Sommer, Sonne, Flugausfall: Tipps der apf in Zeiten der COVID-Pandemie

apf erzielt über 1,5 Mio. Euro für Flugpassagiere in COVID-Verfahren

Wien (OTS) – Noch immer beeinflusst die COVID-Pandemie geplante Reisen – vor allem jetzt in der Sommerzeit. „Besonders bei Flugreisen sollten sich Passagiere genau über die bestehende Situation erkundigen, denn die Pandemie und ihre Auswirkungen begleiten uns immer noch durch Reisebeschränkungen und -warnungen sowie Lockdowns in verschiedenen Formen“ so Maria-Theresia Röhsler, Leiterin der Agentur für Passagier- und Fahrgastrechte (apf). „Dazu kommen noch die COVID-bedingten Bestimmungen von Airlines, sowie die von Land zu Land unterschiedlichen Voraussetzungen.“

Tipps der apf für Flugreisen

Was Sie am besten beachten um ein böses Erwachen möglichst zu vermeiden:

* Buchen sie möglichst direkt bei der Airline. Die apf kann
Verfahren ausschließlich gegen Luftfahrtunternehmen und Flughafenbetreiber eröffnen – nicht gegen Reisevermittler. Der Austausch mit betroffenen Passagieren und auch diversen Konsumentenschutzorganisationen zeigt, dass es gegen Online-Buchungsplattformen mitunter schwierig ist vorzugehen. So wurde beispielsweise im Flugverkehr durch die COVID bedingten zahlreichen Annullierungen und Rückerstattungen deutlich, dass bei über Drittanbietern gebuchte Beförderungsverträge diverse Problematiken vorkommen wie z.B. Verweigerung der Ticketgeldrückerstattungen, mangelnde Weiterleitung von relevanten Informationen an die Passagiere ( z.B. bei Flugzeitenänderungen oder Annullierungen,…), intransparente Vermittlungs- bzw. Bearbeitungsgebühren, unzureichende Erreichbarkeit für Passagiere.

* Erkundigen Sie sich genau über die geltenden Einreibestimmungen
und -voraussetzungen auf den offiziellen Seiten der Behörden des Abflugs- und Ziellandes – auch nochmals kurz vor Reise, da sich derzeit die Bestimmungen oftmals auch kurzfristig ändern. Achten Sie bei auszufüllenden Einreisformularen auf die Richtigkeit aller Angaben, sowie auch darauf, welche Tests akzeptiert werden und auch, in welcher Sprache eine Bestätigung vorliegen muss.

* Erkundigen Sie sich außerdem auch genau über die geltenden Beförderungsbestimmungen und -voraussetzungen der Airline selbst (Dokumente, Maskenpflicht etc.).

* Erscheinen Sie ausreichend früh am Flughafen, da es derzeit zu längeren Wartezeiten aufgrund der Überprüfung von Einreisevoraussetzungen sowie Sicherheitsbestimmungen kommen kann.

* Informiert die Airline über eine sogenannte „Flugzeitenänderung“ die für die Passagiere nicht passend ist, prüft man am besten genau, ob es sich nicht möglicherweise um eine Annullierung handelt – in diesem Fall kann nämlich das Ticketgeld in voller Höhe rückgefordert werden – und bei kurzfristiger Information eventuell auch eine Ausgleichszahlung fällig werden. Hinweise auf eine Annullierung können z.B. sein, dass eine andere Flugnummer nun angeführt wird, die Zeiten des Fluges erheblich geändert wurden oder nun ein vorher nicht da gewesener Zwischenstopp geplant ist.

2.652 abgeschlossene Schlichtungsverfahren mit COVID-Bezug

Seit Beginn der Pandemie konnte die apf insgesamt über 1,5 Mio. Euro in Verfahren mit COVID-Bezug für Reisende im Rahmen außergerichtlicher Schlichtungsverfahren erkämpfen. „Die Einbringung eines Schlichtungsantrages bei der apf ist ohne jegliches Risiko und unser Service ist für Passagiere immer kostenlos und provisionsfrei – unabhängig vom Ausgang des Verfahrens“, so Röhsler.

