RFTE mahnt schnelle Umsetzung des europäischen Data Governance Act ein
Österreich muss die EU-Verordnung bis 24. September 2023 in nationale Umsetzungsmaßnahmen überführt haben.
In einer Stellungnahme unterstreicht der Rat für Forschung und Technologieentwicklung die dringliche Notwendigkeit eines Maßnahmenplans zur nationalen Umsetzung der im Mai 2022 verabschiedeten Verordnung über die europäische Daten-Governance. Darin hat die Europäische Kommission die Grundlagen für eine verbesserte Datennutzung geschaffen, um insbesondere die Weiterverwendung von bestimmten Daten des öffentlichen Sektors unter Einhaltung der gegebenen Rechtsvorschriften zu gewährleisten. Die Mitgliedstaaten haben bis 24. September 2023 Zeit, die Verordnung in nationale Umsetzungsmaßnahmen zu übersetzen.
BUNDESKANZLERAMT ALS KOORDINIERENDE STELLE
Aus Sicht des Rates kann ein funktionelles Datenökosystem nur entwickelt und genutzt werden, wenn über die notwendige interministerielle Abstimmung und gesetzliche Umsetzung hinaus rasch die richtigen und relevanten Stakeholder eingebunden werden und eine nationale Datenstrategie erarbeitet wird.
Dafür müssen zeitnah eine klare Federführung und Einbindung der zuständigen Ressorts auf oberster politischer Ebene erfolgen und Ressourcen gebündelt werden. „Die Koordination dieser ressortübergreifenden Materie erfordert ein horizontales Management und klare Kompetenzen. Der Rat schlägt daher vor, das Bundeskanzleramt als koordinierende Stelle einzusetzen“, erläutert Ratsvorsitzende Sylvia Schwaag Serger.
DATENNUTZUNG IST VORAUSSETZUNG FÜR ZUKUNFTSORIENTIERTE POLITIK
Ziel einer verbesserten Datennutzung ist es, die Steuerungsfähigkeit des Staates selbst zu erhöhen, indem er datenbasierte Unterstützung für seine Entscheidungen und Strategien erhält. Dafür ist auch die Beteiligung von Datenvermittlungs- und datenaltruistischen Diensten relevant, da eine erhöhte Datenverfügbarkeit und -nutzung eine essenzielle Voraussetzung für evidenzbasierte und insbesondere zukunftsbewusste Politik bildet. „Neue Mobilitätskonzepte, ein treffsicheres Gesundheitssystem oder ein gerechtes Sozialsystem sind nur einige Bereiche, die ohne die Möglichkeit, digitale Daten zu analysieren, nicht mehr weiterentwickelt werden können“, warnt Ratsmitglied Helga Nowotny. Zukunftsorientierte Regelungen und transparente Verantwortlichkeiten bilden dafür eine wesentliche Voraussetzung.
Rat für Forschung und Technologieentwicklung
Mag. Martin Wagner
Kommunikationsmanager
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