Verkehrsausschuss spricht sich für Maßnahmen zur Förderung von umweltfreundlicher Mobilität aus
Stadtregionalbahnprojekte Linz: Planungskosten sollen zwischen Bund und Land Oberösterreich aufgeteilt werden
Wien (PK) – Eines der verkehrspolitischen Ziele der Bundesregierung ist die bessere Vernetzung der Verkehrsträger untereinander. Der Verkehrsausschuss befasste sich heute mit zwei Maßnahmen, die dazu beitragen sollen. Mit den Änderungen des Bundesstraßengesetzes soll Park & Ride weiter gefördert werden. Künftig sollen entsprechende Anlagen an Bundesstraßen bewilligt werden, um die intermodale Verknüpfung des Verkehrsträgers Straße mit anderen Verkehrsträgern zu stärken. Im Großraum Linz soll zudem das Angebot im Schienenverkehr verbessert werden. Der Verkehrsausschuss gab grünes Licht für den Abschluss einer Vereinbarung des Bundes und des Landes Oberösterreich, die sich die Planungskosten des Projekts Stadtregionalbahnen Linz teilen wollen. Beide Regierungsvorlagen wurden einstimmig angenommen.
Der Bericht der Verkehrsministerin über die COVID-19-Maßnahmen im Bereich Mobilität wurde zudem mehrheitlich zur Kenntnis genommen. Die zentrale Maßnahme war die Aufrechterhaltung des Taktverkehrs im Schienenverkehr auf der Weststrecke, für die rund 44,1 Mio. € aus dem COVID-19-Krisenbewältigungsfonds aufgewendet wurden.
Die Anträge der Oppositionsparteien wurden von ÖVP und Grünen vertagt oder abgelehnt. Die SPÖ fordert etwa ein kostenloses ÖBB-Sommerticket für junge Menschen. Sie will auch, dass die NoVA-Bestimmungen für Transportunternehmen mit Elektrofahrzeugen angepasst werden. Die FPÖ wendet sich unter anderem gegen einen Neubau der Luegbrücke an der Brennerautobahn sowie gegen die Erhöhung der NoVA und der motorbezogenen Versicherungssteuer. Die NEOS setzen sich für die Nutzung von E-Autos als temporäre Zwischenspeicher sowie für Anreize für Gemeinden zur Errichtung von Begegnungszonen und Carsharing-Modellen ein.
Park & Ride Anlagen sollen als Bestandteile von Bundesstraßen errichtet werden
Einen Beitrag zur Verbesserung der intermodalen Verknüpfung von Straßen mit anderen Verkehrsträgern soll eine Novelle des Bundestraßengesetzes (936 d.B.) leisten, die heute im Verkehrsausschuss einstimmig angenommen wurde. Neue Regelungen sollen ermöglichen, dass Park & Ride Anlagen und Park & Drive Anlagen als Bestandteile von Bundesstraßen errichtet werden. Klargestellt werden sollen in diesem Zusammenhang auch Bestimmungen über Anschlussstellen von Park & Ride Anlagen anderer Verkehrsträger zu Bundesstraßen. Die Maßnahmen sollen die Anteile öffentlicher Verkehrsmittel und der Shared Mobility am Verkehrsgeschehen steigern und Stadtkerne vom Verkehr entlasten, heißt es in der Regierungsvorlage.
Mit der Novelle soll auch die EU-Richtlinie zur Beherrschung der Gefahren schwerer Unfälle mit gefährlichen Stoffen (Seveso-III-Richtlinie) adaptiert und ein Judikat des Verfassungsgerichtshofes umgesetzt werden. Im Wesentlichen vertritt der VfGH die Rechtsauffassung, dass auch planende Maßnahmen, die Angelegenheiten der Bundesstraßen betreffen, nicht in die Zuständigkeit der Länder, sondern in die Zuständigkeit des Bundes fallen. Schließlich soll die Zuständigkeit zur Vollziehung der Bestimmungen zum Schutz der Straßen betreffend Bauten an Bundesstraßen, Ankündigungen und Werbungen sowie betreffend Anschlüsse von Straßen, Wegen und Zufahrten von den Landeshauptleuten an die Verkehrsministerin übergehen, um eine österreichweit einheitliche Vorgangsweise sicherzustellen.