Welche Rechte bei einem Flugausfall gelten und wie Passagiere
am besten vorgehen

Grundsätzlich gilt:

* Wird ein Flug gestrichen, sind Fluglinien verpflichtet,
Passagiere zwischen Erstattung der Flugticketkosten und alternativer Beförderung wählen zu lassen.

* Falls die Airline keine alternative Beförderung anbietet, weshalb die Passagiere gezwungen sind, sich selbst um eine Alternativbeförderung zu kümmern, müssen die entstandenen Mehrkosten zum ursprünglich gebuchten Ticket erstattet werden. Tipp: Sollte die Fluglinie trotz aktiver Nachfrage kein Umbuchungsangebot machen und Passagiere sich eigenständig um eine alternative Beförderung kümmern müssen, empfehlen wir, sich diese Vorgehensweise vom Personal der Fluglinie schriftlich bestätigen zu lassen.

* Darüber hinaus sind Fluglinien bei Annullierung, wenn Passagiere nicht mindestens zwei Wochen vorher über diese informiert werden und keine Alternativbeförderung innerhalb vorgegebener Rahmenzeiten angeboten bekommen, grundsätzlich zur Zahlung einer sogenannten Ausgleichszahlung verpflichtet. Die Höhe der Ausgleichszahlung hängt von der Flugstrecke ab und beträgt zwischen 250 Euro und 600 Euro. Diese kann entfallen, wenn die Airline einen außergewöhnlichen Umstand nachweisen kann.

Wie geht man vor:

Im ersten Schritt sollten Passagiere Ihre Forderung schriftlich an das betroffene Flugunternehmen richten. Die apf hat hierfür einen Musterbrief bereitgestellt, welcher unter www.passagier.at abrufbar ist.

Sollte ein Unternehmen nach schriftlicher Forderung binnen sechs Wochen keine Erstattung anbieten bzw. nicht adäquat antworten, kann ein Schlichtungsantrag, online via www.passagier.at, bei der apf eingebracht werden – kostenlos und provisionsfrei.

Über die Agentur für Passagier- und Fahrgastrechte

Die Agentur für Passagier- und Fahrgastrechte (apf) setzt sich für Reisende im Bahn-, Bus-, Schiffs- und Flugverkehr ein. Im Rahmen außergerichtlicher Schlichtungsverfahren verhilft die apf Passagieren kostenlos und provisionsfrei zu ihrem Recht. Die Servicestelle des Bundesministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie (BMK) ist als Abteilung bei der Schienen-Control GmbH angesiedelt.

Worüber kann man sich bei der apf beschweren?

Die wichtigsten Fälle, in denen die apf in allen vier Verkehrsbereichen vermitteln kann, sind:

* Entschädigungen und Erstattungen für Verspätungen

* Entschädigungen und Erstattungen für Ausfälle bzw. Annullierungen von Fahrten oder Flügen

* Entschädigungen bei Überbuchung bzw. Nichtbeförderung

* Fehlende Hilfeleistungen (Verpflegung, Unterkunft, Transport)

* Mangelhafte oder fehlende Informationen über Fahr- und Fluggastrechte sowie

* Nichteinhaltung der Rechte von Menschen mit Behinderungen, z. B.
bei fehlender Hilfeleistung.

Im Bahnverkehr vermittelt die apf zusätzlich auch etwa bei Problemen im Zusammenhang mit Buchungen, Strafzahlungen (z. B. für fehlende Tickets), Erstattungen von (z. B. nicht genutzten) Fahrkarten sowie beschädigtem oder verlorenem Gepäck.

Darüber hinaus hilft die apf im Flugverkehr auch bei Problemen hinsichtlich der Erstattung bei Herabstufung (Downgrade) in eine niedrigere Klasse als ursprünglich gebucht (z. B. von Business Class in die Economy Class).

S E R V I C E – Alle Informationen zur Agentur für Passagier- und Fahrgastrechte sowie die Rechte der Passagiere sind auf der Homepage der apf unter www.passagier.at abrufbar.

Agentur für Passagier- und Fahrgastrechte (apf)
Sabrina Carina Köcher, BA
Pressesprecherin
+43 1 5050707-140
s.koecher@apf.gv.at

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