Bundesrat spricht sich mehrheitlich für Neuregelung der Steuerbegünstigung von Überstunden und Feiertagsarbeit aus
Umfassendes Paket zum österreichischen Finanzmarkt passiert die Länderkammer mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen
Die Bundesregierung will Klarheit bei der Entgeltregelung für Feiertagsarbeit schaffen. Außerdem soll die Zahl der steuerbegünstigten Überstunden nun bei 15 Stunden pro Monat festgelegt werden. Der Bundesrat sprach sich in seiner heutigen Sitzung mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen für eine entsprechende Novellierung des Einkommensteuergesetzes aus. Aus Sicht der Bundesregierung schafft die Novelle Rechtssicherheit. Staatssekretärin Barbara Eibinger-Miedl betonte, trotz der Budgetlage seien steuerliche Begünstigungen von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer erreicht worden.
Kritik kam von der Opposition. Die FPÖ forderte, den Leistungswillen zu fördern und Überstunden überhaupt steuerfrei zu stellen. Die Grünen traten für ein Recht von Teilzeitbeschäftigten ein, ab einer bestimmten Anzahl von Überstunden die Arbeitszeit aufstocken zu können.
Mit der Mehrheit von ÖVP, SPÖ und NEOS brachte der Bundesrat auch ein Finanzmarktsammelgesetz auf den Weg. Dieses setzt EU-Regeln für grüne Anleihen um und weist dabei der Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) eine zentrale Rolle zu. Weitere Punkte der Novelle zielen laut der Bundesregierung auf mehr Transparenz, Sicherheit und Wettbewerbsfähigkeit des österreichischen Finanzplatzes ab. Die Freiheitlichen stimmten nicht zu, weil sie eine Ausweitung der Bürokratie befürchten. Die Grünen anerkennen zwar positive Punkte, aus ihrer Sicht ist aber die Finanzmarktaufsicht nicht ausreichend auf ihre neuen Aufgaben vorbereitet.
STEUERBEGÜNSTIGUNG VON FEIERTAGSARBEIT UND ÜBERSTUNDEN
Mit den Änderungen im Einkommensteuergesetz wird Feiertagsarbeit bis zu 400 Ꞓ monatlich steuerfrei gestellt. Für das Jahr 2026 werden auch bis zu 15 Überstunden pro Monat steuerfrei gestellt, wobei die Steuerersparnis maximal 170 Ꞓ betragen kann. Hintergrund der Überstundenregelung ist, dass die Bundesregierung eine schrittweise Absenkung der Anzahl der begünstigten Überstunden vornehmen will, von 18 auf das ursprüngliche Ausmaß von 10 Stunden und bis maximal 120 Ꞓ pro Monat.
FPÖ KRITISIERT „POLITISCHE MOGELPACKUNG“
Der oberösterreichische Bundesratsmandatar der Freiheitlichen Markus Steinmaurer sah eine inakzeptable Schlechterstellung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern. Die Freiheitlichen würden weiterhin für die Steuerfreiheit von Überstunden eintreten. Wer zu Leistung bereit sei, dürfe „nicht der Dumme sein“. In der aktuell schwierigen wirtschaftlichen Lage müsse die Politik die Grundlagen schaffen, damit Leistung sich wieder lohne. Die Bundesregierung senke aber keine Steuern, sondern kürze die Steuerbefreiungen. Das gehe in die völlig falsche Richtung. Berechnungen würden zeigen, dass mit der Reduzierung der Steuerfreibeträge 2026 die arbeitenden Menschen um mindestens 65 Mio. Ꞓ „geschröpft“ würden, rechnete der FPÖ-Mandatar vor.
