FPÖ – Belakowitsch: Covid-Schäden müssen behoben, Ungerechtigkeiten beseitigt und der Rechtsfrieden wiederhergestellt werden
Freiheitliche bringen Antrag im Gesundheitsausschuss ein
„Über nunmehr knapp drei Jahre wurde die österreichische Bevölkerung durch Maskenpflicht, Testpflicht, Impflicht und einer Dauerschleife von Lockdowns und persönlichen Beschränkungen im gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Zusammenleben einer tatsächlichen ‚Corona-Diktatur‘ unterworfen. Die unheilige Allianz aus ÖVP, Grünen, SPÖ und NEOS hat seit dem Jahre 2020 gesundheitlich, ökonomisch und rechtsstaatlich schwere Schäden in Gesellschaft und Wirtschaft in Österreich angerichtet“, erinnerte die FPÖ-Klubobmann-Stellvertreterin und freiheitliche Sozialsprecherin NAbg. Dr. Dagmar Belakowitsch im Vorfeld des parlamentarischen Gesundheitsausschusses.
„Die Pandemie ist seit Monaten vorbei, aber das ‚Corona-Regime‘ denkt nicht daran, endlich einen Schlussstrich zu ziehen und lässt die Maßnahmenverordnungen bis zu ihrem Ablaufdatum im Juni aufrecht. Wir brauchen aber ehestmöglich diesen Schlussstrich unter allen Corona-Maßnahmen, eine Behebung aller ökonomischen, gesellschaftlichen und rechtsstaatlichen Covid-19-Schäden, die Beseitigung aller Ungerechtigkeiten und die Wiederherstellung des Rechtsfriedens“, betonte Belakowitsch.
Diesem unmittelbaren Schlussstrich müsse aber auch eine umfassende Untersuchung aller Vorgänge auf der Ebene des Vollzugs der Corona-Maßnahmen und aller Beschaffungsvorgänge sowie der politischen Entscheidungsprozesse in diesem Zusammenhang folgen. „Daher stellen wir Freiheitlichen im Zuge der Debatte um das Volksbegehren ‚Wiedergutmachung der COVID-19-Maßnahmen‘ folgenden Antrag, mit dem der Gesundheitsausschuss beschließen möge, die Bundesregierung aufzufordern, dem Nationalrat eine Regierungsvorlage zuzuleiten, welche die unmittelbare und ausnahmslose Amnestie für alle Betroffenen in Verwaltungsstrafverfahren im Zusammenhang und in Folge von Corona-Maßnahmen veranlasst, so wie die Rücküberweisung aller bisher durch die Verwaltungsstrafbehörden eingehobenen und eingetriebenen Verwaltungsstrafen im Zusammenhang und in Folge von Corona-Maßnahmen. Das beinhaltet auch die vollständige finanzielle Wiedergutmachung für alle durch Corona-Maßnahmen gesundheitlich, sozial und wirtschaftlich Geschädigten in Österreich und die umfassende Untersuchung aller Vorgänge auf der Ebene des Vollzugs der Corona-Maßnahmen und aller Beschaffungsvorgänge sowie der politischen Entscheidungsprozesse in diesem Zusammenhang“, so Belakowitsch.
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