Das EABG und sein Kern: schnellere Verfahren für die Energiewende

_Am 11. Juni steht das Erneuerbaren-Ausbau-Beschleunigungsgesetz (EABG) im Nationalrat zur Abstimmung. Die aktuelle Debatte dreht sich vor allem um quantitative Ausbauziele für die Bundesländer. Dabei droht der eigentliche Kern des Gesetzes aus dem Blick zu geraten: die Beschleunigung der Genehmigungsverfahren._

WAS DAS EABG LEISTEN KANN

Der Name des Gesetzes nennt bereits die Grundintention: die Beschleunigung des Ausbaus von Anlagen zur Erzeugung erneuerbarer Energie, deren Speicherung und Verteilung. Wie sinnvoll das ist, bestätigen die aktuellen Verfahrensdauern für Wasser- und Windkraftwerke sowie Leitungsanlagen oder Geothermieprojekte. Eine Anlage wird allerdings nicht umweltverträglicher, nur weil ihr Verfahren länger dauert. Hier setzt das EABG an: Es bündelt Genehmigungen im One-Stop-Shop-Verfahren und reduziert die Komplexität für viele Anlagentypen, von vereinfachten Verfahren für Windkraft bis zur Freistellung bestimmter PV-Anlagen und Wärmepumpen. Ein wesentlicher Hebel ist das überragende öffentliche Interesse an Energieinfrastruktur, ein zentraler Erwägungsgrund für die Genehmigungsbehörden.

CHANCE FÜR MEHR SOUVERÄNITÄT IN DER ENERGIEVERSORGUNG

Was dabei auf dem Spiel steht, haben die vergangenen Jahre deutlich gemacht: Eine unabhängige und sichere Energieversorgung ist für eine Volkswirtschaft von zentraler Bedeutung. Einseitige Abhängigkeiten machen erpressbar und führen zu enormen Kaufkraftabflüssen. Allein die Mehrkosten für den Import von Rohöl haben sich in den drei Monaten seit Beginn des Iran-Kriegs (März, April, Mai) auf 450 Millionen Euro summiert. Auf Basis der Wasserkraft, der hohen Potenziale bei Windkraft und Photovoltaik sowie mit starken Netzen und großen Speichern kann sich Österreich unabhängiger versorgen und Kaufkraft im Inland halten.

„Bei der Stromerzeugung stehen wir heute zwar schon gut da, doch der hohe Erneuerbaren-Anteil von 80 bis 90 Prozent pro Jahr ist kein Selbstläufer. Er ist nicht nur im Winter deutlich geringer als im Sommer, sondern schwankt auch mit Wasserführung und Windertrag. Zu den hohen Anteilen trug zuletzt auch die schwache Konjunktur bei, die den Stromverbrauch dämpfte“, erklärt Franz Angerer, Geschäftsführer der Österreichischen Energieagentur, und betont: „Doch der Verbrauch wird künftig durch die Elektrifizierung der Industrie, den Vormarsch der Elektromobilität und den absehbaren Strombedarf neuer Rechenzentren deutlich steigen. Diesen wachsenden Bedarf pragmatisch und intelligent zu decken, verlangt einen kontinuierlichen Ausbau an Erzeugung, Netzen und Speichern sowie eine grundlegende Digitalisierung und Flexibilisierung des Stromsystems.“

Bisher verlief der Ausbau der Erzeugung in Schüben, jeweils ausgelöst durch einen neuen Rechtsrahmen: Auf das Ökostromgesetz 2002 und das Ökostromgesetz 2012 folgten Boomphasen, die wieder abebbten, ehe das Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz 2021 neue Dynamik brachte. Wie schnell der weitere Ausbau vorankommt, hängt nun auch wesentlich von der Dauer der Genehmigungsverfahren, der Verfügbarkeit von Flächen für die Nutzung von Windkraft und Photovoltaik sowie dem politischen Rückenwind für den Bau der notwendigen Infrastruktur ab.

LASTENTEILUNG ZWISCHEN DEN BUNDESLÄNDERN UND SCHULTERSCHLUSS FÜR DEN UMBAU DES ENERGIESYSTEMS

Die naturräumlichen Voraussetzungen unterscheiden sich von Bundesland zu Bundesland: Das Burgenland hat beste Bedingungen für Windkraft, Tirol vor allem für Wasserkraft. Wo Windkraft und Photovoltaik stark zugebaut werden, sind erhöhte Investitionen in die Netzintegration nötig, die die Kosten für die dortigen Netznutzer steigen lassen. Diese Anstrengungen kommen allen Kundinnen und Kunden in Österreich zugute, denn das zusätzliche Stromangebot aus Wind und Photovoltaik dämpft die Preise bundesweit. Auch die Rentabilität der bestehenden Pumpspeicherkraftwerke im Süden und Westen verbessert sich durch das Wachstum bei Windkraft und Photovoltaik in anderen Bundesländern.

Diese ungleiche Verteilung von Lasten und Vorteilen verlangt ebenso eine politische Lösung wie die Frage, welche Ziele für die Zeit nach 2030 gelten sollen. Beides braucht einen langfristigen Schulterschluss für eine sichere, saubere und leistbare Energieversorgung. Ein solcher Pakt muss in einem geeigneten Rahmen entstehen. Das EABG ist dafür nicht das Instrument.

„Was das EABG aber sehr wohl kann, und weshalb ein rascher Beschluss wichtig ist: Mehr Klarheit für Projektentwickler, Standortgemeinden, Zivilgesellschaft sowie Behörden schaffen und Verfahren für Projekte der Energiewende beschleunigen. Und genau das ist der Beitrag, den Österreich für eine krisenfestere und unabhängigere Energieversorgung unmittelbar braucht“, so Angerer.

Österreichische Energieagentur
Dr. Frederik Schäfer
Telefon: +43 (0) 664 8107895
E-Mail: pr@energyagency.at

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