Sozialausschuss: Förderung von Community Nurses und innovativen Projekten im Bereich Pflegevorsorge beschlossen

Breite Debatte über gerechtes Pensionssystem und Gender Pension Gap

Wien (PK) – Mit der Möglichkeit zur Förderung von innovativen Projekten im Bereich der Pflegevorsorge werde ein erster wichtiger Schritt in Richtung Pflegereform gesetzt, unterstrich Gesundheitsminister Wolfgang Mückstein in der heutigen Sitzung des Sozialausschusses. Im Besonderen sei dabei an die Etablierung von sogenannten Community Nurses gedacht, die in den Gemeinden als zentrale Ansprechpersonen in allen Bereichen der Pflege den Betroffenen zur Verfügung stehen sollen. Der Minister nahm damit Bezug auf den Inhalt eines Abänderungsantrags von ÖVP und Grünen zum Bundespflegegeldgesetz, das mit den Stimmen von ÖVP, Grünen, SPÖ und FPÖ beschlossen wurde. Da zunächst nur eine „Trägerrakete“ auf der Tagesordnung stand und die Abänderungen sehr kurzfristig eingebracht wurden, lehnten die NEOS die Initiative im Ausschuss vorerst ab.

Eine intensivere Debatte zum Thema abschlagsfreie Frühpension nach 45 Jahren bzw. gerechte Pensionen für Frauen entspann sich auf Basis von drei SPÖ-Entschließungsanträgen, die mehrheitlich vertagt wurden. Während ÖVP, Grüne und NEOS das Auslaufen der „Hacklerregelung“ verteidigten, pochten die sozialdemokratischen und freiheitlichen VertreterInnen darauf, dass 45 Arbeitsjahre genug seien. Vertagt wurden zudem zwei Initiativen der FPÖ, die auf eine bessere Bezahlung von Pflegekräften und eine rasche Umsetzung des „One-Stop-Shops“ für Menschen mit Behinderung abzielten.

Weiters einigten sich alle Fraktionen auf die Anpassung des Freiwilligengesetzes, wodurch die Corona-Sonderregelung für Jugendliche, die ihren Auslandsdienst aufgrund der Pandemie vorzeitig abbrechen müssen, bis Ende 2022 verlängert wird.

Mückstein: Community Nurses bieten niederschwelligen Zugang zu Informationen im Bereich Pflege

Durch die Novellierung des Bundespflegegeldgesetzes wird nunmehr die rechtliche Grundlage dafür geschaffen, dass Projekte von gemeinnützigen Organisationen der freien Wohlfahrtspflege, von Gebietskörperschaften oder von Sozialhilfeverbänden auf Ansuchen gefördert werden können, wenn diese Belange der Pflegevorsorge beinhalten und von überregionaler Bedeutung sind (1777/A), heißt es im Abänderungsantrag der Koalitionsparteien. Darunter fallen etwa Maßnahmen zur Qualitätssicherung, Öffentlichkeitsarbeit zur Bewusstseinsbildung für Probleme pflegebedürftiger Menschen, die Herausgabe fachspezifischer Informationen oder generell innovative Ansätze in diesem Bereich. Dafür seien auch Mittel aus dem EU-Wiederaufbaufonds vorgesehen.

Abgeordnete Bedrana Ribo (Grüne) hob insbesondere das Community-Nursing-Konzept hervor, das in den skandinavischen Ländern sehr verbreitet sei und sich bewährt habe. Auch im aktuellen Regierungsprogramm 2020-2024 seien die Community Nurses, vor allem im Zusammenhang mit der Pflege zu Hause, als wesentliche Säule in der künftigen Versorgung und dem Aufbau eines Systems zur niederschwelligen und bedarfsorientierten Versorgung festgeschrieben.

