Neuausrichtung der CLEEN Energy AG beschlossen
Außerordentliche Hauptversammlung beschließt Sanierungskonzept und weitere Kapitalmaßnahmen
In der heutigen außerordentlichen Hauptversammlung wurden die bereits im Oktober 2023 angekündigten Sanierungsmaßnahmen nun mit großer Mehrheit von den Aktionären beschlossen. Damit sollen die Weichen für gesundes, nachhaltiges und profitables Wachstum gestellt werden.
Der notwendige Kapitalbedarf in Höhe von 3 Millionen Euro wird von Investoren, bestehend aus Kernaktionären, Aufsichtsrat sowie dem neuen Management aufgebracht.
„Ich bin fest von dem enormen Potential der CLEEN Energy AG überzeugt, deshalb bin ich auch persönlich an der Kapitalmaßnahme beteiligt und nun neben meiner Hauptrolle als CEO auch als Mitunternehmer an Bord. Der Markt ist und bleibt großartig und mit der nun beschlossenen Struktur sind wir bestens aufgestellt, um zu einem führenden Anbieter und Umsetzer der Energiewende zu werden“, so Florian Gietl, CEO der CLEEN Energy AG.
Die CLEEN Energy AG wird sich unter der neuen Führung auf profitables und nachhaltiges Wachstum in Österreich und im benachbarten europäischen Ausland konzentrieren. Neben der klassischen Errichtung von B2B-Photovoltaikanlagen soll das Geschäftsfeld der Beratung hinzutreten. Auch sollen eigene Energieprojekte- und -anlagen entwickelt und gemeinsam mit Partnern umgesetzt werden. So kann ein großer Teil der Nachfrage für die Umrüstung von Österreichs Energiebedarf im B2B-Sektor abgebildet und bedient werden. Es wird erwartet, dass sich der Markt dafür bis 2030 verzehnfachen wird – nur so sind Österreichs Klimaziele erreichbar.
AUFSICHTSRAT NEU BESTELLT
Im Zuge der außerordentlichen Hauptversammlung wurden auch zwei neue Mitglieder in den Aufsichtsrat gewählt. Rechtsanwalt Fritz Ecker ist bereits seit Juni 2023 Mitglied des Aufsichtsrates. Neu im Aufsichtsrat sind Sanierungsexperte und Unternehmer Robert Lager sowie Erich Wolf, der das Projekt Spielberg mitaufgebaut hat und führt.
Technisch gesehen beschlossen die Aktionäre heute eine ordentliche Kapitalerhöhung gegen Sach- und Bareinlage unter gleichzeitiger Kapitalherabsetzung. Das bedeutet, dass das Grundkapital um rund 40% herabgesetzt und anschließend durch Ausgabe von 3 Millionen neuen Aktien à EUR 1 je neuer Aktien auf rund EUR 6 Millionen erhöht wird. Da die Aktionäre bei dieser Kapitalmaßnahme vom Bezugsrecht ausgeschlossen sind, wurde gleichzeitig eine weitere ordentliche Kapitalerhöhung beschlossen, die im ersten Quartal 2024 nach der Billigung und Veröffentlichung eines Kapitalmarktprospektes durchgeführt werden soll. Im Rahmen dieser weiteren Kapitalerhöhung werden alle nun vom Bezugsrecht ausgeschlossenen Aktionäre eingeladen, zum Bezugs- und Angebotspreis von EUR 1 neue Aktien zu zeichnen, um den Verwässerungseffekt auszugleichen.
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