35 Jahre Arbeitskräfteüberlassungsgesetz: Arbeiterkammer OÖ fordert fairen Umgang mit betroffenen Arbeitnehmern
PRESSEKONFERENZ
Die Arbeitskräfteüberlassung (AKÜ) ist heute ein fester Bestandteil des Arbeitsmarkts. Vor 35 Jahren trat das Arbeitskräfteüberlassungsgesetz in Kraft. Damit wurde der Grundstein für eine erfolgreiche Regulierung dieser Beschäftigungsform gelegt. Der Kollektivvertrag in diesem Bereich sowie der Sozial- und Weiterbildungsfonds sind weitere Meilensteine. Diese Form von Arbeit ist aber leider auch durch ein hohes Arbeitslosigkeitsrisiko und überdurchschnittlich häufige Arbeitsrechtsverletzungen geprägt. In einer
Arbeiterkammer Oberösterreich – Kommunikation
Mag. Michael Petermair
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