Taschner: Neue Regelung der Promotion sub auspiciis schafft mehr Klarheit
ÖVP-Wissenschaftssprecher: Die Vergabe der Ehrung hat hohen symbolischen Wert für Staat und Universität
Das Eintreten besonderer Lebensumstände und eine sich daraus ergebende Überschreitung der Mindeststudienzeit sollen nicht in unangemessener Weise dazu führen, dass studentischen Koryphäen die höchste Form der Würdigung eines herausragenden Studienerfolgs, die „Promotio sub auspiciis Praesidentis rei publicae“, nicht zuerkannt wird, zeigte sich ÖVP-Wissenschaftssprecher Abg. Rudolf Taschner über den heutigen Beschluss im Nationalrat zufrieden. Denn dieser sorgt für Klarheit.
Die im Bundesgesetz über die Verleihung des Doktorates unter den Auspizien des Bundespräsidenten genannten „triftigen Gründe“ für eine Überschreitung der Studiendauer werden nun nach einem Anlassfall genauer angeführt. „Dies hilft den Universitäten bei ihren Empfehlungen an die Präsidentschaftskanzlei“, so Taschner. Grundsätzlich sind, so der ÖVP-Abgeordnete, die Promotionen sub auspiciis nicht nur für die Ausgezeichneten, deren Familien und Freunde, sondern auch für die Universitäten und für den ganzen Staat Österreich wichtige symbolische Akte, welche die Wertschätzung der Arbeit, die an den hohen Schulen, den Lehr- und Forschungsstätten geleistet wird, zum Ausdruck bringen.
Es versteht sich von selbst, so betont der Wissenschaftssprecher der ÖVP, dass ein zügig vollzogenes Studium für die Promotion sub auspiciis Voraussetzung bleibt. Aber es gibt eine Reihe von triftigen Gründen, die Verzögerungen zulassen. Es ist nur von Vorteil, die wichtigsten unter ihnen explizit zu nennen. Unter ihnen zählen neben der Betreuung enger Angehöriger auch Schwangerschaft, Kinderbetreuung, das Vorliegen einer Behinderung, deren Grad mindestens 25 Prozent beträgt, und generell weitere lebensphasen- und biographiebezogene Faktoren, die sich aus der sozialen Dimension in der Hochschulbildung ergeben. (Schluss)
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