Andreas Guggenberger (FPÖ/W) sah ein „Paradebeispiel“ dafür, wie die Regierung arbeite. Sie biete große Überschriften, am Ende müsse die Bevölkerung aber die Rechnung bezahlen. Von einer Verbesserung für arbeitende Menschen könne man nicht sprechen. Hier werde eine „politische Mogelpackung“ und versteckte Steuererhöhung umgesetzt. Nur mehr 15 statt 18 Überstunden steuerfrei zu stellen, sei eine klare Verschlechterung. Zudem käme aufgrund der verspäteten Umsetzung der Regelung mehr Bürokratie auf die Betriebe zu.
SPÖ: MEHR FAIRNESS FÜR FEIERTAGSARBEIT
Die Neuregelung schaffe rechtliche Klarheit bei Feiertagsarbeit, Überstunden und bei der Mitarbeiterbeteiligung bei Start-Ups, hielt Sandro Beer (SPÖ/W) den Freiheitlichen entgegen. Die unterschiedliche Handhabung des Feiertagsentgelts durch die Unternehmen habe 2024 zu einer Entscheidung des Bundesfinanzgerichts geführt, die Nettolohnverluste für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bedeutet habe. Das korrigiere man nun, indem die Steuerfreiheit für Feiertagsarbeit im Rahmen des bestehenden Freibetrags von 400 Ꞓ gesetzlich geregelt werde. Das bedeute mehr Fairness für Menschen, die an Feiertagen arbeiten müssen. Für die zeitlich befristete Regelung der Überstundenzuschläge sei eine Nachfolgeregelung gefunden worden. Die Verlängerung der Regelung für die Mitarbeiterbeteiligungen von Start-Ups um ein Jahr bedeute für diese Planungssicherheit.
GRÜNE FORDERN RECHT AUF STUNDENAUFSTOCKUNG FÜR TEILZEITBESCHÄFTIGTE
Simone Jagl von den niederösterreichischen Grünen sagte, die Novelle bringe zwar teilweise Verbesserungen. So würden etwa Menschen, die Feiertagsarbeit leisten, steuerlich besser gestellt. Auch die Unterstützung von Start-Ups sei zu begrüßen. Nicht zustimmen könne sie aber der Regelung für den Steuerfreibetrag von Überstunden. Die Grünen hätten 2023 in Reaktion auf die Arbeitsmarktsituation zwar einer zeitlich befristeten Ausweitung der Steuerbefreiung von Überstunden zugestimmt. Unterdessen hätten sich aber die damals geäußerten Befürchtungen bestätigt, dass die Regelung vor allem hohen Einkommen zugutekommen werde. Nicht profitiert hätten Teilzeitbeschäftigte, da ihre Mehrarbeit nicht als Überstunden gewertet werde. Das betreffe vor allem Frauen. Wichtig sei es daher, die Arbeitszeit besser zu verteilen. Jagl plädierte für ein Recht auf Stundenaufstockung für Teilzeitbeschäftigte, die über einen längeren Zeitraum hinweg ihre Normalarbeitszeit überschreiten. Der von ihr dazu eingebrachte Entschließungsantrag fand aber keine Mehrheit.
ÖVP: SCHAFFEN ANREIZE FÜR MEHR LEISTUNG
Der Vorarlberger ÖVP-Bunderatsmandatar Christoph Thoma sagte, die Steuererleichterung für Überstunden sei ein Bekenntnis zum Wirtschaftsstandort Österreich. Man schaffe damit Anreize zu Mehrarbeit und Leistung. Kritik zu üben, ohne Gegenvorschläge zu bringen, sei keine konstruktive Politik, meinte er in Richtung FPÖ. Auch er würde sich in vielen Bereichen mehr Dynamik wünschen, er sehe aber die Bundesregierung auf dem richtigen Weg. Die unterdessen positive Entwicklung der Inflationsrate bestätige, dass ihre Maßnahmen greifen.
Auch Bernadette Geieregger (ÖVP/N) wies auf die sinkende Inflation hin. Sie erinnerte daran, dass die FPÖ den meisten der inflationsdämpfenden Maßnahmen nicht zugestimmt habe. Die vorliegende Novelle verhindere, dass Feiertagsarbeit voll besteuert werde, und stelle sicher, dass es sich auszahle, wichtige Arbeit für die Gesellschaft zu leisten, während andere ihre Freizeit genießen. Für 2026 werde auch eine höhere Begünstigung der Überstunden sichergestellt. Die Kritik der FPÖ daran könne sie nicht nachvollziehen.
