Zadić will Maßnahmenvollzug baulich und gesetzlich reformieren
Budgetausschuss diskutiert Justizbudget 2022
Wien (PK) – „Der Maßnahmenvollzug liegt tatsächlich im Argen“, so Justizministerin Alma Zadić heute im Budgetausschuss des Nationalrats. Mit dem Budgetvorschlag 2022 werde eine verbesserte und kostengünstigere Unterbringung von Maßnahmenvollzug-InsassInnen -also RechtsbrecherInnen mit mangelnder Schuldfähigkeit – daher weiter vorangetrieben, beschrieb Zadić entsprechende Ausbaupläne bei den Justizanstalten Göllersdorf und Asten. Neben den baulichen Maßnahmen plant sie auch eine gesetzliche Reform des Maßnahmenvollzugs, schon um dem steten Zuwachs an Untergebrachten beizukommen. Unter anderem denkt sie eine Änderung der Voraussetzungen für die Unterbringung im Maßnahmenvollzug an.
Nächstes Jahr soll die Justiz laut Budgetentwurf 1,872 Mrd. € erhalten, um 4,3% bzw. 76,4 Mio. € mehr als für 2021 veranschlagt waren. 906 Mio. € der Auszahlungen entfallen auf Personalausgaben, wobei die Zahl der Planstellen um 55 auf 12.249 erhöht wird. Die meisten zusätzlichen Stellen sind für Gerichte und Staatsanwaltschaften (+21) vorgesehen, gefolgt von der Zentralleitung (+20), dem Bundesverwaltungsgericht (+10) und den Justizanstalten (+4). Weitere Personalzuwächse sieht der Entwurf zum Bundesfinanzrahmengesetz (BFRG) bis 2025 nicht vor.
Das dritte Mal in Folge gebe es im Bundesvoranschlag eine Erhöhung des Justizbudgets, lobte Agnes Sirkka Prammer (Grüne) diese „erfreuliche Entwicklung“. Ihr Fraktionskollege Georg Bürstmayr machte allerdings darauf aufmerksam, dass das Bundesverwaltungsgericht (BVG) trotz personeller Zuwächse noch immer Rückstände bei Asylverfahren abarbeite. Mit den geplanten acht neuen juridischen MitarbeiterInnen und zwei neuen RichterInnen werde das BVG seine offenen Fälle weiter deutlich reduzieren können, versicherte daraufhin Ministerin Zadić.
Personalmangel in der Justizwache
Ohne die rund 700 MitarbeiterInnen der Justizbetreuungsagentur, im Budget unter „Sachkosten“ verortet, wie Nikolaus Scherak (NEOS) kritisch anmerkte, könnte der laufende Betrieb im Justizbereich nicht aufrechterhalten werden, unterstrich Justizministerin Zadić. Ihre Hoffnung, speziell Justizanstalten würden angesichts pandemiebedingter Unsicherheiten am Arbeitsmarkt als sicherer Arbeitgeber mit vielfältigen Aufgaben an Attraktivität gewinnen, habe sich nicht ganz erfüllt, räumte sie ein. Nach dem Motto „steter Tropfen höhlt den Stein“ sei ihr Ressort aber weiter dabei, Personal für die Justizanstalten zu rekrutieren, so wolle man etwa an Schulen den Arbeitsbereich vorstellen und sich an der Rekrutierungsoffensive des Innenministeriums für die Polizei ein Beispiel nehmen. Benötigte Planstellen seien budgetiert, nun gelte es, sie zu besetzen, so Zadić auf die Frage von Michaela Steinacker (ÖVP) nach der budgetären Bedeckung der geplanten 109 zusätzlichen Stellen in der Anstalt Asten. Grundsätzlich sei die justizinterne Unterbringung von InsassInnen im Maßnahmenvollzug gegenüber einer Unterbringung in psychiatrischen Krankenanstalten kostentechnisch viel vernünftiger, führte Zadić aus. 300.000 € jährlich koste derzeit ein außerhalb des Justizbereichs untergebrachter Insasse.
Keinen Hehl aus seinem Unmut über die laut Harald Troch (SPÖ) „personellen Missstände“ an den Justizanstalten machte auch Christian Lausch (FPÖ), der in diesem Zusammenhang grundsätzlich die Verteilung neuer Planstellen im Justizbereich hinterfragte.
