Nationalrat: Nachtschwerarbeits-Beitrag bleibt eingefroren

Abgeordnete beschließen außerdem Nachbesserungen beim Pflegebonus für Angehörige

Unternehmen müssen für Beschäftigte, die Nachtschwerarbeit leisten, einen besonderen Beitrag an die Pensionsversicherung leisten, um das Sonderruhegeld, auf das Nachtschwerarbeiter:innen Anspruch haben, mitzufinanzieren. Gemäß den geltenden gesetzlichen Bestimmungen hätte dieser Beitrag im Jahr 2024 auf 5,2 % der Beitragsgrundlage zur Sozialversicherung angehoben werden müssen, er bleibt aber weiterhin bei 3,8 % eingefroren. Der Nationalrat hat heute eine entsprechende Novelle zum Nachtschwerarbeitsgesetz mit breiter Mehrheit verabschiedet. Nur die NEOS stimmten gegen die Koalitionsinitiative. Mit ÖVP-Grünen-Mehrheit haben die Abgeordneten außerdem eine Änderung des Bundespflegegeldgesetzes beschlossen: Dabei geht es um legistische Nachbesserungen in Zusammenhang mit dem Pflegebonus für pflegende Angehörige.

BREITE MEHRHEIT FÜR EINFRIEREN DES NACHTSCHWERARBEITS-BEITRAGS

Dass der Nachtschwerarbeits-Beitrag für ein Jahr nicht angehoben wird, habe einen guten Grund, legte Tanja Graf (ÖVP) dar. Man wolle die Lohnnebenkosten nicht weiter erhöhen und somit den Standort Österreich absichern. Graf führte an, dass es ohne Schichtarbeit – wo der Nachtschwerarbeit überwiegend anfällt – viele Produkte nicht zeitgerecht oder nicht im benötigten Umfang gebe. Auch Bettina Zopf (ÖVP) bezeichnete die Änderung als den richtigen Weg, um die Wirtschaft nicht zu belasten.

Zustimmung kam auch von SPÖ und FPÖ. Dietmar Keck (SPÖ) erinnerte daran, dass es das Nachtschwerarbeitsgesetz schon seit über vier Jahrzehnten gebe und viele Menschen davon betroffen seien. Das Einfrieren der Beiträge würde damit sowohl Arbeitgeber:innen als auch Arbeitnehmer:innen dienen. Keck hielt allerdings eine generelle Novellierung des Gesetzes für notwendig, weil sich viele Erschwernisse in den vergangenen 40 Jahren verändert hätten. Dagmar Belakowitsch (FPÖ) zeigte sich erfreut darüber, dass die Lohnnebenkosten „nicht noch unnötig ansteigen“. Aus ihrer Sicht sollte man die Novelle zum Anlass nehmen, darüber nachzudenken, wie die Lohnnebenkosten weiter gesenkt werden können.

Für eine Senkung der Lohnnebenkosten spricht sich auch Gerald Loacker von den NEOS wiederholt aus. Dafür sollte man aber andere Beiträge senken, zeigte er sich überzeugt. Mit dem Einfrieren der Beiträge würde man das Verursacherprinzip missachten. Denn die Beiträge müssten dort eingehoben werden, wo die Probleme entstehen, nämlich bei jenen Arbeitgeber:innen, die durch belastende Arbeitsplätze Kosten verursachen. Für ihn ist das Einfrieren der Beiträge unfair gegenüber anderen Unternehmen sowie gegenüber den Steuerzahler:innen.

NACHBESSERUNGEN BEIM BONUS FÜR PFLEGENDE ANGEHÖRIGE

Die legistischen Nachbesserungen im Bundespflegegeldgesetz betreffen unter anderem den Einkommensnachweis, den Personen, die nahe Angehörige pflegen, vorlegen müssen, wenn sie den Angehörigenbonus beantragen. Außerdem braucht es für die vorgesehene Zuständigkeit der Sozialgerichte im Falle von Rechtsstreitigkeiten eine gesetzliche Grundlage, die nunmehr nachgeholt wird. Dabei geht es etwa um Beschwerden von Angehörigen, die aus ihrer Sicht zu Unrecht keinen Angehörigenbonus erhalten, und um etwaige Rückforderungsansprüche.

Verena Nussbaum (SPÖ) erinnerte daran, dass der Bonus seit Juli 2023 beantragt werden kann und nun bereits zum zweiten Mal novelliert werden muss. Für sie zeige das, wie schlampig die Regierung arbeite, weil sie auf Begutachtungsverfahren verzichte, in denen Expert:innen genau auf jene Punkte hinweisen könnten, die nun nachträglich überarbeitet werden müssen. Ihre Fraktion könne der Änderung daher nicht zustimmen. Generell sei der Angehörigenbonus laut Nussbaum nur eine symbolische Geste. Denn er stelle weder eine finanzielle Absicherung von pflegenden Angehörigen noch einen Anreiz, die Pflege zu übernehmen, dar. 

Für Fiona Fiedler (NEOS) ist das erneute Nachbessern des Gesetzes ein Zeichen dafür, dass es nicht funktioniere. Mit dem Angehörigenbonus erhalte man Anreize dafür, dass Familien untrainiert Pflegearbeit übernehmen müssen. Für Fiedler brauche es echte Veränderungen, etwa in der Pflegeausbildung, in der Kompetenzverteilung im Gesundheitsbereich und bei der Prävention. Christian Ragger (FPÖ) bezeichnete den Pflegebonus für Angehörige zwar als einen ersten Schritt und eine „gute Sache“. Nicht unterstützen könne seine Partei aber, dass das Gesetz immer wieder nachgebessert werden muss. Die Regierung sei nicht in der Lage, ein ordentliches Gesetz für den gesamten Pflegebereich zu beschließen, kritisierte er. Außerdem bemängelte er, dass der Pflegesektor in den Bundesländern nicht einheitlich gehandhabt werde.

Bedrana Ribo (Grüne) sprach sich ebenfalls für Vereinheitlichungen im Pflegebereich aus. Dass diese nicht zustande kämen, liege aber nicht in der Verantwortung der Bundesregierung, sondern an den Ländern. Pflegende Angehörige seien für sie eine tragende Säule in der Pflegelandschaft. Die Arbeit, die überwiegend von Frauen geleistet werde, bringe viele an ihre psychischen und körperlichen Grenzen. Betroffene bräuchten konkrete Unterstützungsangebote, die im Zuge der Pflegereform bereits umgesetzt worden seien, so Ribo. Auch Michael Hammer (ÖVP) betonte, dass die Regierung bereits viele Schritte mit der Pflegereform umgesetzt habe. Weitere Maßnahmen – etwa ein Pflegefonds, die Finanzierung der 24-Stunden-Betreuung und die Ausbildung im Pflegebereich – würden gesetzt. Warum die Opposition der Änderung, die rein legistische Klarstellungen und eine Regelung des Rechtswegs betreffen, nicht zustimme, erschließe sich ihm nicht. (Fortsetzung Nationalrat) gs/kar

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