EIBINGER-MIEDL: STEUERENTLASTUNG TROTZ BUDGETÄRER HERAUSFORDERUNGEN
Trotz budgetärer Herausforderungen sei es gelungen, eine steuerliche Entlastungen für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer auf den Weg zu bringen, sagte die Staatssekretärin im Finanzministerium Barbara Eibinger-Miedl. Der erhoffte wirtschaftliche Aufschwung brauche engagierte Menschen. Ihr Einsatz solle sich entsprechend lohnen. In Summe würden die geplanten Maßnahmen 145 Mio. Ꞓ kosten. Dieser Betrag sei aber gut investiert. Die Steuerbefreiung für Freizeitarbeit komme insbesondere den Menschen zugute, die auch an Feiertagen, an denen andere ihre Freizeit genießen, Leistungen erbringen. Diese müssten entsprechend honoriert werden. Unterstützt werden solle vor allem die Mitarbeiterbeteiligung für Start-Ups. Damit mache man die Arbeit in innovativen Unternehmen, die Österreich dringend brauche, attraktiver.
FINANZMARKTPAKET SOLL ÖSTERREICHISCHEN FINANZMARKT STÄRKEN
Das Finanzmarktsammelgesetz legt unter anderem einheitliche Standards und Transparenzregeln für die Emission „grüner Anleihen“ fest. Als zuständige österreichische Aufsichtsbehörde im Sinne der entsprechenden EU-Verordnung wird die Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) umfassende Befugnisse wahrnehmen. Weitere Maßnahmen der Sammelnovelle sollen den österreichischen Finanzplatz stärken. So soll ein gemeinsames europäisches Zugangsportal (European Single Access Point, ESAP) den leichteren Zugang zu finanziellen und nichtfinanziellen Informationen von Unternehmen sicherstellen. Neben mehr Flexibilität bei Kreditvergabekapazitäten im Sinne von Basel III soll auch die Finanzierung der Finanzmarktaufsicht durch höhere Kostenobergrenzen für Banken und Versicherungen gesichert werden. Außerdem sollen Banken ihren Kunden Echtzeitüberweisungen in Euro zu gleichen Konditionen wie SEPA-Zahlungen anbieten.
Im Zusammenhang mit dem Finanzmarktsammelgesetz initiierten die Koalitionsfraktionen im Finanzausschuss des Nationalrats eine Änderung des Nationalbankgesetzes. Die FMA soll bei der Prüfung, ob sich im Finanzsystem ein systemisches Risiko aufbaut oder dieses sich verändert, auch negative Auswirkungen auf die Realwirtschaft berücksichtigen.
KOALITION BEGRÜSST NEUE REGELN FÜR FINANZPRODUKTE, OPPOSITION BLEIBT SKEPTISCH
Bundesrat Christian Fischer (SPÖ/N) sagte, bei dem auf den ersten Blick sehr technisch wirkenden Gesetzespaket gehe es um das wichtige Anliegen, die Finanzmärkte stabil zu halten und dafür zu sorgen, dass sie der Realwirtschaft dienen, nicht umgekehrt. Im Sinne der Transparenz sei etwa der Aufbau des einheitlichen Zugangsportals für relevante Finanzinformationen. Auch das „Greenwashing“ von Finanzprodukten werde verhindert und die Menschen vor Risiken geschützt.
Der niederösterreichische Bundesrat der Freiheitlichen Klemens Kofler befürchtet hingegen mehr Bürokratie als Folge der gesetzlichen Regelungen. Das Gesetz nehme keine Rücksicht auf die tatsächliche Lage der österreichischen Wirtschaft, meinte er. Die Vorgaben der EU würden mehr Macht für die Aufsicht, mehr Gängelung und mehr Druck für die Unternehmen bedeuten. Österreich sollte nicht einfach nur Vorgaben aus Brüssel folgen, sondern selbstbewusst auftreten und eigene Regelungen „mit Hausverstand“ schaffen.
