BMF-Zoll: Vom Harley-Davidson-Village ins Naturhistorische Museum Wien

Aufgegriffene artengeschützte Waren an Museum übergeben – Grober Verstoß gegen Artenhandel in Österreich in sinnvollen Zweck umgewandelt

Wien (OTS) – 274 Stück artengeschützter Lederwaren nahmen Kärntner Zollfahnder einem Schweizer Händlerpaar nach Überprüfung ihres Verkaufsstandes im Harley-Davidson-Village der „European Bike Week 2014“ in Faak am See ab. Exponate aus diesem Aufgriff wurden nun dem Naturhistorischen Museum für den museumspädagogischen Einsatz übergeben.

„Die Zollverwaltung hat zahlreiche und vielfältige Aufgaben. Im Kampf gegen das Artensterben, das durch den illegalen Handel beschleunigt wird, sind die Kontrollen des Zolls unabdingbar“, betont Finanzminister Magnus Brunner und hält fest: „Es freut mich besonders, dass die aufgegriffenen Objekte heute an das Naturhistorische Museum Wien übergeben werden. Damit finden die Exponate einen würdigen Platz und sinnvollen Zweck.“

Der Verkauf und Erwerb solcher Produkte sei kein Kavaliersdelikt, sondern führe dazu, dass Wilderer und Hehler ein Geschäft auf Kosten bedrohter Arten machen. „Unsere Zöllnerinnen und Zöllner leisten somit einen wesentlichen Beitrag im Kampf gegen das Artensterben“, so Brunner. „Durch den Einsatz der Lederwaren beispielsweise für wissenschaftliche Zwecke oder im Rahmen von Schulbesuchen wird auch kulturpädagogisch auf das Thema Artenschutz eingegangen und aufgezeigt, wie wichtig diese Aufgabe ist.“

Katrin Vohland, Generaldirektorin des Naturhistorischen Museum Wien, betont: „Wenn die Produkte dem Markt entzogen werden, können wir einige davon für Forschungs- und Dokumentationszwecke verwahren. Zudem bemühen wir uns, die Sensibilität für den illegalen Wildtierhandel und deren Produkte zu erhöhen. Im Jahr 2018 fanden Aktionstage statt, für März 2022 sind weitere geplant. Wir haben jüngst eine eigene Artenschutz-Vitrine im Saal 27 konzipiert, und wir haben ein Projekt mit Schülerinnen und Schülern bei dem Citizen Science Programm Sparkling Science eingereicht. Besonders wichtig ist mir die Einrichtung des Wildlife Forensic Science Center Austria am NHM Wien als Kompetenzzentrum für Wildtier- und Wildpflanzenforensik zum Schutz von bedrohten Tier- und Pflanzenarten.“

Den Zollfahndern der Dienststelle Süd des Zollamtes Österreich wird der Einsatz auf der Biker-Messe 2014 als außergewöhnlicher Aufgriff in Erinnerung bleiben. Ein Schweizer Händler hatte insgesamt 831 Stück verschiedene Lederwaren zum Verkauf an seinem Stand angeboten. Die durchgeführte Zollkontrolle zeigte rasch, dass hier mehrere grobe Verstöße begangen worden sind.

In dem für die Einfuhr verwendeten internationalen Zolldokument Carnet ATA war nur ein Teil der Waren angegeben und auch der dafür deklarierte Warenwert entsprach keineswegs der Realität. Statt mit dem vom Zollamt errechneten korrekten Wert von ungefähr 374.000 Euro war der Warenwert umgerechnet mit rund 8.000 Euro angegeben. Dazu räumte der Händler ein, diesen reinen Phantasiewert verwendet zu haben, um bei der für das Carnet ATA bei der Züricher Handelskammer zu hinterlegenden zwanzigprozentigen Sicherheit zu sparen. Schließlich wurde festgestellt, dass ein Teil der eingeführten Ware offenbar schon verkauft wurde, weil im Carnet ATA Gegenstände angeführt waren, die nicht mehr vorhanden waren.

Ein Großteil der ausgestellten Waren bestand aus Leder von artengeschützten Tierarten wie Elefanten, Alligatoren, Krokodilen oder Pythons und unterliegt deshalb auch dem Artenschutzgesetz. Für diese Artikel konnten jedoch keine nach dem Washingtoner Artenschutzübereinkommen gültigen, sondern lediglich fälschlich verwendete internationale Zolldokumente vorgelegt werden. Die eigentlich für die Verbringung der Waren von der Schweiz nach Österreich notwendigen EU-CITES-Einfuhrgenehmigungen fehlten zur Gänze.

Die umfangreichen Ermittlungen der Zollfahnder führten dazu, dass das Schweizer „Standler“-Ehepaar wegen mehrerer Vergehen gestraft wurde. Die Verstöße gegen das Artenhandelsgesetz fielen zum Teil in die Zuständigkeit der Gerichte und zum Teil in die Zuständigkeit der Finanzstrafbehörde. Das Landesgericht Klagenfurt hat im vergangenen Jahr im Rahmen einer Diversion eine Geldbuße von 9.600 Euro angeboten, die von den Händlern auch akzeptiert worden ist. Für die bereits veräußerten artengeschützten Lederwaren wurde vom Zollamt eine Zusatzstrafe in der Höhe von 2.200 Euro verhängt. Alle artengeschützten Gegenstände wurden für verfallen erklärt. Für die im Carnet ATA nicht deklarierten Gegenstände wurde wegen des Schmuggels eine zusätzliche Geldstrafe von 18.000 Euro verhängt. Die unrichtigen Wertangaben im Carnet ATA führten schließlich zu einer Abgabennachforderung von etwa 44.750 Euro.

Das Schweizer Händlerpaar hat somit nicht nur die artengeschützten Waren, die verfallen sind, verloren, sondern musste in Summe auch noch rund 75.000 Euro an Strafen und Abgaben entrichten.

Die Übergabe der artengeschützten Lederartikel erfolgte am heutigen Dienstag, den 14. Dezember 2021. Dr. Katrin Vohland, Generaldirektorin des Naturhistorischen Museums Wien, begrüßte im Naturhistorischen Museum dazu Finanzminister Dr. Magnus Brunner, Mag. Heike Fetka-Blüthner, Vorständin des Zollamts Österreich und Zoll-Experten Gerhard Marosi aus dem Bundesministerium für Finanzen.

Fotos finden Sie unter https://bit.ly/3ypWcxP

Bundesministerium für Finanzen, Pressestelle
(+43 1) 514 33 501 031
bmf-presse@bmf.gv.at
http://www.bmf.gv.at
Johannesgasse 5, 1010 Wien

OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS. www.ots.at
© Copyright APA-OTS Originaltext-Service GmbH und der jeweilige Aussender

Kommentare sind geschlossen, aber trackbacks und Pingbacks sind offen.