4-jähriges Kind von Mutter gewaltsam weggerissen!

Die Wiener Interventionsstelle gegen Gewalt in der Familie ersucht Justizministerin Alma Zadić dringend, eine unabhängige Kommission zur Sicherung des Kindeswohls einzurichten.

Wien (OTS) – Am 20. Jänner 2022 wurde die 4-jährige Diana vom Gerichtsvollzug und einem Polizeikommando gewaltsam aus dem Bett gerissen und im Pyjama, in vollster Angst und durchnässt, zu einem vor der Haustür wartenden Auto gebracht. Sie durfte weder persönliche Gegenstände mitnehmen, noch sich von ihrer Mama oder den Großeltern verabschieden. Seit zweieinhalb Jahren lebte Diana mit ihrer Mutter, ihrer engsten Bezugsperson von Geburt an, in Österreich. Nun wurde sie gegen ihren Willen zum Kindesvater, vor dem sie Panik hat, in die USA regelrecht verfrachtet.

Dieser menschenunwürdige Akt stellt aus Sicht des Opferschutzes eine schwerste Kindeswohlgefährdung mit unabsehbaren Folgen einer schweren Traumatisierung dar. Auch wenn die Behörden einen rechtsgültigen Beschluss, wie in diesem Fall einen Rückführungsbeschluss nach dem Haager Übereinkommen, vollziehen, so sind doch die Gerichte dafür verantwortlich, dass in jedem Stadium des Verfahrens das Kindeswohl im Mittelpunkt stehen muss. Dieser Grundsatz wurde bei Diana missachtet, obwohl Kinderrechte in der österreichischen Verfassung verankert sind!

Ein überaus großes Problem stellt auch die Tatsache dar, dass häusliche Gewalt in derartigen Verfahren nicht ausreichend berücksichtigt wird. Diana hat mehrfach psychische und auch manifeste Gewalt durch den Kindesvater erlebt – auch die Mutter erlebte psychische und sexuelle Gewalt. Laut Istanbul Konvention ist die Gewalt in allen Verfahren zu berücksichtigen und der Schutz der Kinder in den Mittelpunkt zu stellen. Auch die Haager Konvention sieht im Artikel 13 vor, dass Rückführungen in Fällen von Gewalt nicht erfolgen dürfen. Die Istanbul Konvention des Europarates zur Verhinderung von Gewalt an Frauen und häuslicher Gewalt betont ebenfalls, dass Kinderrechte Vorrang vor Elternrechten haben und dass der Schutz vor Gewalt im Zentrum stehen muss. Dies ist leider häufig nicht der Fall, wodurch Kinder zu Schaden kommen. Ein bestürzendes Beispiel ist auch die Ermordung des 6-jährigen Mädchens im Bezirk Neunkirchen Mitte Jänner 2022. Der Vater war den Behörden wegen Gewalt und Drohungen mit dem Umbringen bekannt gewesen. Aber trotzdem wurde das Kind nicht ausreichend vor ihm geschützt.

Die Interventionsstelle gegen Gewalt in der Familie ersucht die Justizministerin dringend, Diana zu helfen und für derartige Fälle eine unabhängige Kommission zur Wahrung des Kindeswohls einzurichten. Darüber hinaus ist es dringend notwendig, im Ministerium eine laufende Arbeitsgruppe zum Thema „Prävention von Gewalt an Frauen und häuslicher Gewalt“ einzusetzen, um Opfer effektiv zu schützen und die Maßnahmen der Istanbul Konvention konsequent umzusetzen. In beiden Gremien sollen Expert*innen aus Opferschutzeinrichtungen vertreten sein und gehört werden.

Es ist auch dringend erforderlich, dass Opfer von Gewalt in Zivilverfahren juristische Prozessbegleitung durch Anwält*innen erhalten. Die Opfer sind überwiegend Frauen, die sich häufig keine Rechtsvertretung leisten können, denn Männer verfügen im Allgemeinen über höhere Einkommen und „klagen die Frauen nieder“. Dieser Fakt führt dazu, dass meistens Frauen und deren Kinder einen erschwerten Zugang zum Recht haben und ihre Rechte in weiterer Folge nicht durchgesetzt werden können.

Schützen wir alle Opfer effektiv vor Gewalt!

Rosa Logar, MA (0664 / 3119458)

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