Positiv wertete Justizministerin Zadić vor dem Hintergrund von Personalnöten die Aufstockung beziehungsweise besoldungsrechtliche Aufwertung von Exekutivpersonal bei der Extremismusprävention. Im Rahmen des Anti-Terror-Pakets könne man dadurch Radikalisierungstendenzen entgegenwirken, wie sie gerade in Gefängnissen aufträten. Zufrieden ist die Ministerin zudem mit der nach 14 Jahren erreichten Erhöhung von Löhnen für GerichtsdolmetscherInnen und der höheren Besoldung von Kanzleikräften. Die Mittel zur psychosozialen Prozessbegleitung würden ebenfalls aufgestockt.
Mehr Mittel für Opferhilfe
Die zusätzlichen Mittel im Budgetvorschlag 2022 will das Justizressort außerdem für das Maßnahmenpaket gegen Gewalt an Frauen einsetzen und zur Stärkung der Gewaltprävention, zu deren Umsetzung vor allem mehr Geld für die Prozessbegleitung, Antigewalttrainings und die Familien- und Jugendgerichtshilfe bereitgestellt wird. Für die Opferhilfe sieht das BFG für nächstes Jahr 15,8 Mio. € vor, 2021 waren noch 13,6 Mio. € veranschlagt.
Von Abgeordneter Steinacker (ÖVP) auf geplante Änderungen im Kindschaftsrecht angesprochen, deutete Ministerin Zadić an, einen beschlussfähigen Entwurf dazu bis Jahresende vorlegen zu wollen. Ziel sei, Obsorge- und Unterhaltsverfahren wesentlich schneller abzuwickeln. Da das Reformpaket bis auf die Erhöhung der Familien-und Jugendgerichtshilfe aber noch nicht fertig sei, fehle es im Bundesvoranschlag für nächstes Jahr. Auf die Budgetverhandlungen der kommenden Jahre setzt Ministerin Zadić auch hinsichtlich der Aufstockung der Gerichtsmedizin, die sie wie Selma Yildirim (SPÖ) für höchst notwendig hält. Besonders bei Gewalt in der Familie sei eine schnelle Objektivierung von Verletzungen zur Beweisführung entscheidend, fanden beide.
Bundesstaatsanwalt: Kosten noch nicht im Budget
Weiters noch nicht im nächsten Budget eingetaktet weil noch ohne gesetzliche Grundlage sind Zadić zufolge unter anderem die Kosten zur Einrichtung eines Bundesstaatsanwalts. Außerdem strebt sie Entschädigungszahlungen an zu Unrecht wegen ihrer Neigung verurteilter Homosexueller an, immerhin seien „bis in die Nullerjahre“ derartige Urteile gefällt worden. Das Unrecht lasse sich durch Geld nicht tilgen, aber als symbolische Entschuldigung wolle sie die Entschädigung auf den Weg bringen.
Im Vergleich zum vorangegangenen Bundesfinanzrahmengesetz BFRG 2021-2024 steigen die Auszahlungsobergrenzen im BFRG-Entwurf 2022-2025 insbesondere im Jahr 2022 um 41,2 Mio. € und 2023 und 2024 jeweils um 36,2 Mio. €, analysiert der Budgetdienst des Parlaments und führt dies unter anderem auf die neuen Schwerpunkte Gewaltschutz sowie Antiterror zurück. Bis 2025 soll das Justizbudget gemäß geplantem Bundesfinanzrahmen auf 1,898 Mrd. € anwachsen. Mit einem Betrag von rund 1,602 Mrd. € sind die geplanten Einzahlungen um 151 Mio. € höher als 2021. Die prognostizierten Einnahmen der Justiz seien vor allem auf Grundbuchsgebühren zurückzuführen, die mit den Immobilienpreisen steigen würden, erklärte Justizministerin Zadić Harald Stefan (FPÖ) und Nikolaus Scherak (NEOS). Beide Abgeordneten hatten eine Absenkung der Gerichtsgebühren angeregt. (Fortsetzung Budgetausschuss) rei
HINWEIS: Der Budgetdienst des Parlaments bietet ökonomische Analysen zur Budgetpolitik und zu Vorlagen des Bundesministeriums für Finanzen. Alle aktuellen Daten zum Budgetvollzug (Monatsberichte) finden Sie auf der Website des Finanzministeriums.
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