WKÖ-Tourismus: Stammsaisonierkontingent ist wichtiger Baustein zur Entlastung des touristischen Arbeitsmarktes

Bundesspartenobmann Seeber begrüßt neue Stammsaisonierregelung

Wien (OTS) – Als einen Lichtblick in der derzeit schwierigen Situation des Tourismus bezeichnet Robert Seeber, Obmann der Bundessparte Tourismus und Freizeitwirtschaft der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ), den heutigen Beschluss des Ministerrates über ein zusätzliches Stammsaisonierkontingent für 2022. Demnach können Saisonarbeitskräfte nach Verabschiedung der Gesetzesnovelle Beschäftigungsbewilligungen außerhalb von Kontingenten und ohne Arbeitsmarktprüfung für diese Saison erhalten, wenn sie unter den folgenden Kriterien in Österreich beschäftigt waren:

* in den vergangenen fünf Kalenderjahren (2017-2021);

* in zumindest drei Kalenderjahren;

* im Tourismus/Land-/Forstwirtschaft jeweils mindestens drei
Monate;

* im Rahmen von Kontingenten.

* Stammsaisoniers müssen sich bis Dezember 2022 registrieren und stehen anschließend jedes Jahr als Saisoniers in der Branche zur Verfügung.

Diese neue Regelung schafft sowohl für Betriebe als auch für Saisoniers Rechts- und Planungssicherheit. Positiv wertet Seeber auch, dass die Registrierungspflicht, die ursprünglich nur bis April 2022 vorgesehen war, nun bis Ende kommenden Jahres erweitert wurde. Dennoch sei es erforderlich, so der oberste Branchensprecher, die Regelung als Dauerrecht zu konzipieren, um den angespannten touristischen Arbeitsmarkt nachhaltig zu entlasten. Denn die Corona-Krise verschärfe das Problem des akuten Mitarbeitermangels im Tourismus, unterstreicht Seeber und spricht sich für weitere Maßnahmen aus.

Als sofort wirksame Maßnahme fordert er, dass der derzeit mit 20 Prozent begrenzte Überziehungsrahmen im aktuellen Saisonierkontingent 2021 geöffnet wird. Weiters müsse für 2022 das Drittstaaten-Saisonierkontingent vervielfacht werden, so Seeber. Dies umso mehr, als die bisher rund 1.000 Arbeitskräfte aus England zu Lasten des Kontingents gehen. Das aktuelle Kontingent von 1.263 Personen mache nicht einmal ein halbes Prozent der Tourismusbeschäftigten aus. Seitens der Bundesländer wurde ein Bedarf von mindestens 5.000 Saisoniers eingemeldet.

Seeber: „Um eine flexible Kontingentbewirtschaftung zu erleichtern, sollte auch der Überziehungsrahmen in Spitzenmonaten 2022 zumindest auf 50 Prozent angehoben werden.“ Auch bei der derzeit in Erstellung befindlichen Mangelberufsliste für die Rot-Weiss-Rot-Karte müsse der Beruf „Koch/Köchin“ bundesweit Berücksichtigung finden. Für ein realistisches Bild sollten daher die Monate des Lockdowns bei die Errechnung der Stellenandrangziffer außer Betracht bleiben.

„Nur mit einem umfassenden Bündel an Maßmahmen kann der touristischen Arbeismarkt spürbar entlastet werden,“ fasst Seeber abschließend zusammen. (PWK687/ES)

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