Aufgrund der Pandemie habe sich die Pflegereform leider etwas verzögert, bedauerte ÖVP-Abgeordneter Ernst Gödl, die vorliegende Novelle sei aber ein erster wichtiger Baustein. Es brauche niederschwellige und wohnortnahe Angebote, wie etwa die Community Nurses, war er überzeugt, diese können nun finanziell unterstützt werden.

Durch die Etablierung der Community Nurses sollen Informationen und pflegerische Leistungen niederschwellig, regional und wohnortnah angeboten und koordiniert werden, erläuterte Gesundheitsminister Wolfgang Mückstein. Die Betroffenen können so die für sie am besten passende Lösung finden und über das weitere Vorgehen entscheiden. Neben der Stärkung der Selbsthilfe soll damit auch sichergestellt werden, dass die Betroffenen so lange wie möglich zu Hause betreut werden können. Geplant seien rund 150 Community Nurses, die auch aus Mitteln des EU-Wiederaufbaufonds finanziert werden können. Als weiteres wichtiges Projekt kündigte Mückstein die Etablierung von sogenannten School Nurses an, die die Arbeit von SchulärztInnen in vielen Bereichen ergänzen sollen.

FPÖ für bessere Bezahlung von Pflegekräften und rasche Umsetzung des „One-Stop-Shops“ für Menschen mit Behinderung

Vertagt wurden zwei Entschließungsanträge der Freiheitlichen, in denen es einerseits um die finanzielle Besserstellung von Beschäftigten in Pflegeberufen (1763/A(E)) und andererseits um die rasche Umsetzung des „One-Stop-Shops“ für Menschen mit Behinderung (1629/A(E)) geht. Das Pflegepersonal leiste gerade in der COVID-19-Pandemie wertvolle Arbeit unter psychisch und physisch belastenden Bedingungen, denen aber die Entlohnung nicht gerecht werde, argumentierte Abgeordneter Christian Ragger (FPÖ), der einen Einmalbonus in der Höhe von 1.000 € forderte. Schon jetzt würden etwa in Kärnten 3.000 Pflegekräfte fehlen. Wenn man den Menschen nicht endlich mehr Wertschätzung in Form von attraktiveren Kollektivverträgen entgegenbringe, werde sich das Problem deutlich verschärfen.

Ein besonderes Anliegen war ihm die Einrichtung von zentralen Ansprechstellen (One-Stop-Shop) für Menschen mit Behinderung, für die sich vor kurzem alle Fraktionen im Nationalrat ausgesprochen haben. Er wisse aus eigener beruflicher Erfahrung, wie sehr die Betroffenen unter den bürokratischen Hürden zu leiden hätten. Gemäß der einstimmig gefassten Entschließung soll es jeweils „One-Stop-Shops“ für die drei Bereiche Hilfsmittel und Heilbehelfe, Beratung, Begleitung und Betreuung sowie persönliche Assistenz geben. Ebenso ist dem Abgeordneten ein One-Stop-Shop an der Schnittstelle AMS, Sozialministeriumservice, Länder und Sozialversicherung ein Anliegen. Die VertreterInnen der Regierungsfraktionen begründeten den Vertagungsantrag damit, dass eine Lösung nicht so rasch möglich sei, weil in dieser Frage sehr viele Stakeholder eingebunden werden müssen.

Pflege und Betreuung: FPÖ pocht auf Einrichtung einer Genossenschaft

Keine Zustimmung fand der Vorschlag der Freiheitlichen, eine bundesweite Genossenschaft für Pflege und Betreuung einzurichten (790/A(E)). Die Genossenschaft könnte PflegerInnen und BetreuerInnen beschäftigen und den Pflegebedürftigen zur Verfügung stellen, lautete die Begründung. Damit wären die Betroffenen bzw. ihre Angehörigen von administrativen Pflichten wie Anmeldung und Lohnabrechnung befreit, die bei der Anstellung unselbstständiger Pflege- bzw. Betreuungskräfte anfallen. Auch bräuchten sie sich nicht mehr selbst um eine Urlaubsvertretung kümmern. Ebenso könnte die Genossenschaft Ausbildungs- und Weiterbildungsmaßnahmen organisieren.

