Von der Schieflage der Gleichbehandlung
Präsident der Israelitischen Kultusgemeinde für Salzburg, Steiermark und Kärnten verurteilt Auftritt der Gleichbehandlungsanwaltschaft zum Kopftuchverbot
Was bedeutet Gleichbehandlung, wenn Maßstäbe offenkundig unterschiedlich angelegt werden? –
Unter dem Titel „Nein zum Kopftuchverbot“ organisierte die österreichische Gleichbehandlungsanwaltschaft am 6. Februar 2026 in Wien eine Pressekonferenz, die laut einem Bericht der _Kronenzeitung_ vom 15. Jänner 2026 gemeinsam mit Aktivisten eines Vereins abgehalten worden sein soll, der laut Dokumentationsarchiv des österreichischen Widerstands (DÖW) als antisemitisch eingestuft wurde. Dem Bericht zufolge waren zudem Kandidaten der „Liste Gaza“ anwesend. Integrationsministerin Claudia Bauer sprach in diesem Zusammenhang von einer erhöhten Verantwortung staatlicher Stellen, sorgfältig zu prüfen, mit wem man „gemeinsame Sache“ mache – und davon, dass dies im konkreten Fall nicht erfolgt sei oder bewusst in Kauf genommen worden sei.
In einer Aussendung vom heutigen Tag bezeichnete der Präsident der Israelitischen Kultusgemeinde für Salzburg, Steiermark und Kärnten, Elie Rosen, die verhaltene öffentliche Reaktion auf diesen Vorgang als Ausdruck einer gefährlichen Schieflage. Wenn eine staatliche Institution, die sich gesetzlich dem Kampf gegen Diskriminierung zu verschreiben habe, gemeinsam mit Gruppierungen auftrete, denen schon von Medien antisemitische und extremistische Bezüge zugeschrieben würden, erschüttere das das Vertrauen in ihre moralische Autorität.
„Wer Gleichbehandlung einfordert, muss sie in alle Richtungen verteidigen – ohne Ausnahme, ohne taktische Blindheit, ohne doppelten Standard“, so Rosen.
Der Vorfall sei kein kommunikatives Missverständnis, sondern ein Prüfstein für die Glaubwürdigkeit staatlicher Institutionen. Eine Republik, die Diskriminierung zu Recht sensibel bekämpft, dürfe nicht zulassen, dass Empörung selektiv werde. Maßstäbe gelten entweder universell – oder sie verlieren ihre moralische Kraft. Unter anderen politischen Konstellationen wäre der Fall seines Erachtens zum großen Skandal mutiert, so aber gehe man einfach zum Alltag über.
Dass Extremismus und Antisemitismus nicht relativiert werden dürften, habe aber für alle zu gelten. Gerade für staatliche Einrichtungen, deren Aufgabe es sei, Diskriminierung zu verhindern – nicht in ideologische Grauzonen zu geraten.
Wenn die Integrität der Gleichbehandlungsanwaltschaft durch derartige Auftritte zumindest in Zweifel gezogen werde, genüge keine bloße Distanzierung. Es brauche Klarheit. Es brauche Transparenz. Und es brauche Konsequenzen.
Gleichbehandlung ist unteilbar.
Israelitische Kultusgemeinde für die Bundesländer Salzburg,
Steiermark und Kärnten
Mag.a Elke Hofgartner
Telefon: +43 316 712468
E-Mail: office@ikg-salzburg.at
Website: https://www.ikg-salzburg.at
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