Bundesrat gibt einstimmig grünes Licht für leichteren Zugang zu Krediten für ältere Personen
Länderkammer auch für Schulrechtspaket, Fundrechtsnovelle und Änderungen im Strafgesetzbuch
Ab Mai wird es für ältere Personen leichter werden, einen Kredit zu erhalten. Entsprechende Änderungen im Hypothekar- und Immobilienkreditgesetz nahmen heute im Bundesrat die letzte parlamentarische Hürde. Darlehen können demnach künftig auch unabhängig von der Lebenserwartung vergeben werden, sofern die Abdeckung des offenen Betrags durch Vermögenswerte sichergestellt ist.
Auch eine Änderung im Strafgesetzbuch passierte die Länderkammer. Damit wird ein neuer Tatbestand für „terroristische Drohungen“ eingeführt. Zustimmung gab es auch für die Fundrechts-Novelle 2023, mit der Gegenstände im Wert von bis zu 100 € schon nach einem halben Jahr von den Finder:innen behalten werden dürfen, wenn sich der Besitzer oder die Besitzerin nicht meldet.
Ein Schulrechtspaket, unter anderem zur Qualitätssicherung für den häuslichen Unterricht, fand ebenfalls die Zustimmung der Bundesrät:innen.
Weiters lagen der Länderkammer EU-Rahmenabkommen mit Malaysia und mit Thailand sowie Einsprüche Österreichs gegen den Beitritt Pakistans und des Senegals zum Haager Beglaubigungsübereinkommen zur Genehmigung vor. Zum Beglaubigungsübereinkommen mit den Philippinen wird Österreich den Einspruch aufgrund der verbesserten Dokumentensicherheit zurücknehmen. Außerdem standen die EU-Arbeitsprogramme für das Jahr 2023 aus dem Außenministerium und dem Justizressort auf der Tagesordnung.
ZUGANG ZU KREDITEN FÜR ÄLTERE PERSONEN WIRD ERLEICHTERT
Eine Kreditvergabe für ältere Personen soll künftig auch möglich sein, wenn die angestrebte Laufzeit die durchschnittliche Lebenserwartung der Verbraucher:innen übersteigt. Mit entsprechenden Änderungen im Hypothekar- und Immobilienkreditgesetz, die der Bundesrat einstimmig billigte, soll ein Zeichen gegen Altersdiskriminierung gesetzt werden. Kreditvergaben sollen möglich sein, sofern durch Vermögenswerte „eine hinreichende Gewähr für die Abdeckung des offenen (Rest-)Betrags“ sichergestellt ist. Gleichzeitig muss es wahrscheinlich sein, dass die Kund:innen zu Lebzeiten den laufenden Verpflichtungen aus dem Kreditvertrag nachkommen können. Auch für den Erbfall sind mit der Gesetzesänderung klare Regelungen vorgesehen.
Die Bundesrät:innen befürworteten die Novelle einhellig als Schritt gegen die Diskriminierung von älteren Menschen. Altersdiskriminierung sei weiter verbreitet, als man denken würde, meinte Elisabeth Kittl (Grüne/W). Dabei bedeute Alter nicht gleichzeitig Demenz oder Hilflosigkeit. Die Gesellschaft schreibe das älteren Menschen vielmehr zu und treibe sie dadurch in eine unnötige Abhängigkeit. Das sei auch bei der Kreditvergabe bislang so gewesen, so Kittl. Sie zeigte sich erfreut, dass mit der vorliegenden Novelle ein Schritt für mehr Selbstbestimmung und weniger Diskriminierung getan werde.
Klara Neurauter (ÖVP/T) bezeichnete die Gesetzesänderung ebenso als wichtigen Schritt für Gleichberechtigung und Fairness für ältere Menschen. Sie erinnerte daran, dass sich der Seniorenbund bereits lange für eine solche Novelle eingesetzt habe.
Auch Elisabeth Grossmann (SPÖ/St) führte an, dass es vieler Anträge für diese Änderung bedurft habe, die jahrelang vertagt worden seien. Besonders ihre Fraktion habe sich wiederholt dafür eingesetzt, so Grossmann. Nun werde endlich ein „schwerwiegendes Relikt der Altersdiskriminierung“ beseitigt, zeigte die Bundesrätin sich erfreut. Aus ihrer Sicht gebe es aber weitere solche Relikte, wie etwa die Tatsache, dass Bankgeschäfte heutzutage faktisch nur noch digital erledigt werden können.
Andreas Arthur Spanring (FPÖ/NÖ) bezeichnete die Änderung auch als richtigen Schritt. Aus seiner Sicht habe aber die Politik bereits im Jahr 2015 bei der Umsetzung der entsprechenden EU-Richtlinie versagt. Spanring erinnerte daran, dass damals eine rot-schwarze Regierung im Amt war. Für seine Fraktion sei jedenfalls klar, dass einer Kreditvergabe an ältere Menschen nichts im Wege stehen dürfe, solange diese voll geschäftsfähig seien und für entsprechende Sicherheiten sorgen können.
„Außerordentlich erfreut“ über die einhellige Befürwortung der Novelle zeigte sich Justizministerin Alma Zadić. Es sei unvertretbar gewesen, dass ältere Menschen mit ausreichend Sicherheiten keine Kredite erhalten haben. Für Zadić handelt es sich bei der Gesetzesänderung um eine sehr wichtige Regelung, die endlich zustande gebracht worden sei.
