FPÖ – Lausch zu Justizministerium: Uneinheitliche Anfragebeantwortung zum „Terroranschlag in Wien“ von Zadic und Kogler

Desaster bei grünen Ministern setzt sich bei Anfragebeantwortung fort

Wien (OTS) – Der freiheitliche Bereichssprecher für den Öffentlichen Dienst NAbg. Christian Lausch erhielt von Justizministerin Zadic und Vizekanzler Kogler auf dieselbe Frage zwei unterschiedliche Antworten:

Mit der am 04. November 2020 gestellten Anfrage wurde unter anderem die Frage gestellt, wie viele terroristische Straftäter seit dem 01.01.2020 (vorzeitig) aus der Haft entlassen wurden und bei wie vielen dieser Täter das deliktische Handeln dem islamischen Terrorismus beziehungsweise Jihadismus zuzuordnen ist. Die grüne Justizministerin Zadic hat diese Fragen nicht beantwortet: „Dazu steht mir kein automationsunterstützt auswertbares Datenmaterial zur Verfügung, solches müsste händisch erhoben werden, weshalb davon im Rahmen der Interpellation Abstand genommen werden musste.“

Nachdem dies offensichtlich völliger Unsinn ist, wurde unter 4911/J eine entsprechende Folgenanfrage an das Justizministerium gerichtet. Der nunmehrige Justizminister Kogler hat seine Parteikollegin Alma Zadic dann der Falschauskunft überführen müssen, da er in seiner Beantwortung 4936/AB eingestanden hat: „Die Justizapplikation der Integrierten Vollzugsverwaltung (IVV) kommt im Anwendungsbereich der Justizanstalten zum Einsatz und ermöglicht die gewünschte automationsunterstützte Auswertung. Im Jahr 2020 wurden insgesamt 27 Personen, deren Haftgründe unter anderem auf die Bestimmungen der §§ 278 ff StGB zurückzuführen waren, aus österreichischen Justizanstalten entlassen: Davon acht Personen aus dem Haftstatus der Anhaltung (binnen 48 Stunden nach Einlieferung in eine Justizanstalt) sowie zehn Personen aus dem Haftstatus der Untersuchungshaft, neun Personen aus einer Strafhaft, davon eine gem. § 133a StVG, eine infolge Strafende und sieben infolge einer bedingten Entlassung.“

„Die Unwissenheit und das Chaos dieser grünen Regierungsbeteiligung setzt sich nun auch im Justizministerium und bei Anfragebeantwortungen fort“, betonte Lausch.

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