Die Bundesrätin der Wiener Grünen Elisabeth Kittl begrüßte den Ansatz, die Nachhaltigkeit von Finanzprodukten zu stärken und „Greenwashing“ zu vermeiden. Transparenzregelungen seien keine Bürokratie, sagte sie in Richtung FPÖ. Aufgrund einiger heikler Punkte könnten die Grünen dem Paket allerdings nicht zustimmen. So erfolge die an sich richtige Ausweitung der Befugnisse der FMA, ohne ihr genügend Personal für die Wahrnehmung ihrer Aufgaben zur Verfügung zu stellen. Kritisch würden die Grünen auch die Erweiterung der Befugnisse der FMA im Nationalbankgesetz sehen. Die FMA solle sich auf die Aufsicht über die Finanzmärkte konzentrieren. Der Blick auf die Realwirtschaft sollte hingegen Sache der staatlich beauftragten Wirtschaftsforschungsinstitute sein. Die Regelung zum Eigenkapital der Banken klinge zwar positiv. Tatsächlich werde aber die Gefahr erhöht, dass bei Bankenpleiten die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler zur Kassa gebeten werden.
Der Tiroler ÖVP-Bundesrat Christoph Stillebacher betonte, das Paket stelle sicher, dass das Kapital dorthin fließe, wo es Arbeitsplätze schaffe und Innovationen fördere. Eine „historische Neuerung“ sei es, dass die Aufsicht über die Finanzmärkte nicht Selbstzweck sein dürfe, sondern die Realwirtschaft berücksichtigen müsse. Damit werde sichergestellt, dass keine Regelungen geschaffen werden, die Handwerksbetriebe und Start-Ups vom Zugang zu Kapital abschneiden. Aus Sicht Stillebachers schaffen die Regelungen nicht mehr Bürokratie, sondern bilden den Rahmen für einen einheitlichen europäischen Kapitalmarkt. Die FMA erhalte keinen „Blankoscheck“, sondern sie werde sich 2027 einer umfassenden Überprüfung ihrer Strukturen stellen müssen, betonte der Bundesrat.
EIBINGER-MIEDL: SICHERN FINANZIERUNG VON UNTERNEHMEN AB
Staatssekretärin Barbara Eibinger-Miedl betonte, neben mehr Transparenz und klaren Zuständigkeiten bei der Aufsicht über die Finanzmärkte sei ein wichtiger Punkt des Gesetzespakets die Schaffung einheitlicher europäischer Regelungen für den Finanzmarkt. Die Finanz- und Kapitalmärkte seien eine wichtige Finanzierungsquelle für Unternehmen und würden auch viele Chancen für Private bieten. Gerade im vergangenen Jahr habe Österreich das beste Börsenjahr seit langem verzeichnet. Das zeige das in Österreich vorhandene Potenzial auf. Wünschenswert wäre es aus ihrer Sicht, wenn mehr Menschen ihr Geld veranlagen würden, statt es nur auf dem Sparbuch zu belassen. (Fortsetzung Bundesrat) sox
HINWEIS: Sitzungen des Nationalrats und des Bundesrats können auch via Livestream mitverfolgt werden und sind als Video-on-Demand in der Mediathek des Parlaments verfügbar.
————————-
Pressedienst der Parlamentsdirektion
Parlamentskorrespondenz
Tel. +43 1 40110/2272
pressedienst@parlament.gv.at
www.parlament.gv.at/Parlamentskorrespondenz
OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS. www.ots.at
© Copyright APA-OTS Originaltext-Service GmbH und der jeweilige Aussender
Kommentare sind geschlossen, aber trackbacks und Pingbacks sind offen.