Die VertreterInnen aller Fraktionen sowie Verkehrsministerin Leonore Gewessler begrüßten die geplante intermodale Verknüpfung der verschiedenen Verkehrsträger. Mit der „vielfältigen Novelle“ habe man zudem einen weiteren Punkt im Regierungsprogramm abgearbeitet, unterstrich Gewessler.
Bund und Land Oberösterreich wollen Planungskosten der Stadtregionalbahnen Linz gemeinsam tragen
Der Bund und das Land Oberösterreich sind im Sinne verstärkter Investitionen in den Ausbau und die Verbesserung des öffentlichen Verkehrs von Ballungsräumen übereingekommen, die Kosten der Planung der Stadtregionalbahnprojekte Linz gemeinsam zu tragen. Die Bundesregierung hat dazu eine sogenannte 15a-Vereinbarung zwischen dem Bund und dem Land Oberösterreich vorgelegt (932 d.B.), die heute einstimmig angenommen wurde.
Langfristiges Ziel ist die Schaffung eines attraktiven Angebots im öffentlichen Personennah- und -regionalverkehr in der Region Linz angesichts des weiterhin zunehmenden PKW-Verkehrs. Als erste Schritte sollen die Einreichplanung des Stadtregionalbahnprojekts „Innenstadt-Durchbindung“ sowie das Vorprojekt für den Verlauf der S6 (Linz Hauptbahnhof bis Mühlkreisbahnhof) durchgeführt werden. Vorgesehen ist, dass die Gesamtkosten in Höhe von rund 26,5 Mio. € je zur Hälfte vom Bund sowie vom Land Oberösterreich getragen werden.
Auch bei diesem Tagesordnungspunkt betonten alle zu Wort gemeldeten Abgeordneten die Wichtigkeit des Ausbaus des öffentlichen Verkehrs. Langfristiges Ziel sei es, den Personennahverkehr für Ballungsräume attraktiver zu machen, hielt Meri Disoski (Grüne) fest. Eine weitere Bund-Länder-Vereinbarung dazu sei etwa für den Raum Innsbruck vorgesehen. Für die BewohnerInnen des Mühlviertels sei es dringend notwendig, ihre Region an den Linzer Hauptbahnhof anzubinden, so der Ausschussvorsitzende Alois Stöger. Felix Eypeltauer (NEOS) betonte ebenso die Wichtigkeit des Vorhabens. Der NEOS-Mandatar kritisierte jedoch, dass im oberösterreichischen Zentralraum immer noch viel mehr Mittel in den Straßenbau anstatt in den Ausbau der Schiene fließen würden. Auch Gerhard Deimek (FPÖ) sah die Bund-Länder-Vereinbarung positiv. Er vermute allerdings einen politischen Abtausch rund um das 1-2-3-Klimaticket mit dem Land Oberösterreich.
Die 15a-Vereibarung mit Oberösterreich sei ein Meilenstein und gelte als Prototyp für eine Reihe anderer Projekte, so die Verkehrsministerin. Die konkrete Planung könne somit nun beginnen. Die Information der AnrainerInnen, etwa zur genauen Trassenführung, habe das Land Oberösterreich auf seiner Agenda, hielt Gewessler im Ausschuss fest.
Notvergabe für Westbahnstrecke als COVID-19-Maßnahme
Aufgrund des enormen KundInnen-Rückgangs bei der Benützung öffentlicher Verkehrsmittel in der Pandemie insbesondere im Schienenpersonenfernverkehr bestand die Gefahr, dass eigenwirtschaftlich erbrachte Leistungen auf der Westbahnstrecke -als jene Leistungen, die ausschließlich aus Tariferlösen finanziert werden – durch die Schienenverkehrsunternehmen zurückgenommen werden. Laut dem Bericht des BMK über die COVID-19-Maßnahmen im Bereich Mobilität mit Stand April 2021 (III-338 d.B.) wurde daher zum Instrument der Notvergabe von Bestellungen gegriffen, um den Taktverkehr der Strecke sicherzustellen. Insgesamt wurden dafür vom BMK 2020 rund 83,5 Mio. € aus dem COVID-19-Krisenbewältigungsfonds aufgewendet. Für 2021 summieren sich die Zahlungen auf insgesamt 44,1 Mio. €. An die ÖBB gingen damit aufgrund der Einnahmenverluste 73,5 Mio. € aus dem Fonds, an die Rail Cargo Austria ein Eigenkapitalzuschuss von 61 Mio. €. Der Bericht wurde mehrheitlich, ohne Stimmen der FPÖ, zur Kenntnis genommen.
