Nationalrat: Breite Mehrheit für Regelfinanzierung von Hospiz- und Palliativversorgung

Hospiz- und Palliativfonds mit 108 Mio. € dotiert

Wien (PK) – Mit 108 Mio. € soll ein neuer im Sozialministerium eingerichteter Hospiz- und Palliativfonds von 2022 bis 2024 dotiert sein. Der Nationalrat hat heute mit breiter Mehrheit einem Gesetzesentwurf zur diesbezüglichen Regelfinanzierung für die Hospiz-und Palliativversorgung zugestimmt. Außer den NEOS sprachen sich alle Fraktionen für den Regierungsvorschlag aus. Darin sind entsprechende Zweckzuschüsse vom Bund an die Länder vorgesehen, wobei eine Drittelfinanzierung zwischen Bund, Ländern und Sozialversicherungsträgern geplant ist. Ausschlaggebend für den Gesetzesvorstoß war die Neuregelung der Sterbehilfe.

Die Gelder sind zweckgewidmet und können von den Ländern für mobile Palliativteams, Palliativkonsiliardienste, Hospizteams, Tageshospize und stationäre Hospize – jeweils für Kinder und Erwachsene -verwendet werden. Miterledigt wurde ein Entschließungsantrag der Freiheitlichen zur Sicherstellung der Palliativfinanzierung samt Rechtsanspruch auf Hospiz- und Palliativversorgung.

Eine in der Sitzung eingebrachte Abänderung von ÖVP und Grünen, die mitbeschlossen wurde, beinhaltet neben redaktionellen Anpassungen für das Jahr 2022 aus Zeitgründen eine Ausdehnung der Frist für die Beantragung der Länder bis 30. September statt bis 30. März 2022. Die Auszahlung des Zweckzuschusses soll dementsprechend im Jahr 2022 anstatt im Mai längstens bis November erfolgen.

In der Minderheit blieben zwei Entschließungsanträge der Opposition. Die NEOS orten in der Gesetzesvorlage keine langfristige Verbesserung des Systems und fordern einheitliche Finanzierungsströme und einen qualitätsvolleren – als auf kurzfristigen Verordnungsermächtigungen basierenden – Ausbau der Hospiz- und Palliativangebote. Die FPÖ forderte eine Förderung der Übergangspflege mit einem „Übergangspflege-Förderungsgesetz“.

Mückstein: Ausbau der Hospiz- und Palliativdienste als bedeutende Begleitmaßnahme zum assistierten Suizid

Der Ausbau der Hospiz- und Palliativdienste sei als bedeutende Begleitmaßnahme zum jüngsten Beschluss zum assistierten Suizid zu sehen, hob Gesundheitsminister Wolfgang Mückstein hervor. Die Konfrontation mit dem nahen Sterben sei oft behaftet von der Sorge um Abhängigkeiten. Mit dem vorliegenden Entwurf sollen daher der Ausbau und die Finanzierung der Hospiz- und Palliativversorgung auf sichere Beine gestellt werden, unabhängig von der finanziellen und familiären Situation. Eine wichtige Stütze bleibe dabei die Freiwilligenarbeit.

Von Regelfinanzierung könne jedoch keine Rede sein, meinte demgegenüber Gerald Loacker (NEOS). Der Gesetzentwurf bringe zwar Verbesserungen, es fehlen aber aus seiner Sicht für den Fördertopf etwa Qualitätskriterien und Zielgrößen, wies Loacker auf den Entschließungsantrag der NEOS für eine langfristige Verbesserung des Systems hin. Ähnlich wie Rudolf Silvan (SPÖ) bemängelte Loacker das Problem eines Eingriffs in die Finanzautonomie der Sozialversicherungen.

Insgesamt werde die SPÖ der Überführung in die Regelfinanzierung aber zustimmen, so Verena Nussbaum (SPÖ). Außerdem appellierte sie im Plenum, auch für die Stationen der Pflege davor „in die Gänge zu kommen“. Drei wesentliche Punkte für die SPÖ seien dabei ein bundeseinheitliches Pflegesystem, die Finanzierung über einen Pflegegarantiefonds sowie eine Ausbildungsoffensive.

Christian Ragger (FPÖ) signalisierte Zustimmung zu dem aus seiner Sicht ersten Ansatz des Ausbaus der Hospiz- und Palliativversorgung. Er habe sich aber auch einen klaren Rechtsanspruch erwartet und schloss sich in dem Punkt Loacker an, dass man nun in eine vertiefte Phase eintreten müsse. Ebenso brauche es für die Regelversorgung einen klaren Auftrag der öffentlichen Hand für die Übergangspflege, verwies er auf den eingebrachten FPÖ-Entschließungsantrag.

Agnes Sirkka Prammer (Grüne) pflichtete den VorrednerInnen insofern bei, als dass das Gesetz einen Anfang darstelle – weil es das sei, was man als Bundesgesetzgebung in der Hand habe. Es sei aber ein sehr guter Anfang, womit überall die Versorgung sowohl stationär, als auch mobil aufgebaut werde. Auch werde es Zielsteuerungsvereinbarungen geben, entgegnete sie den Einwänden von Loacker. Was einen Rechtsanspruch betrifft, habe man die Entscheidung bewusst den ÄrztInnen überlassen, um nicht wertvolle Zeit durch ein Verfahren zu verlieren.

Als „Jahrhundertgesetz“ strich neben Norbert Sieber auch Gudrun Kugler (beide ÖVP) den heutigen Beschluss hervor, mit einer Tragweite über viele Generationen für flächendeckenden und leistbaren Zugang zur Hospiz- und Palliativversorgung. Die Haltung der NEOS könne sie nicht nachvollzeihen, so Kugler, zumal nur regional und föderal der echte Bedarf eruiert werden könne. In Richtung SPÖ meinte sie, die Pflegereform sei in Arbeit und werde auch kommen. (Fortsetzung Nationalrat) mbu

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