer mit der nötigen Risikobereitschaft und Sachkompetenz veräußern können. Die Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) soll als zuständige Behörde bestimmt werden und die notwendigen Aufsichts-, Untersuchungs- und Sanktionsbefugnisse erhalten.
Ein Kredit gelte als notleidend, wenn ein Verzug von Zins- oder Tilgungszahlungen seit mindestens 90 Tagen vorliegt, informierte Pramhofer. Ziel der Richtlinie ist es, Kreditinstituten einen besseren Umgang mit notleidenden Krediten zu ermöglichen und ihnen zu diesem Zweck einheitliche und fundierte Voraussetzungen für den Verkauf der Kredite an Dritte zu bieten.
Da die Frist zur Umsetzung der Richtlinie bereits verstrichen ist, gebe es raschen Handlungsbedarf, so ÖVP-Mandatar Ottenschläger. Durch die rasche Umsetzung würde Österreich einem Vertragsverletzungsverfahren entgehen, führte Christoph Pramhofer (NEOS) aus. Die konjunkturelle Situation habe zu steigenden NPLs – insbesondere im kommerziellen Wohnbaubereich – geführt. Auch die KIM-Verordnung sah er dabei als „nicht ganz unschuldig“ an. Durch die rasche Umsetzung der Richtlinie erspare sich Österreich Strafzahlungen, erklärte auch Finanzminister Markus Marterbauer und ging auf positive Effekte für die Budgetsanierung ein.
Barbara Kolm (FPÖ) nutzte die Debatte dafür, um eine rasche Abschaffung der KIM-Verordnung zu fordern, noch bevor diese im Sommer auslaufe. Kai Jan Krainer (SPÖ) hielt entgegen, dass diese von der Finanzmarktaufsicht und nicht vom Finanzministerium erlassen worden sei.
Mit dem Gesetzesvorschlag sollen auch das Bankwesengesetz, das Finanzmarktaufsichtsbehördengesetz, das Hypothekar- und Immobilienkreditgesetz und das Verbraucherkreditgesetz geändert werden (72/A). Im Bankwesengesetz sollen der Finanzmarktaufsicht technische Durchführungsstandards eingeräumt werden. Im Hypothekar- und Immobilienkreditgesetz sowie dem Verbraucherkreditgesetz ist vorgesehen, die Strafbestimmungen zu adaptieren.
Am Ende der Tagesordnung wurden zudem die Schriftführer:innen des Budgetausschusses sowie die Mitglieder und Ersatzmitglieder des Ständigen Unterausschusses des Budgetausschusses gewählt. (Fortsetzung Budgetausschuss) med/gla
HINWEIS: Der Budgetdienst des Parlaments bietet ökonomische Analysen zur Budgetpolitik und zu Vorlagen des Bundesministeriums für Finanzen. Alle aktuellen Daten zum Budgetvollzug (Monatsberichte) finden Sie auf der Website des Finanzministeriums
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