Wienwert: Stefan Gruze übernimmt Verantwortung und bekennt sich der grob fahrlässigen Beeinträchtigung von Gläubigerinteressen schuldig.
Tatsachengeständnis betreffend angeklagten Korruptionsdelikten. Anlagebetrug wird ausdrücklich zurückgewiesen. Schadenswiedergutmachung von EUR 500.000 bereits erfolgt.
Im Zusammenhang mit dem heutigen Plädoyer in der Causa „Wienwert“ nimmt der rechtsfreundliche Vertreter von Herrn Stefan Gruze, HON.-PROF. DR. NORBERT WESS, wie folgt Stellung: „Das Verfahren wird seit rund neun Jahren geführt. Herr Gruze hat sich dem Verfahren und seiner Verantwortung von Anfang an gestellt, er ist den Strafverfolgungsbehörden stets zur Verfügung gestanden und hat umfangreich zur Aufklärung des Sachverhalts beigetragen.“ Hon.-Prof. Dr. Wess weist darauf hin, dass die außergewöhnlich lange Verfahrensdauer für Herrn Gruze über Jahre eine erhebliche persönliche und berufliche Belastung darstellte und dieser – unabhängig vom Ausgang – froh ist, dass das Verfahren nunmehr einem Abschluss zugeführt wird.
Herr Gruze hat seine Organfunktion als Sanierungsvorstand in der Wienwert-Gruppe erst ab 01.04.2016 und für nur rund 1,5 Jahre übernommen. Sein Verantwortungsrahmen ist damit zeitlich klar abgegrenzt. Er hält fest, dass er diese Funktion nur unter klaren Voraussetzungen angetreten ist: Dazu zählten eine umfassende, anlegerorientierte Informationspolitik sowie die Herstellung maximaler Transparenz. Unter seiner Verantwortung wurden wesentliche Informationsmaßnahmen gesetzt, um bestehenden Anleihegläubigern und potenziellen Investoren eine nachvollziehbare Entscheidungsgrundlage zu geben; insbesondere sollte die wirtschaftliche Lage vollständig und korrekt dargestellt werden. Eine Absicht, Gläubiger zu schädigen, bestand zu keinem Zeitpunkt.
Ein weiterer Schwerpunkt lag auf der Absicherung zentraler Fragen durch externe Expertise. Für Herrn Gruze war es essenziell, ein Team aus professionellen und erfahrenen Beratern einzubinden. Daher wurden sukzessive ausgewiesene Experten aus den jeweiligen Fachbereichen beauftragt. Die Einbindung umfasste insbesondere die laufende Beratung und Prüfaufträge zu insolvenzrechtlichen Fragestellungen. Entscheidungen wurden ausschließlich auf Basis dieser Ergebnisse getroffen; er durfte und konnte sich dabei auf deren Expertise verlassen.
Hon.-Prof. Dr. Wess weist darüber hinaus darauf hin, dass Herr Gruze nach Insolvenzeröffnung auch konkrete Beiträge zur Schadenswiedergutmachung geleistet hat: So sind Zahlungen an die Wienwert-Gruppe bzw. deren Gläubiger in Höhe von rund EUR 500.000 erfolgt, darunter ein Vergleich über EUR 250.000 mit dem Insolvenzverwalter Mag. Norbert Abel, der bereits vollständig bezahlt worden ist. Zudem hat sich Herr Gruze intensiv um das 100%ige Sanierungsverfahren „Getreidemarkt 10“ bemüht, wodurch ein Schaden in Millionenhöhe verhindert werden konnte. Schließlich steht Herr Gruze dem Insolvenzverwalter seit Insolvenzeröffnung weiterhin unentgeltlich als Insolvenzvorstand/-geschäftsführer zur Verfügung; ein laufendes zivilrechtliches Verfahren in der Causa „Wienwert“ gegen Herrn Gruze besteht nicht.
Zugleich hält Herr Gruze fest, dass die jahrelange Aufarbeitung auch zu einer persönlichen Einsicht geführt hat: Er anerkennt, zu verschwenderisch mit Gesellschaftsvermögen umgegangen zu sein und räumt ein, zu risikoreiche Geschäfte abgeschlossen und dadurch auch selbst zur Zahlungsunfähigkeit der Wienwert-Gruppe beigetragen zu haben. Herr Gruze übernimmt hierfür die Verantwortung und bekennt sich der grob fahrlässigen Beeinträchtigung der Gläubigerinteressen schuldig.
Darüber hinaus wird er ein Tatsachengeständnis im Zusammenhang mit den angeklagten Korruptionsdelikten ablegen; die strafrechtliche Würdigung dieser Vorgänge bleibt naturgemäß dem Gericht vorbehalten. Den Vorwurf des Anlagebetrugs weist Herr Gruze ausdrücklich zurück.
STEFAN GRUZE hält abschließend fest:
wkk law
RA Hon.-Prof. Dr. Norbert Wess, LL.M., MBL
Telefon: +43 1 532 13 00
E-Mail: n.wess@wkk.law
Website: https://www.wkk.law
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