GRÜNES LICHT FÜR WEITERE NATIONALRATSBESCHLÜSSE
Einhellig grünes Licht gab die Länderkammer auch für eine Änderung im Strafgesetzbuch (StGB), mit der im Bereich der „terroristischen Straftaten“ im § 278c StGB ein neuer Tatbestand für „terroristische Drohungen“ eingeführt wird. Damit wird klargestellt, dass bei allen vorsätzlichen Drohungen mit „terroristischer Eignung“ eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis fünf Jahren verhängt werden kann.
Einstimmig gebilligt hat der Bundesrat auch die Fundrechts-Novelle 2023. Sie ermöglicht, dass Finder:innen Gegenstände im Wert von bis zu 100 € schon nach einem halben Jahr behalten dürfen, wenn sich der Besitzer oder die Besitzerin nicht meldet.
Mit Stimmenmehrheit nahm auch ein Schulrechtspaket die letzte parlamentarische Hürde. Ziel des Schulrechtspakets ist es unter anderem, die Qualität des häuslichen Unterrichts sicherzustellen. So sollen für den häuslichen Unterricht die für die Überprüfung des Leistungsstands relevanten Reflexionsgespräche auf die Vorschulstufe ausgeweitet werden. Außerdem müssen die Eltern den Bildungsdirektionen ein pädagogisches Konzept vorlegen sowie bekanntgeben, an welchem Ort der häusliche Unterricht stattfinden soll.
Mit weiteren Änderungen geht es um die Sicherstellung der Qualität der Ausbildung und des Unterrichts für Pflegeassistenzberufe sowie um die Feststellung der Sprachkompetenz durch MIKA-D-Testungen, die zumindest einmal am Ende eines jeden Semesters zu erfolgen haben. In der Nationalratssitzung hatten die Abgeordneten dazu außerdem einstimmig eine Entschließung gefasst, die auf die Vermittlung von Erste-Hilfe-Kenntnissen in den Schulen abzielt. Ein weiterer Punkt der Sammelnovelle betrifft die Verlängerung einer COVID-19-Sonderbestimmung bis zum Ende des Wintersemesters 2024/25. Sie soll nachteilige Auswirkungen auf eine bestimmte Gruppe von Bezieher:innen von Studienbeihilfe abfedern.
EU-RAHMENABKOMMEN UND EINSPRÜCHE ÖSTERREICHS ZUM HAAGER BEGLAUBIGUNGSÜBEREINKOMMEN
Ebenfalls mehrheitlich angenommen wurden die Rahmenabkommen mit Malaysia und Thailand. Ziel der Abkommen ist die Schaffung eines geeigneten Rahmens für einen intensiveren politischen Dialog zwischen der EU und den beiden südostasiatischen Ländern sowie die Förderung des Handels und der Investitionen hinsichtlich fortschrittlicher Umwelt- und Nachhaltigkeitskriterien.
Einhellige Zustimmung erhielten Einsprüche Österreichs zu Beitritten Pakistans und Senegals zum Haager Beglaubigungsübereinkommen. Wegen Mängeln im Urkundenwesen könne Korruption nicht ausgeschlossen werden, so die Bedenken gegen eine Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Beglaubigung.
Zur Beglaubigung von öffentlichen Dokumenten zwischen Österreich und den Philippinen wiederum wird Österreich den Einspruch gegen den Beitritt der Republik der Philippinen zum Haager Beglaubigungsübereinkommen zurücknehmen, weil sich die Dokumentensicherheit verbessert habe. Die entsprechende Erklärung wurde von den Bundesrät:innen mehrheitlich gebilligt.
AUSBLICK AUF EU-VORHABEN IN DEN BEREICHEN ÄUSSERES UND JUSTIZ
Auf der Tagesordnung standen auch die EU-Arbeitsprogramme für das Jahr 2023 aus dem Außenministerium und dem Justizressort. Außenminister Alexander Schallenberg berichtet in der heute mehrheitlich zur Kenntnis genommenen EU-Jahresvorschau über den aktuellen Stand und die österreichische Position zum Krieg in der Ukraine, zu migrations- und energiepolitischen sowie weiteren außenpolitischen Themen. Österreich unterstützt im Angesicht des russischen Angriffskrieges sowohl die EU-Solidaritätsleistungen für die Ukraine als auch die EU-Sanktionspakete gegen Russland und Belarus uneingeschränkt, heißt es unter anderem im Bericht.
Im von Justizministerin Alma Zadić vorgelegten EU-Vorhabensbericht wird insbesondere der Bekämpfung von Hasskriminalität, Umweltkriminalität und Korruption ein hoher Stellenwert beigemessen. Von besonderer Relevanz für das Justizministerium sei zudem die Ankündigung eines entschlossenen Vorgehens gegen alle Formen von Terrorismus, Radikalisierung und gewaltbereitem Extremismus sowie die Bemühungen um einen besseren Schutz der Opfer von Terrorismus, geht aus dem Bericht hervor, den die Länderkammer mehrheitlich zur Kenntnis nahm. (Fortsetzung Bundesrat) kar/mbu/sox
HINWEIS: Sitzungen des Nationalrats und des Bundesrats können auch via Livestream mitverfolgt werden und sind als Video-on-Demand in der Mediathek des Parlaments verfügbar.
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