Protestnote zu den Pressebedingungen beim Terrorprozess in Klagenfurt
Mit großem Erstaunen haben wir als Chefredakteure und Chefredakteurinnen österreichischer Medien die Auflagen für Journalistinnen und Journalisten im Zusammenhang mit dem Terrorprozess am Landesgericht Klagenfurt gelesen.
Dass Film- und Fotoaufnahmen in einem derart sensiblen Verfahren eingeschränkt werden, ist nachvollziehbar. Dass jedoch akkreditierten Medienvertreterinnen und Medienvertretern sogar die Mitnahme von Laptops und anderen elektronischen Arbeitsgeräten in den Verhandlungssaal untersagt wird, halten wir für demokratiepolitisch problematisch und im internationalen Vergleich äußerst ungewöhnlich.
Gerade bei einem Verfahren, das die Öffentlichkeit in hohem Maß betrifft und bei dem das öffentliche Interesse entsprechend groß ist, sollte eine zeitnahe, präzise und professionelle Berichterstattung ermöglicht werden. Öffentlichkeit von Gerichtsverfahren entsteht heute nicht mehr ausschließlich durch den Bericht am nächsten Tag, sondern auch durch unmittelbare digitale Dokumentation und laufende Information der Bevölkerung.
Ein generelles Verbot sämtlicher elektronischer Geräte erschwert diese Berichterstattung massiv. Journalistinnen und Journalisten werden faktisch gezwungen, unter Bedingungen zu arbeiten, die nicht annährend dem heutigen Standard professioneller journalistischer Praxis entsprechen.
Die gesellschaftliche und demokratiepolitische Relevanz von Gerichtsberichterstattung wird nicht zuletzt seitens der Justiz immer wieder betont. Aus dieser Regelung spricht aber nicht nur ein generelles Misstrauen gegenüber professionellen Medienvertretern, sich an ausgesprochene Aufnahmeverbote zu halten. Sondern auch eine im Sinne der Medienfreiheit besorgniserregende Missachtung des substanziellen Unterschieds zwischen Journalistinnen und Journalisten, die im Gerichtssaal ihrem Beruf nachgehen und anderen Besucherinnen und Besuchern. Die verkündeten Auflagen stellen aus unserer Sicht einen grundrechtswidrigen Eingriff in Art 10 MRK dar, der die Freiheit der Berichterstattung garantiert.
Wir ersuchen daher das Landesgericht Klagenfurt, die besagte Regelung zurückzunehmen und eine praktikable Lösung zu ermöglichen, die sowohl Sicherheitsinteressen als auch die berechtigten Anforderungen unabhängiger Berichterstattung berücksichtigt.
VEREIN DER CHEFREDAKTEURINNEN UND CHEFREDAKTEURE (APA, „Der Standard“, „Die Furche“, „Die Presse“, „Falter“, “Heute“, „Kleine Zeitung“, „Kurier“, „News“, „Niederösterreichische Nachrichten“, „Oberösterreichische Nachrichten“,“profil“, „Salzburger Nachrichten“, „Tiroler Tageszeitung“, „trend“, „Vorarlberger Nachrichten“)
ORF-NEWS
PULS4
PRESSECLUB CONCORDIA
Maria Scholl
Präsidentin Verein der CR
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