SPÖ: Abschlagsfreie Frühpension beibehalten und ausweiten sowie faire Pensionen für Frauen sicherstellen

Die SPÖ will sich mit der ab 2022 geltenden Abschaffung der abschlagsfreien Frühpension bei 45 Arbeitsjahren nicht abfinden und hat dazu einen Entschließungsantrag eingebracht (1048/A(E)). 45 Arbeitsjahre seien genug, unterstrich etwa Abgeordnete Verena Nussbaum (SPÖ). Außerdem sollen auch Beschäftigte im öffentlichen Dienst und ältere Post- und Bahnbedienstete Zugang zur sogenannten „Hacklerregelung“ erhalten und Zeiten des Präsenz- und Zivildienstes bei den erforderlichen Arbeitsjahren anerkannt werden. Zudem geht es SPÖ-Sozialsprecher Josef Muchitsch und seinen FraktionskollegInnen um eine Neuberechnung der Pensionsleistungen für jene, die zwischen Anfang 2014 und Ende 2019 mit Abschlägen in den Ruhestand getreten sind. Begründet wird der Antrag damit, dass die Wiedereinführung der Abschläge sozialpolitisch nicht gerechtfertigt sei. Zudem gebe es angesichts von „Steuergeschenken an Konzerne, Superreiche und Großbauern“ offenbar genug Geld, argumentieren die AntragstellerInnen. Zudem spricht sich die SPÖ dafür aus, die ebenfalls vor kurzem beschlossene Aliquotierung der ersten Pensionsanpassung – abhängig vom Monat des Pensionsantritts – wieder zurückzunehmen (1163/A(E)).

Ein weiteres Anliegen sind der SPÖ „faire Pensionen für Frauen“. Um die enorme Kluft zwischen der Durchschnittspension von Frauen und Männern zu verringern, brauche es unter anderem eine verbesserte Anrechnung von Kinderziehungszeiten, urteilte Gabriele Heinisch-Hosek (SPÖ). Demnach soll die Beitragsgrundlage im vierjährigen Anrechnungszeitraum so erhöht werden, dass betroffene Frauen (und Männer) im Alter eine um 160 € höhere Pension (statt wie derzeit 110 €) erhalten (201/A(E)). Wer schon jetzt in Pension ist und Kindererziehungszeiten aufweist, dem soll pauschal eine Extra-Pension von 50 € im Monat gewährt werden.

Dem Vorschlag der SPÖ wenig abgewinnen konnte Fiona Fiedler von den NEOS, zumal er ihrer Meinung nach Gender Pension Gap noch erhöhe. Außerdem würden nicht die MindestpensionistInnen vom Wegfall der Abschläge profitieren, sondern die „oberen 10.000“. Im Sinne der Generationengerechtigkeit müsse man zudem die hohen Kosten der Maßnahme bedenken; der Budgetdienst rechne mit etwa 3 Mrd. € im Jahr. Fiedler wies weiters darauf hin, dass im Jahr 2020 nur der Frauen von der abschlagsfreien Frühpension profitiert hätten. Das Problem liege mehr in der hohen unentgeltlichen Arbeitsleistung von Frauen, analysierte Michael Bernhard (NEOS), dies könne aber nicht alleine durch das Pensionssystem gelöst werden.

Menschen, die 45 Jahre hart gearbeitet haben, gehörten ihrer Meinung nicht zu den „oberen 10.000“, hielt Abgeordnete Verena Nussbaum (SPÖ) ihrer Vorrednerin entgegen. Auch Josef Muchitsch (SPÖ) sprach von einer unfairen Regelung, da Personen, die mit 15 Jahren zu arbeiten begonnen haben, mit Abschlägen konfrontiert seien, während andere, die erst mit 20 Jahren in das Berufsleben eintreten, mit keinen Abschlägen rechnen müssen. Sein Fraktionskollege Rudolf Silvan zeigte zudem auf, dass die Verluste bis zu 420 € brutto pro Monat betragen. Auf die gesamte Lebenszeit gerechnet, sei dies eine enorme Summe.

