Parlament: TOP im Nationalrat am 31. Jänner 2023

Entlastungsmaßnahmen für Haushalte und Betriebe, Wahlrechtspaket, Verfassungsschutz, Gedenktag für Roma und Sinti

Der Nationalrat tritt am Dienstag und Mittwoch zu seinen ersten beiden regulären Sitzungen im frisch sanierten historischen Parlamentsgebäude zusammen. Am Dienstag werden die Abgeordneten über weitere Entlastungsmaßnahmen für Haushalte und Betriebe in Reaktion auf die hohen Energiepreise beraten. Auch die Umsetzung von EU-Vorgaben in Bezug auf die Gasspeicherung und die Beteiligung Österreichs an EU-Finanzhilfen für die Ukraine stehen zur Diskussion. Ein Wahlrechtspaket sieht unter anderem eine Beschleunigung der Auszählung von Briefwahlstimmen vor. Erweitert werden soll die Kontrollkommission des Verfassungsschutzes. Eine einstimmige Entschließung aus dem Verfassungsausschuss zielt auf die Einführung eines nationalen Gedenktags für Roma und Sinti ab.

AKTUELLE STUNDE

Die Sitzung beginnt um 9.00 Uhr mit einer Aktuellen Stunde. “Kein Kind darf Opfer werden – Justiz-Maßnahmen zum Kinderschutz” haben die Grünen dafür als Thema gewählt. Zu erwarten ist, dass Justizministerin Alma Zadić den Abgeordneten dabei das von der Regierung geschnürte Maßnahmenpaket zur Bekämpfung von Kindesmissbrauchsdarstellungen vorstellen wird.

AKTUELLE EUROPASTUNDE

In der danach folgenden Aktuellen Europastunde will die SPÖ über die EU-Energiepolitik diskutieren. “Schluss mit der Spekulation. Wo bleibt Österreichs Einsatz für leistbare Energie in Europa?” lautet der genaue Titel.

ENERGIEHILFE FÜR UNTERNEHMEN

Zur Absicherung von weiteren Energiehilfen für Unternehmen liegt derzeit noch kein konkreter Entwurf, sondern lediglich ein Antrag auf Änderung des Unternehmens-Energiekostenzuschussgesetzes vor. Im Budgetausschuss hieß es seitens der ÖVP dazu, Unternehmen würden ab 1. Jänner 2023 durch den “Energiekostenzuschuss 2” stärker von den hohen Energiekosten entlastet. Die Förderintensität solle von 30 auf 60 % bzw. von 30 auf 50 % angehoben werden. In der Plenarsitzung wollen die Koalitionsparteien in diesem Zusammenhang einen Abänderungsantrag einbringen.

ERWEITERTES AUFGABENGEBIET FÜR DIE FFG

Kleinst- und Kleinunternehmen, die die Förderuntergrenze von 2.000 € für den Energiekostenzuschuss nicht erreichen, werden in Form eines speziellen Pauschalfördermodells unterstützt. Mit der Abwicklung dieses Modells soll gemäß einem Antrag des Budgetausschusses die Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft (FFG) betraut werden, deren Aufgabengebiet zu diesem Zweck ausgeweitet wird. Laut ÖVP verfügt die FFG über die dafür erforderlichen freien Ressourcen, was zu beschleunigten Auszahlungen führen werde. SPÖ und FPÖ sehen das im Hinblick auf die eigentlichen Aufgaben der FFG allerdings kritisch.

ABGELTUNG VON NETZVERLUSTKOSTEN

In Form eines weiteren Ausschussantrags spricht sich der Budgetausschuss für eine höhere Abgeltung der Netzverlustkosten von Stromkund:innen aus. 2023 soll dadurch eine Aufstockung der Kompensation der Netzverluste für Haushalte und Unternehmen von 200 Mio. € auf 675 Mio. € erfolgen. Vorgesehen ist, 80 % der Mehrkosten abzugelten. Durch die hohen Energiepreise seien auch die Kosten für die Beschaffung von Netzverlustenergie signifikant angestiegen, wird der Antrag von den Regierungsfraktionen begründet. Die NEOS orten dagegen mangelnde Transparenz.

ZERTIFIZIERUNG VON GASSPEICHER-UNTERNEHMEN

Betreiber von Gasspeicheranlagen müssen künftig europäischen Vorgaben entsprechend zertifiziert werden. Um den effektiven Vollzug und die Einhaltung der unionsrechtlichen Vorgaben sicherzustellen, soll nun das Gaswirtschaftsgesetz 2011 auf Basis eines Initiativantrags ergänzt werden. Konkret sollen Speicherunternehmen dazu verpflichtet werden, die Aufnahme ihrer Tätigkeit im Voraus der Regulierungsbehörde anzuzeigen. Die Einhaltung der unionsrechtlichen Vorgaben zur Zertifizierung durch die betroffenen Marktteilnehmer:innen soll durch Verwaltungsstrafen sichergestellt werden.

