Steinacker: Wir schaffen das strengste Anti-Korruptionsgesetz Europas

Neuer Straftatbestand Mandatskauf, Verschärfung bei Strafhöhe und Ausdehnung des Korruptionsstrafrechts auf Kandidaten mit Augenmaß – Stärken Rechtsstaat und Vertrauen in Politik

„Das Korruptionsstrafrecht hat das Ziel, Transparenz, demokratiepolitische Sauberkeit und Rechtsstaatlichkeit zu gewährleisten. Dazu haben wir mit dem neuen Anti-Korruptionsstrafrecht einen ambitionierten, aber richtigen Weg beschritten – und schaffen so die strengsten Regelungen in Europa“, betont ÖVP-Justizsprecherin Michaela Steinacker anlässlich ihrer heutigen Rede im Plenum des Nationalrates.
So werde es mit dem geplanten Inkrafttreten am 1. September heurigen Jahres etwa den neuen Straftatbestand „Mandatskauf“ geben. Das Verschaffen eines aussichtsreichen Listenplatzes im Gegenzug für einen Vorteil – wie beispielsweise eine Geldzahlung – sei dann strafbar. „Die Wählerinnen und Wähler müssen sich darauf verlassen können, dass es bei der Erstellung von Wahllisten zu keinen korrumpierenden Einflüssen kommt. Damit das effektiv möglich wird, haben wir im Strafgesetzbuch erlaubtes Verhalten – wie die Annahme von legalen Parteispenden oder die legitime Unterstützung von Kandidatinnen und Kandidaten – von verbotenem Verhalten genau abgegrenzt. Darüber hinaus haben wir in Hinblick auf die gebotene Verhältnismäßigkeit und dem strafrechtlichen Bestimmtheitsgebot die erforderlichen verfassungsjuristischen Vorgaben präzise eingehalten“, so Steinacker. Denn es müsse klar erkennbar sein, wann eine Strafbarkeit für welches gesetzte Verhalten eintrete. „Deshalb wurde vorgesehen, dass die Strafbarkeit erst dann eintritt, wenn eine Person, die sich „ein Mandat gekauft hat“ bzw. der das „Mandat gekauft wurde“, angelobt wird.

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