Fischer/Götze: Mit einem starken Insolvenzschutzschirm durch die Krise

Grüne: Vom Bundesrat beschlossene Bestimmungen ermöglichen Neustart für Unternehmen und Private

Wien (OTS) – „Wenn wir die Krise gut bewältigen wollen, brauchen wir ein starkes Insolvenzrecht. Mit diesem Reformpaket haben wir genau das geschaffen“, sagt Elisabeth Götze, Wirtschaftssprecherin der Grünen, zum am 7. Juli im Nationalrat und am 15.7. vom Bundesrat beschlossenen Gesetz der Restrukturierungs- und Insolvenzrichtlinie der EU.

Das Gesetz beinhaltet einerseits ein präventives Restrukturierungsverfahren und andererseits eine Kürzung der Entschuldung von fünf auf drei Jahre für redliche Unternehmen und Private. „Die COVID-19-Krise hat uns vor Augen geführt, wie leicht es gehen kann, dass man unverschuldet in die Zahlungsunfähigkeit schlittert. Besonders für EPUs und Kleinstunternehmen ist die Verkürzung der Entschuldungsfristen wichtig, da die Grenzen zwischen Privat und Unternehmen oftmals fließend sind. So gibt es einen schnelleren Weg zurück in die Unabhängigkeit und einen Neustart für alle“, sagt Götze.

„Alle verdienen eine zweite Chance, egal ob privat oder gewerblich tätig. ‚Ohne Schulden aus der Krise‘ ist die Devise. Mit diesem Gesetz erreichen wir, dass auch private Personen nach drei Jahren schuldenfrei sind“, freut sich Ulli Fischer, Sprecherin der Grünen für Konsument*innenrechte. „Wenn ein Unternehmer nach drei Jahren schuldenfrei ist, so kann sich nun auch der private Bürger nach drei Jahren entschulden. Früher schuldenfrei bedeutet mehr Lebensqualität. Redliche Schuldner*innen sind nach drei Jahren befreit von der Schuldenlast, dies ist auch im Sinne des Konsumentenschutzes sehr erfreulich.“

Im Detail funktionieren die neuen Regeln so, dass Schuldner*innen bei einer positiven Fortbestehensprognose bei Gericht einen Restrukturierungsplan beantragen können, der insbesondere die Kürzung von Forderungen enthält. Anders als früher, kann aber kein*e einzelne*r Gläubiger*in eine Kürzung verhindern. Scheitert die Restrukturierung des Unternehmens dennoch, besteht ab sofort die Möglichkeit, sich innerhalb von drei Jahren entschulden zu können. Diese Regelung gilt befristet auch für redliche Verbraucher*innen, die in eine wirtschaftliche Ausnahmesituation geraten sind.

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