ZUSCHUSS FÜR WOHN- UND HEIZKOSTEN

Mittels Initiativantrag wollen ÖVP und Grüne die bundesgesetzliche Basis schaffen, damit die Bundesländer privaten Haushalten bei der Bewältigung der Wohn- und Heizkosten weitere Unterstützungen zukommen lassen können. Im Budgetausschuss erhielt die Initiative Zustimmung von ÖVP, Grünen, SPÖ und FPÖ, wobei die beiden Oppositionsparteien mangelnde soziale Treffsicherheit bei der Maßnahme kritisierten. Laut Entwurf soll der Bund den Ländern einmalig einen Zweckzuschuss in Höhe von 450 Mio. € zur Verfügung stellen. Die Länder können damit bestehende Initiativen, die gleiche Zwecke verfolgen, verstärken oder neue Unterstützungen starten. Die Mittel können für Zuschüsse ab 1. Jänner 2023 herangezogen werden. Als Bedingung für den Zweckzuschuss dürfen diese Leistungen nicht auf die Sozialhilfe angerechnet werden.

Außerdem sieht die Initiative eine Aufstockung des “Wohnschirms” vor. Insgesamt 50 Mio. € wird der Sozialminister dieses und nächstes Jahr zusätzlich für Maßnahmen zur Wohnungs- und Energiesicherung erhalten. Begründet wird der gestiegene Unterstützungsbedarf mit der anhaltenden Teuerungswelle.

FINANZHILFE FÜR DIE UKRAINE

Auf Basis eines EU-Beschlusses zur Bereitstellung einer außerordentlichen Makrofinanzhilfe für die Ukraine in Höhe von fünf Milliarden Euro soll nun der Finanzminister ermächtigt werden, Haftungen in Form von Garantien zu übernehmen. Zuvor war bereits ein Beschluss über ein außerordentliches Makrofinanzhilfeprogramm mit einem Volumen von einer Milliarde Euro seitens der EU vorgesehen worden. Nun soll Österreich Haftungen bis zu 102 Mio. € übernehmen, mit denen Darlehen der Europäischen Union für die Ukraine abgesichert werden. Bis auf die FPÖ stimmten alle Fraktionen im Budgetausschuss der Finanzhilfe zu.

NATIONALER GEDENKTAG FÜR ROMA UND SINTI

Einstimmig hat sich der Verfassungsausschuss für einen Entschließungsantrag der Koalitionsparteien ausgesprochen, der darauf abzielt, einen nationalen Gedenktag für Roma und Sinti einzuführen. Konkret wird vorgeschlagen, jeweils am 2. August der unter dem NS-Regime verfolgten und ermordeten Roma und Romnja sowie Sinti und Sintizze zu gedenken. An diesem Tag werde bereits auf europäischer Ebene an die Holocaust-Opfer dieser ethnischen Minderheit gedacht. In Aussicht gestellt wurde im Ausschuss, bis zum Plenum den Antrag fraktionsübergreifend als gemeinsame Initiative vorzulegen.

EVALUIERUNG DES VOLLZUGS DER MINDERHEITENSCHULGESETZE

Auch einen weiteren Entschließungsantrag der Koalitionsparteien, nämlich eine Evaluierung des Vollzugs der Minderheitenschulgesetze und die Vorlage eines entsprechenden Berichts an den Nationalrat, schickten die Abgeordneten einstimmig ins Plenum. Insbesondere sollen dabei das Angebot, die Kontinuität und die Qualität des Unterrichts in den Volksgruppensprachen sowie die einschlägigen Unterrichtsmaterialien – unter Berücksichtigung der Lehrpläne und der Kompetenzraster – unter die Lupe genommen werden.

WAHLRECHTSPAKET SOLL AUSZÄHLUNG VON BRIEFWAHLSTIMMEN BESCHLEUNIGEN

Mit dem Wahlrechtsänderungsgesetz 2023 soll sichergestellt werden, dass bei bundesweiten Wahlen wie Nationalratswahlen und EU-Wahlen künftig schon am Wahltag ein Wahlergebnis vorliegt, das nahe am Endergebnis liegt. Das wollen die Koalitionsparteien unter anderem durch neue Zustellregeln sowie eine raschere Auszählung von Briefwahlstimmen erreichen. Zudem wird quasi ein individueller Vorwahltag eingeführt, indem es künftig österreichweit möglich sein wird, die Stimme bereits bei Abholung einer Wahlkarte am Gemeindeamt bzw. beim Magistrat abzugeben.

Zu den weiteren Punkten des Pakets gehören höhere Entschädigungen für Wahlbeisitzer:innen, eine deutlich höhere Pauschalabgeltung des Wahlaufwands für die Gemeinden und diverse Verbesserungen für Menschen mit Behinderung. So werden bis 2028 alle Wahllokale barrierefrei zugänglich sein müssen. Ebenso sind neue Wahlschablonen, abgeschrägte Stimmzettel und mehr Informationen in einfacher Sprache in Aussicht genommen. Briefwähler:innen werden künftig, analog zu den Wahlbehörden, die Möglichkeit haben, den Status ihrer Wahlkarte (etwa “ausgestellt”, “bei der Gemeindewahlbehörde eingelangt”) elektronisch nachzuverfolgen. Eintragungslokale für Volksbegehren dürfen in Hinkunft am Samstag geschlossen bleiben.

