FPÖ – Schilchegger: „Ermittlungsarbeit der StA Krems wirft kritische Fragen auf“

„Ausgelagerte Ermittlungen und enge Abstimmung mit OStA werfen Frage nach Einfluss auf die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft auf“

Der FPÖ-Verfassungssprecher NAbg. MMag. Dr. Michael Schilchegger sah nach den gestrigen Befragungen der leitenden und der fallführenden Staatsanwältin aus Krems im Pilnacek-Untersuchungsausschuss erheblichen Aufklärungsbedarf. Die Aussagen der beiden Staatsanwältinnen hätten bedenkliche Aspekte der Ermittlungsarbeit offengelegt, die nun eingehend geprüft werden müssten. „Die Befragungen haben gezeigt, dass die Staatsanwaltschaft Krems ihre Ermittlungen in erheblichem Umfang auf die Polizei und externe Gutachter ausgelagert hat. Das wirft die Frage auf, inwieweit die Staatsanwaltschaft ihre ureigene Bewertungs- und Kontrollfunktion als ‚Herrin des Verfahrens‘ tatsächlich wahrgenommen hat“, so Schilchegger.

Besonders die enge Abstimmung mit der Oberstaatsanwaltschaft sei für den freiheitlichen Verfassungssprecher ein zentraler Punkt. „Die Fülle an dokumentierten und undokumentierten Gesprächen mit der Oberstaatsanwaltschaft, die sich im Rahmen der Befragung angedeutet hat, weist auf eine sehr enge Einbindung der übergeordneten Stellen hin. Wenn die Kommunikation ein Ausmaß annimmt, das in einer Befragungssituation im Untersuchungsausschuss kaum mehr vollständig nachzuvollziehen ist, muss die Frage der inhaltlichen Steuerung und damit der Unabhängigkeit der Ermittlungen gestellt werden“, kritisierte Schilchegger.

Zudem hätten sich im Zuge der Befragung weitere Mängel im Ermittlungsverfahren gezeigt. „Es ist nicht nachvollziehbar, warum auf die Expertise von IT-Fachleuten bei der Analyse der Pilnacek Smartwatch verzichtet wurde, nachdem der Chefinspektor Fellner vermutlich nicht das notwendige technische Know-how zur Auswertung hatte. Auch die Tatsache, dass zentrale Auskunftspersonen wie der Baggerfahrer und die Gemeindeärztin nicht einvernommen und Spuren am Auffindungsort nicht umfassend gesichert wurden, zeichnet ein problematisches Bild der Ermittlungsarbeit“, erklärte Schilchegger. Auch die rechtliche Einordnung des Verfahrens, die eine Auswertung von Handydaten verhinderte, sei kritisch zu hinterfragen: „Wenn die Staatsanwaltschaft Krems tatsächlich sehr früh der Suizidthese zuneigte – relativ früh im Verfahren, noch vor Einlangen des medizinischen Gutachtens – hätte sie folgerichtig auch wegen potenzieller Mitwirkung zum Suizid ermitteln müssen. Andere Staatsanwaltschaften ermitteln in solchen Fällen auch wegen Verleitung zum Suizid (§ 78 Abs. 1 StGB). Dass dies gerade in diesem prominenten Fall nicht geschah, ist doch jedoch bemerkenswert“, so Schilchegger.

Abschließend forderte Schilchegger umfassende Transparenz und eine genaue Prüfung der Abläufe. „Die im Untersuchungsausschuss zutage getretenen Punkte müssen aufgeklärt werden. Es geht um das Vertrauen der Bürger in eine funktionierende und unabhängige Justiz. Wir Freiheitliche setzen uns für eine Justiz ein, in der solche Ermittlungsfehler restlos aufgeklärt und für die Zukunft verhindert werden.“

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