Die Debatte im Ausschuss fokussierte sich auf die Anwendung der Notvergaben, die von Verkehrsministerin Leonore Gewessler als „Mittel der Wahl“ unter den besonderen Umständen der Pandemie verteidigt wurden. Ein ausschlaggebender Punkt war laut der Verkehrsministerin, dass Querfinanzierungen von Strecken nicht möglich sind. Die Finanzierung laufe mit 4. Juli aus, an eine Verlängerung sei vorerst nicht gedacht. Sie hoffe, dass keine weitere Notvergabe im Herbst notwendig sein werde.
Die Sicht, dass die Notvergabe ein richtiger Schritt war, teilten auch Lukas Hammer (Grüne) und Alois Stöger (SPÖ). Johannes Magreiter meinte, die Art und Weise der Vergabe sei jedenfalls zu hinterfragen. Das „Gezerre“, das mit dem Finanzministerium entstanden sei, habe BahnkundInnen unnötig verunsichert. Andreas Ottenschläger (ÖVP) sagte, aus dem Finanzministerium sei mit gutem Grund nachgefragt worden, ob die Mittelvergabe notwendig sei. Nach Klärung der Frage seien die Gelder auch sofort freigegeben worden. Gerhard Deimek (FPÖ) ortete ein grundlegendes Problem der eigenwirtschaftlich betriebenen Bahnstrecken, die aus seiner Sicht nicht den daran geknüpften Erwartungen entsprechen.
FPÖ-Anträge zur Brennerautobahn sowie zur CO2-Reduktion durch Einsatz von Bioethanol
Die FPÖ kritisiert die Entscheidung der ASFINAG für einen Neubau der Luegbrücke auf der Brennerautobahn (A13) anstelle einer Tunnellösung. In einem von ÖVP und Grüne vertagten Entschließungsantrag fordert Antragsteller Gerald Hauser deshalb die Verkehrsministerin auf, die Möglichkeit einer Tunnelvariante nochmals prüfen zu lassen (1530/A(E)).
Um zeitgerecht die geforderte Reduktion des CO2-Ausstoßes zu erreichen, setzt sich die FPÖ zudem für eine flächendeckende Verfügbarkeit von Abgabestellen für Ottokraftstoffe mit einem Bioethanolgehalt von 10% ein. Der Antrag wurde von den Koalitionsfraktionen vertagt (1765/A(E)).
Er verstehe zwar die Notwendigkeit einer Brückensanierung, parallel müsse jedoch die „transitgeplagte Bevölkerung“ des Wipptals entlastet werden, betonte Hauser im Ausschuss. Johannes Margreiter (NEOS) sah das ähnlich und forderte ebenso eine „Tunnellösung“. Hermann Gahr (ÖVP) sagte, dass es aktuell darum gehe, die Sicherheit der Brücke zu gewährleisten. Der ÖVP-Abgeordnete forderte aber eine „Gesamtlösung für das Wipptal“.
Umfangreiche Untersuchungen hätten ergeben, dass eine Brücke die beste Lösung sei, erklärte Verkehrsministerin Gewessler. Ein Tunnelbau sei mehrfach geprüft worden und zudem keine Lösung für die nächsten 10 bis 15 Jahre. Auch das Land Tirol stehe hinter dieser Vorgehensweise.
Anträge von SPÖ und FPÖ zur NoVA sowie zur motorbezogenen Versicherungssteuer
Drei weitere Entschließungsanträge von SPÖ und FPÖ wurden ebenfalls von den Regierungsfraktionen vertagt. Einerseits setzt sich die FPÖ für die Rücknahme der „überfallsartig von ÖVP und Grünen beschlossenen“ Erhöhung der NoVA (1355/A(E)) sowie für die Rücknahme der Erhöhung der motorbezogenen Versicherungssteuer ein (1767/A(E)). Dies bedeute eine zusätzliche Belastung von Unternehmen und Familien, so Antragsteller Christian Hafenecker.