Neu ist überdies, dass bei der Bundespräsidentenwahl im Falle einer Stichwahl generell ein “leerer” amtlicher Stimmzettel ohne Namensvordruck zum Einsatz kommen wird. Die Wähler:innen werden entweder den Namen der Kandidatin bzw. des Kandidaten eintragen müssen oder die ihr bzw. ihm zugeordnete Nummer. Aus den in Wohnhäusern angeschlagenen Wahlkundmachungen soll nicht mehr hervorgehen, wieviele Personen in einer Wohnung wahlberechtigt sind.

Das Paket wurde im Verfassungsausschuss weitgehend auch von der Opposition begrüßt. SPÖ und FPÖ stimmten vorerst jedoch gegen die Novelle. Sie halten es insbesondere für bedenklich, dass eine Stimme künftig als ungültig gewertet werden soll, wenn das Wahlkuvert, in dem der Stimmzettel liegt, zugeklebt ist. Das könnte ihrer Meinung nach vor allem bei der Briefwahl zu Problemen führen. Die ÖVP sieht hier allerdings wenig Spielraum – sie befürchtet, dass der Verfassungsgerichtshof zugeklebte Kuverts als unzulässige Markierung des Stimmzettels werten würde, zumal die Kuverts nicht mehr gummiert sind und daher ein eigener Kleber oder Klebestreifen verwendet werden müsste. In Kraft treten soll die Novelle grundsätzlich Anfang 2024.

KONTROLLKOMMISSION DES VERFASSUNGSSCHUTZES WIRD ERWEITERT

Im Zuge der Reform des Verfassungsschutzes wurde auch eine unabhängige Kommission zur Kontrolle der neuen Direktion Staatsschutz und Nachrichtendienst (DSN) im Innenministerium eingerichtet. Die Besetzung dieser Kontrollkommission scheiterte bisher jedoch an der notwendigen Zweidrittelmehrheit im Hauptausschuss des Nationalrats. Die Parteien konnten sich nicht auf einen gemeinsamen Vorschlag verständigen. Nun soll die Zahl der Mitglieder der Kommission von drei auf fünf aufgestockt werden, um eine Einigung zu erleichtern. Ein entsprechender Fünf-Parteien-Antrag fand im Innenausschuss einhellige Zustimmung. Die Abgeordneten hoffen, dass die Kommission damit nun bald ihre Arbeit wird aufnehmen können.

POLITISCHE INTERESSENVERTRETUNG IM UNIVERSITÄTSRAT

Eine FPÖ-Initiative gegen eine Entsendung politischer Interessenvertreter:innen in den Universitätsrat fand im Wissenschaftsausschuss nur bei den NEOS Unterstützung und blieb daher in der Minderheit. In ihrem Antrag kritisieren die Freiheitlichen, die von der Regierung geplante Einsetzung von Mitgliedern der Österreichischen Hochschüler:innenschaft oder der Kammern im Universitätsrat würde die Unabhängigkeit dieses Organs gefährden. Um einem Interessenskonflikt vorzubeugen, wird vorgeschlagen, im Universitätsgesetz die Auflistung jener Personen, die aufgrund der Funktionen, die sie aktuell bekleiden oder in den letzten vier Jahren bekleidet haben, nicht in den Universitätsrat entsandt werden dürfen, explizit um Mitglieder einer gesetzlichen Interessenvertretung zu ergänzen.

“GENDERZWANG” AN UNIVERSITÄTEN

Einen “Wildwuchs” bei universitätsspezifischen Vorgaben für geschlechtergerechte Sprache in wissenschaftlichen Arbeiten ortet die FPÖ und fordert daher, den “Zwang” zur mehrgeschlechtlichen Schreibweise mit Genderzeichen zu unterbinden. Die übrigen Fraktionen im Wissenschaftsausschuss trugen diesen Antrag nicht mit. Immerhin gebe es auch für Universitäten gesetzliche Regelungen zur sprachlichen Gleichbehandlung, erinnerten die Grünen. 

ENTWICKLUNGS- UND FINANZIERUNGSPLAN FÜR FACHHOCHSCHULEN

Auf Grundlage eines – vom Wissenschaftsausschuss mehrheitlich abgelehnten – FPÖ-Antrags ersuchen ÖVP und Grüne in einem eigenen Antrag Wissenschaftsminister Martin Polaschek um Vorlage eines Fachhochschul-Entwicklungs- und Finanzierungsplans (FH-EF-Plan) für 2023/24 im Frühjahr 2023. Dieser Antrag wurde im Ausschuss mit der Stimmenmehrheit von ÖVP, SPÖ und Grünen angenommen. (Fortsetzung TOP im Nationalrat) rei/mbu/gs

HINWEIS: Sitzungen des Nationalrats und des Bundesrats können auch via Livestream mitverfolgt werden und sind als Video-on-Demand in der Mediathek des Parlaments verfügbar.

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