Amesbauer/Fürweger/Antauer: Bundesregierung hält trotz Länder-Kritik an Obsorge-Gesetz für unbegleitete minderjährige Fremde fest!

Steiermark, Salzburg und Niederösterreich warnen erneut vor Gold Plating, Mehrkosten und zusätzlichem Verwaltungsaufwand

Mit dem von der Bundesregierung geplanten Obsorge-Gesetz sollen die unionsrechtlichen Vorgaben im Rahmen des EU-Asyl- und Migrationspaktes zur Vertretung unbegleiteter minderjähriger Fremder in nationales Recht umgesetzt werden. Aus Sicht der Länder geht der vorliegende Gesetzesentwurf jedoch deutlich über die EU-Vorgaben hinaus und würde erhebliche zusätzliche Belastungen für die Länder mit sich bringen.

Trotz zwischenzeitlicher informeller Gespräche zwischen Bund und mehreren Ländern sowie angebotener Abänderungen bleiben die zentralen Kritikpunkte der Bundesländer am geplanten Gesetz weiterhin bestehen. Darauf weisen der steirische Landesrat Hannes Amesbauer, Salzburgs Landesrat Wolfgang Fürweger sowie Landesrat Martin Antauer aus Niederösterreich hin. Die vorgeschlagenen Änderungen sind zwar in einzelnen Punkten grundsätzlich zu begrüßen, beseitigen jedoch aus Sicht der freiheitlichen Landesräte die wesentlichen Probleme des Gesetzesentwurfs nicht.

„Die Bundesregierung betreibt hier weiterhin überschießendes Gold Plating zulasten der Bundesländer. Die angebotenen Abänderungen greifen deutlich zu kurz und ändern nichts daran, dass den Ländern zusätzlicher Verwaltungsaufwand und erhebliche Mehrkosten drohen, die vom Bund gleichzeitig einfach bestritten werden“, kritisierte Amesbauer.

Aus fachlicher Sicht ist die vorgesehene automatische Obsorgeübertragung auf die ohnehin schon an der Belastungsgrenze stehenden Kinder- und Jugendhilfeträger der Länder zudem weder erforderlich noch sachgerecht. Bestehende Systeme erfüllen bereits die unionsrechtlichen Vorgaben. Dennoch soll mit dem Gesetz eine automatische Obsorgeverantwortung der Länder geschaffen werden. Bei den informellen bilateralen Gesprächen konnte seitens des Bundes auch keine realistische Einschätzung der vorhandenen Kapazitäten in den Ländern oder eine gesicherte Gegenfinanzierung dargelegt werden. Dahingehend bewerten Amesbauer, Fürweger und Antauer die Haltung des Bundesministeriums für Justiz, wonach durch das Gesetz keinerlei zusätzlicher Aufwand oder Mehrkosten für die Länder entstehen würden, als völlig unverständlich.

Auch mehrere wesentliche inhaltliche Kritikpunkte sind weiterhin ungeklärt. So sind aus Sicht der Landesräte bei den zukünftigen Regelungen mögliche Interessenskonflikte bei der vorgesehenen Vertretung sowie offene Fragen hinsichtlich einer rechtssicheren Vollziehung nach wie vor nicht ausreichend beantwortet worden.

„Der Bund darf europäische Vorgaben nicht als Vorwand nutzen, um den Ländern zusätzliche Aufgaben umzuhängen. Wenn die EU eine Vertretung unbegleiteter minderjähriger Fremder verlangt, dann ist das umzusetzen – aber nicht durch ein überschießendes Obsorge-Modell, das unsere Kinder- und Jugendhilfe zusätzlich belastet. Diese Strukturen sind für den Schutz von Kindern und Jugendlichen da und dürfen nicht durch neue, vom Bund nicht gegenfinanzierte Verpflichtungen weiter überfordert werden. Wer mehr Aufgaben bestellt, muss auch sagen, wer sie bezahlt und wie sie in der Praxis vollzogen werden sollen. Genau diese Antworten bleibt die Bundesregierung bis heute schuldig“, betonte Fürweger.

„Wenn ein unbegleiteter minderjähriger Asylwerber nach Österreich kommt, muss die Zuständigkeit beim Bund bleiben, da der Bund auch die Verantwortung für den Grenzschutz trägt. Wir lehnen es klar ab, dass Niederösterreich ab dem ersten Tag automatisch für die Obsorge verantwortlich gemacht wird. Das führt zu mehr Verwaltungsaufwand, mehr Personalbedarf, Doppelgleisigkeiten und neuen Problemen bei der Altersfeststellung. Gerade mit dem Erstaufnahmezentrum Traiskirchen wäre Niederösterreich besonders betroffen. Unser Ziel bleibt klar: Wir wollen NÖ so unattraktiv wie möglich für illegale Migration machen“, so Antauer

Für Amesbauer, Fürweger und Antauer ist eine Zustimmung zu den vorgeschlagenen Änderungen problematisch, da damit indirekt auch die vom Bund bestrittenen Mehrkosten und zusätzlichen Belastungen für die Länder legitimiert würden. Genau deshalb können sie dem vorliegenden Entwurf auch in der abgeänderten Form nicht zustimmen.

Für die zuständigen Landesräte aus der Steiermark und Salzburg sowie dem niederösterreichischen Landesrat steht daher fest: „Sollte die Bundesregierung das Regelungsvorhaben dennoch in der ursprünglichen beziehungsweise nur geringfügig abgeänderten Fassung beschließen, würde damit eine überschießende Regelung zulasten der Länder, zulasten einer praktikablen Vollziehung und zulasten der Kinder- und Jugendhilfe, die in allererster Linie für die österreichische Bevölkerung da zu sein hat, umgesetzt werden.“

FPÖ Steiermark
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