Die Abschaffung der sogenannten Hacklerregelung sei absolut ungerecht, machte Abgeordnete Dagmar Belakowitsch (FPÖ) geltend, da dies Menschen betreffe, die 540 Beitragsmonate aufweisen und ununterbrochen in die Sozialtöpfe einbezahlt haben. Die damit verbundenen höheren Pensionen sei daher kein Geschenk, sondern hart erworben. Der Frühstarterbonus in der Höhe von 60 € im Monat sei daher kein adäquater Ausgleich, sondern eher eine Verhöhnung. Peter Wurm (FPÖ) begrüßte den von der SPÖ vollzogenen Paradigmenwechsel, da sie nun auch eine höhere Bewertung der Kindererziehungszeiten fordere.

Abgeordneter Markus Koza (Grüne) machte darauf aufmerksam, dass sich die Schere zwischen Männer- und Frauenpensionen erneut vergrößert habe. Es sei erwiesen, dass die „Hacklerpension“ einen wesentlichen Anteil am Auseinanderdriften des Gender Pension Gap habe. Außerdem würden die durchschnittlichen Beitragsjahre von Frauen derzeit bei 28 Jahren liegen, dies könne kaum mehr aufgeholt werden. Im Gegensatz dazu habe der Frühstarterbonus positive Effekte, der bis zu 840 € im Jahr bringe und rund 60.000 bis 70.000 Personen zugutekomme. Heutzutage schaffe es überdies nur mehr eine kleine Minderheit, auf 45 Beitragsjahre zu kommen.

Abgeordneter Laurenz Pöttinger (ÖVP) verteidigte das bestehende System, das für mehr Gerechtigkeit sorge und mit dem Frühstarterbonus zukunftsfit gemacht wurde. Abgeordnete Elisabeth Scheucher-Pichler (ÖVP) setzte sich insbesondere für innovative und flexible Kinderbetreuungsprojekte ein. Auch das automatische Pensionssplitting wäre ihrer Meinung nach ein guter Ansatz.

Verlängerung der Corona-Sonderregelung im Freiwilligengesetz einstimmig beschlossen

Im vergangenen Jahr hat der Nationalrat eine Notfallregel für jene Jugendlichen beschlossen, die einen Freiwilligendienst im Ausland (z.B. „Soziales Jahr“ oder Gedenkdienst) absolvieren und diesen aufgrund der Corona-Pandemie vorzeitig abbrechen müssen. Seither ist es betroffenen TeilnehmerInnen möglich, ihren Auslandsdienst im Inland fortzuführen, wenn dies aufgrund von „Elementarereignissen, Unglücksfällen außergewöhnlichen Umfangs und außerordentlichen Notständen“ erforderlich ist. Damit wollte man zum einen verhindern, dass Familienbeihilfe bei Unterschreitung der sechsmonatigen Mindestlaufzeit des Auslandsdienstes zurückgezahlt werden muss, und zum anderen die Anrechenbarkeit des Freiwilligendienstes als Zivildienst wahren. Dieses Sicherheitsnetz wurde heute auf Basis eines Gesetzesantrags der Koalitionsparteien bis Ende Dezember 2022 einstimmig verlängert (1775/A). Begründet wird der Antrag vor allem mit der weltweit nach wie vor unsicheren Pandemielage.

Da es offenbar keine Einigung zwischen ÖVP und Grünen über eine geplante ASVG-Novelle gab, wurde der diesbezüglicher Antrag (1781/A), der nur redaktionelle Änderungen enthielt, vertagt. (Fortsetzung Sozialausschuss) sue

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