Zum anderen weist die SPÖ darauf hin, dass leichte Nutzfahrzeuge bis 3,5 Tonnen bisher von der Normverbrauchsabgabe (NoVA) befreit waren. Ab 1.7.2021 sei auch für sie die Abgabe nach CO2-Emissionen pro Kilometer zu zahlen. Für Transportunternehmen, die auf ein Elektrofahrzeug umsteigen wollen, entstehe das Problem, dass diese Fahrzeuge aufgrund der schweren Batterien sehr rasch das Gesamtgewicht von 3,5 Tonnen übersteigen können, was den Erwerb einer zusätzlichen Konzession nötig mache. Antragsteller Christoph Matznetter fordert daher, dass für KleintransporteurInnen durch die Anschaffung eines Elektrofahrzeuges keine wirtschaftlichen und gewerberechtlichen Nachteile entstehen (1381/A(E)).
SPÖ-Anträge zu kostenlosem ÖBB-Sommerticket, Bahnhof Baumgartenberg, Brenner Basistunnel
Auch die weiteren SPÖ-Initiativen wurden von ÖVP und Grüne vertagt. Um junge Menschen in Zeiten der Pandemie zu entlasten, schlägt SPÖ-Abgeordnete Julia Herr vor, 2021 ein kostenloses ÖBB-Sommerticket für alle Menschen unter 26 Jahren, die im Besitz einer Vorteilscard sind, zur Verfügung zu stellen (1573/A(E)). Weiters sollen durch eine Modernisierung des Bahnhofs Baumgartenberg Sicherheitsmängel behoben werden (1483/A(E)). Zudem fordern die SozialdemokratInnen in einem ein weiteres Mal vertagten Entschließungsantrag (635/A(E)) die Aufnahme von Gesprächen zwischen der Verkehrsministerin und dem Finanzminister, um eine schnellstmögliche Umsetzung des Brenner Basistunnels samt einer entsprechenden Finanzierung im ÖBB-Rahmenplan 2020-2025 aufzunehmen.
NEOS: Anreize für Begegnungszonen, Carsharing-Modelle sowie für „Vehicle-to-Grid-Lösungen“
Zwei NEOS-Initiativen fanden keine Mehrheit im Ausschuss. Einerseits sind die NEOS für eine stärkere Einbindung der Gemeinden in neue Verkehrskonzepte. Ein Fördermodell soll deshalb die Errichtung von Begegnungszonen in den Ortskernen von Gemeinden forcieren (759/A(E)). Andererseits fordern sie Anreize für mehr Carsharing-Modelle, bei denen elektrisch betriebene Fahrzeuge zum Einsatz kommen (760/A(E)). Gemeinden, welche bei Carsharing-Angeboten Elektrofahrzeuge von den Parkgebühren befreien, sollen dabei die Hälfte der entgangenen Einnahmen durch einen Zuschuss des Bundes finanziert bekommen, so Antragsteller Johannes Margreiter.
Ein weiterer Entschließungsantrag der NEOS wurde zudem von ÖVP und Grünen auf die Wartebank geschoben. Die Oppositionspartei tritt für die Nutzung von E-Autos als temporäre Zwischenspeicher ein. Mit solchen „Vehicle-to-Grid-Lösungen“ könnte gespeicherte Energie zu Zeiten erhöhten Energiebedarfs wieder zurück ins Netz gespeist werden, erklärt Antragsteller Johannes Margreiter. Er fordert daher ein Maßnahmenpaket zur langfristigen Etablierung von „Vehicle-to-Grid-Lösungen“ und nachhaltige E-Mobilität und Netzstabilität (757/A(E)).
Was die Anreize für Begegnungszonen betrifft, hielt Lukas Hammer (Grüne) fest, dass die neue Abteilung „Aktive Mobilität“ im Klimaschutzministerium bereits jetzt Fußgängeranliegen fördere, weshalb man den Antrag ablehnen werde.
Den Ersatz von Parkgebühren für die Gemeinden zur Förderung von Carsharing-Angeboten sahen Hermann Weratschnig (Grüne) und Johann Singer (ÖVP) kritisch. In diesem Zusammenhang seien Anschubfinanzierungen für die Anbieter zur Umstellung auf Elektroautos der sinnvollere Weg. Hier gebe es aber bereits Förderungen auf der Ebene der Bundesländer, betonten die beiden Mandatare. (Schluss Verkehrsausschuss) med/sox
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