Sozialminister Rauch gratuliert BAWO zum „European Responsible Housing Award“

WOHNSCHIRM des Sozialministeriums sichert eigene 4 Wände

Wien (OTS) – Das Projekt „zuhause ankommen“ der Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe (BAWO) zur nachhaltigen Bekämpfung von Wohnungslosigkeit hat am 16. Juni in Helsinki den „European Responsible Housing Award“ in der Kategorie „Going the extra mile in extraordinary circumstances“ verliehen bekommen. Das Projekt, das vom Sozialministerium im Rahmen der COVID-19-Armutsbekämpfung gefördert wird, vermittelt leistbare, nachhaltige und inklusive Wohnungen im gemeinnützigen Wohnbau an armuts- und ausgrenzungsgefährdete Menschen, die von Wohnungslosigkeit betroffen oder bedroht sind.

„Obdachlosigkeit ist eine der schlimmsten Formen von Armut. Sie kann jeden treffen – unabhängig von Alter, Bildung oder Herkunft. In wirtschaftlich schweren Zeiten steigt das Risiko, dass Menschen ihre Wohnung verlieren. Darum müssen wir gerade jetzt Wohnungs- und Obdachlosigkeit langfristig entgegenwirken. ‚zuhause ankommen‘ stellt sicher, dass Menschen in existenziellen Schwierigkeiten leistbar wohnen können. Für jeden einzelnen Menschen im Projekt ‚zuhause ankommen‘ ist die Sorge um ein Dach über dem Kopf endlich vorbei. Es ist ein nachhaltiger Weg aus der Wohnungslosigkeit. Ich gratuliere von ganzem Herzen der BAWO zum Preis und freue mich, dass österreichische Best Practice Projekte auch europaweit Anerkennung finden“, erklärt Sozialminister Johannes Rauch.

Verliehen wird der Preis von der „European Responsible Housing Initiative (ERHIN)“. BAWO-Obfrau Elisabeth Hammer zeigt sich erfreut:
„Zum ersten Mal setzen wir mit ‚zuhause ankommen‘ Housing First in mehreren Bundesländern und auf strategischer Ebene um. Das Projekt ist effektive Notfallhilfe und gleichzeitig ein nachhaltiges Modell, wie Obdachlosigkeit in Österreich beendet werden kann. Für 485 Menschen konnten wir so bereits leistbares Wohnen sichern. Sozialorganisationen, der gemeinnützige Wohnbau und Politik arbeiten dafür eng zusammen. Die internationale Anerkennung durch die European Responsible Housing Awards gibt Rückenwind für diese breite Koalition im Kampf gegen Obdachlosigkeit.“

Mitglieder des Österreichischen Verbands gemeinnütziger Bauvereinigungen – Revisionsverband (GBV) stellen den Wohnraum. GBV-Obmann Klaus Baringer: „Gemeinnützige Bauvereinigungen haben grundsätzlich die Aufgabe, leistbaren Wohnraum für Menschen zur Verfügung zu stellen. ‚zuhause ankommen‘ gibt die Möglichkeit, letzte Hürden wie Finanzierungsbeiträge und Umzugskosten zu überwinden. Erfreulicherweise sind schon hunderte GBV-Wohnungen in ganz Österreich zur Verfügung gestellt worden und aus dem gemeinnützigen Sektor kommen weiterhin neue Kooperationsanfragen. Es freut mich sehr, dass diese einzigartige Kooperation mit so vielen Beteiligten nun auch international gewürdigt wurde.“

Zahlen und Fakten zum Projekt ‚zuhause ankommen‘:

247 Wohnungen wurden bisher vermittelt

485 Menschen wurden unterstützt

37% davon sind Kinder

58% der erwachsenen „zuhause ankommen“ Mieter:innen sind Frauen

50 gemeinnützige Bauträger stellen Wohnraum zur Verfügung.

Der WOHNSCHIRM – eine neue Sozialleistung zur Wohnungssicherung

Der Sozialminister verweist auch auf ein Projekt des Sozialministeriums zur Wohnungssicherung, den WOHNSCHIRM.

Die neue Sozialleistung WOHNSCHIRM unterstützt Mieter:innen in Mietwohnungen, die ihre Miete nicht mehr bezahlen können und schützt damit vor Wohnungsverlust. „Der WOHNSCHIRM hat bis heute 475 Haushalten die Wohnung sichern können. Mehr als 1.000 Personen haben dadurch weiterhin ein Dach über dem Kopf. Bis dato konnten wir rund 1.256.000 Euro an Unterstützungsleistungen ausbezahlen. Ich lade alle Menschen, die Mietschulden haben, ein, sich in einer der 28 Beratungsstellen, die auf ganz Österreich verteilt sind, beraten zu lassen und gemeinsam mit den Berater:innen eine für sie maßgeschneiderte Lösung zu finden“, so der Sozialminister.

Der WOHNSCHIRM deckt einmalig Kosten, die zur Sicherung der Wohnung notwendig sind – also Mietrückstände, Anwalts- und Gerichtskosten, sofern diese nicht selbst gedeckt werden können. Wenn die derzeitige Wohnung nicht leistbar oder nicht dauerhaft ist, dann kann auch ein Antrag auf eine „Pauschale Unterstützungsleistung zum Wohnungswechsel“ gestellt werden.

Alle Informationen zum Wohnschirm: [www.wohnschirm.at] (http://www.wohnschirm.at)

Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz (BMSGPK)
Dipl.-Ing. Daniel Böhm
Pressereferent
+43 1 711 00-862479
pressesprecher@sozialministerium.at
www.sozialministerium.at

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