Verhandlungen zum EU-Lieferkettengesetz gehen in die nächste Runde
NGOs fordern: Konzerne müssen für Schäden an Mensch und Umwelt endlich zur Verantwortung gezogen werden
Heute verhandeln EU-PARLAMENT, RAT UND KOMMISSION unter anderem darüber, wie Konzerne für Verletzungen von Menschenrechten und Umweltzerstörung in ihren globalen Wertschöpfungsketten zur Verantwortung gezogen werden können. Das EU-Lieferkettengesetz sieht vor, dass Unternehmen verpflichtet werden, umfassende Sorgfaltsprüfungen durchzuführen, um das RISIKO VON MENSCHENRECHTSVERLETZUNGEN UND UMWELTSCHÄDEN IN IHREN LIEFERKETTEN ZU MINIMIEREN. Vor dem Sommer hatte das EU-Parlament in seiner Position festgelegt, dass auch Klimaschutz unter die Sorgfaltspflicht fallen soll, während Kommission und Rat nur einen einfachen Klimaplan ohne konkrete Konsequenzen implementieren wollen.
ANNA LEITNER, EXPERTIN FÜR LIEFERKETTEN BEI GLOBAL 2000, betont die Bedeutung dieser Verhandlungen: „Konzerne tragen eine enorme Verantwortung und können mit ihrem Einkauf und ihrer Arbeitsweise entweder zum Schutz oder zur Zerstörung von Klima und Umwelt beitragen. Die österreichische Bundesregierung muss sich jetzt dafür einsetzen, dass gleiche Spielregeln für alle gelten, um Greenwashing keine Chance mehr zu geben.“
ABER WAS HAT ES MIT DEM EU-LIEFERKETTENGESETZ EIGENTLICH AUF SICH?
Josefine Hüttisch, GLOBAL 2000 Pressesprecherin, +43 699 14 2000 52, josefine.huettisch@global2000.at
Anna Leitner, GLOBAL 2000 Ressourcen- und Lieferkettensprecherin, 0699 14 2000 22, anna.leitner@global2000.at
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