VIRUS: Legale Bauarbeiten im Donaufeld werden noch wochen- und monatelang nicht möglich sein

Dennoch Skandalöser Entzug des Wegerechts für die Allgemeinheit in Vorbereitung

Wien (OTS) – Wie die Umweltorganisation VIRUS betont, laufen im umstrittenen Wiener Donaufeld offenbar Bauvorbereitungen, obwohl auf absehbare Zeit die erforderlichen Bewilligungen nicht vorliegen werden. Sprecher Wolfgang Rehm: „ Auch wenn die Wiener MA22-Behörde in der üblichen Ergebenheit gegenüber Bauträgern demnächst den lange erwarteten naturschutzrechtlichen Bescheid erlassen wird, wird dieser nicht rechtskräftig werden und gibt es keinen Grund für Vorgänge, die mich hier fast an vergangene Zeiten der Wegelagerei und Raubrittermethoden bei der Absperrung von Verkehrsverbindungen erinnern“.

Im ersten geplanten Bauteil „An den Schanzen“ würden klar ersichtlich Vorbereitungen betreffend den widerrechtlichen Entzug des Wegerechtes getroffen, neben Verbotsschildern seien auf der Straße verschließbare Tore montiert worden. Informationstafeln kündigten hier eine Absperrung ab Freitag dem 15.7. 2022 an. Damit verbunden seien laut VIRUS zwei Aspekte. „Dieser asphaltierte Weg wurde von großen Teilen der Öffentlichkeit über viele Jahrzehnte gutgläubig und ungestört genützt, es ist somit die Benützung des Weges zu dulden und kann nicht mehr untersagt werden“, so Rehm. Wie sich Interessierte überzeugen können, werde diese Verbindung insbesondere in den Abendstunden von Fußgängern und Radfahrern begangen bzw. befahren. Erschwernisse in der Erreichbarkeit örtlicher Betriebe seien ein weiterer Aspekt, hier genau hinzusehen. Ob die MA37 als Baubehörde und die MA46 für die Verkehrsorganisation von diesem Treiben soweit volle Kenntnis haben, dass sie wissen würden, dass hier Tore mit Seitenteilen aufgestellt worden seien, sei unklar. Denke man an eine befristete Sperre für bestimmte Bauphasen, so fehle dafür jedenfalls eine wesentliche Voraussetzung. Es liege der schon im Frühjahr 2021 und somit vor ungewöhnlich langen eineinhalb Jahren beantragte naturschutzrechtliche Bewilligungsbescheid immer noch nicht vor. „Sollten Bau- und Verkehrsbehörde in innermagistratischer Absprache mit der MA22 mit einer baldigen Bescheiderlassung rechnen, so müssten sie auch wissen dass ein derartiger Bescheid erst frühestens vier Wochen ab Kundmachung rechtskräftig werden kann,“ so Rehm. In diesem Fall sei VIRUS die Parteistellung europarechtswidrig verwehrt worden, so müsse nun eben nach Bescheiderlassung im Wege einer Beschwerde die Qualität der durchgeführten Prüfung und der festgelegten Maßnahmen geprüft werden „ Es wird sich somit das Verwaltungsgericht Wien in den kommenden Monaten mit diesem Fall auseinanderzusetzen haben, für Bauarbeiten und baubedingte Straßensperren besteht somit keinerlei Grundlage“, so Rehm abschließend.

Wolfgang Rehm, 0699/12419913, wolfgang.rehm@reflex.at

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