Finanzierung von Unterstützung und Hilfsmitteln
Gut gemeint, schlecht gemacht
Was brauchen Sie, um im Alltag selbständig zu sein? Wenn Sie eine Behinderung haben, können Sie diese Frage wahrscheinlich sehr genau beantworten. Zum Beispiel, um sich passende Hilfsmittel und Unterstützung zu organisieren. Bei der Entscheidung, ob Sie diese auch bekommen, wird das meist zu wenig beachtet.
Die UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen stellt in Artikel 19 und 26 klar fest: Menschen mit Behinderungen müssen die nötige Unterstützung erhalten, um an allen Bereichen des gesellschaftlichen Lebens gleichberechtigt teilhaben zu können. Der Staat muss die Voraussetzungen dafür schaffen, dass diese Vorgabe umgesetzt wird.
DER AUFTRAG IST EINDEUTIG
Um festzustellen, ob eine Person ein Hilfsmittel braucht, ist daher eigentlich nur eine Frage wirklich wichtig: Hat sie ohne das Hilfsmittel die gleichen Möglichkeiten und Chancen wie Menschen ohne Behinderung? Dasselbe gilt für den Bedarf an Unterstützungsleistungen. In der Praxis kommt ausgerechnet diese Frage aber kaum zum Tragen, wenn es darum geht, ob die Kosten von öffentlicher Hand übernommen werden.
KLISCHEES PRÄGEN DAS SYSTEM
„Wie die Vergabekriterien für die finanzielle Förderung von Hilfsmitteln und Unterstützungsleistungen gestaltet sind, zeigt, wie sehr die medizinische Auffassung von Behinderung in unserer Gesellschaft vorherrscht“, beklagt Christine Steger, Behindertenanwältin des Bundes. „Immer öfter erreichen uns in der Behindertenanwaltschaft Anfragen verzweifelter Menschen, weil beispielsweise die Sozialversicherung ihren Bedarf an Unterstützung nicht gerechtfertigt sieht und sie in der Folge massive Benachteiligung in ihrem täglichen Leben erfahren.“
Anwaltschaft für Gleichbehandlungsfragen für Menschen mit Behinderungen
Mag. (FH) Stephan Prislinger
+43171100-862223
stephan.prislinger@sozialministerium.at
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