Kopftuchverbot: Gleichbehandlungsanwaltschaft warnt vor rassistischem Diskriminierungspotenzial

_Nach wie vor sieht die Gleichbehandlungsanwaltschaft verfassungsrechtliche Bedenken beim Kopftuchverbot. Ein Informationsschreiben für Schulen soll helfen, stärker zu rassistischem Diskriminierungspotenzial zu sensibilisieren._

RASSISMUSFÄLLE GAB ES BEREITS IN DER INFORMATIONSPHASE

Ab Herbst tritt das Kopftuchverbot vollumfänglich in Kraft. Bereits bei der Begutachtung des Gesetzes warnte die Gleichbehandlungsanwaltschaft vor dessen Verfassungswidrigkeit und vor rassistischer Diskriminierung von Schülerinnen und Eltern im Zusammenhang mit dem Kopftuchverbot. Während die Prüfung durch den Verfassungsgerichtshof noch aussteht, hat sich eine Befürchtung bewahrheitet: „Schon in der Informationsphase wurde uns von würdeverletzenden Übergriffen gegenüber Schülerinnen berichtet“, so Sandra Konstatzky, Leiterin der Gleichbehandlungsanwaltschaft.

INFORMATIONSSCHREIBEN FÜR SCHULEN SOLL SENSIBILISIEREN

Rassistische Diskriminierung verstärkt Ausgrenzung und benachteiligt Betroffene beim Zugang zum Bildungssystem. Gerade bei der Umsetzung des Kopftuchverbots ortet die Gleichbehandlungsanwaltschaft eine besonders große Verantwortung von Schulen und setzt dort deshalb auf Prävention. Ein Schreiben der Gleichbehandlungsanwaltschaft sensibilisiert zu rassistischer Diskriminierung und erklärt den rechtlichen Rahmen. Auch für den Bildungsbereich gilt das Gleichbehandlungsgesetz: „Schülerinnen dürfen nicht durch rassistische, stigmatisierende Zuschreibungen abgewertet werden, die sich beispielsweise auf ihre Herkunft und äußerlich sichtbare Merkmale ethnischer Zugehörigkeit beziehen“, so fasst Sandra Konstatzky den Kern des Gleichbehandlungsgesetzes zusammen. Das Informationsschreiben stellt klar, dass neben Schüler:innen auch Eltern und Schulpersonal nicht aufgrund der ethnischen Zugehörigkeit diskriminiert werden dürfen.

KLÄRUNG DURCH VERFASSUNGSGERICHTSHOF

Um die belastende Situation für muslimische Schülerinnen möglichst rasch zu entschärfen und auch Schulen zu entlasten, hofft die Leiterin der Gleichbehandlungsanwaltschaft auf baldige höchstgerichtliche Klärung: „Das Gesetz beinhaltet aus unserer Perspektive Verfassungswidrigkeiten. Wir sind sehr zuversichtlich, dass der Verfassungsgerichtshof hier bald Klarheit schaffen wird.“ Zentral ist für die Gleichbehandlungsanwaltschaft, dass Schulen das Diskriminierungsverbot einhalten und einen sicheren Lern- und Lebensraum für alle Schüler:innen schaffen. Auch sollten Unterstützungsangebote für Betroffene niederschwellig erreichbar sein.

Gleichbehandlungsanwaltschaft Österreich
Sandra Konstatzky
Leopold-Moses-Gasse 4/1/2, 1020 Wien
Telefon: + 43 1 532 02 44
E-Mail: office@gaw.gv.at
https://www.gleichbehandlungsanwaltschaft.gv.at/

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